Gefahrstoffkataster 2

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  • Hallo,

    wir sind gerade dabei Gefahrstoffkataster für die einzelnen Bereiche in unserem Betrieb zu erstellen. Diese Aufgabe habe ich an die Sicherheitsbeauftragten delegiert.
    Jetzt kommt verständlicherweise die Frage was alles ein Gefahrstoff ist. Wenn z.B. keine Kennzeichnung wie Xi, Xn usw. angebracht ist, zählt es dann trotzdem als Gefahrstoff?
    Kommt es hier auch auf die vorhandene Menge drauf an?
    Oder liegt das alles im Ermessen der Sicherheitsfachkraft was ein Gefahrstoff ist und was nicht.

    Gruß aus Bayern

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  • Hallo tomtom,

    ich habe das Gefühl, hier hast du den Sicherheitsbeauftragten ganz schön was aufgehalst.
    vermutlich schreibt hier auch noch jemand etwas *Qualifiziertes*
    in welcher TRGS du welche Angaben dazu findest etc.

    Deshalb nur zwei Tipps von mir.

    1. gib doch mal in die Suche bei der BAUA *Gefahrstoff * ein. Vielleicht findest du da sogar ein Konzept direkt für deinen Betrieb.

    2. ich arbeite viel mit der BG-Gefahrstoffdatenbank *Gestis* oder mit dem BIA-Verzeichnis für die Grenzwerte - so nach dem Motto, wenn ich den Stoff da finde, dann ist er auch ein Gefahrstoff.
    Was z.B. für *Staub* auch stimmt. Und natürlich sollte man in das Sicherheitsdatenblatt gucken.

    Und soweit ich mich erinnere, gibt es hier auch schon einige Artikel zum Thema, gerade mit der neuen GefStoffV und der Einteilung in Schutzstufen war das Thema ja sehr aktuell.

    Soviel erstmal als vielleicht praktischen Tipp.

    Gruß
    gladis:-)

    Einmal editiert, zuletzt von gladis (14. Juni 2006 um 08:21)

  • Hallo Tomtom

    da muss ich mich Gladis anschließen, das ist verdammt viel HOlz für den armen Sicherheitsbeauftragten. Es sei denn ihr seit ein Chemiebetrieb. Der Arbeitsauftrag an einen Sibe ist eigentlich ein anderer.

    Es ist , für unseren Betrieb, ziemlich klar das es die Vorgesetzten machen sollen. Selbst diese sind schon ziemlich überfordert.

    Wenn man sich die Gefarhstoffverordnung anschaut, alles was bei der Benutzung zum Gefahrstoff werden kann ist mit drin, Kälte Wärme Staub beim verschütten oder einschütten Schweißstäube beim verbrennen beim aufkehren und und und...


    Habt ihr die armen wenigstens mit einer Umfassenden Schulung bedacht.

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Hallo,
    kann sein, dass ich mit der Ansicht in unserem "großen" Laden nicht gerade gut hier aussehe. Bei uns ist das aber so geregelt:
    JEDER Stoff, der bei uns von den Fachabteilungen eingesetzt werden soll, muss entsprechend beantragt werden. Das geschieht in einer Datenbank und muss sogar durch ein Gremium laufen. Bevor nicht alle ihr OK dazu geben, darf der Stoff theoretisch nicht eingesetzt werden. Und das wirklich mit jedem Stoff, wobei die Bereiche schon recht häufig darauf hinweißen, dass ohne Kennzeichnung auf der Schachtel wohl der Grundsatz des Gefahrstoffs nicht gegeben sei.
    Aber wenn man es genau betrachtet, ist eigentlich auch jeder Stoff ein Gefahrstoff. Alles eben in Maßen und Grenzwerten verpackt. Nur wenn ich nen Liter harmlose Seife verschlucke, passiert eben mehr als Blasen beim Schluckauf. Insofern...
    Aber ob diese Ansichten jetzt bei jedem Betrieb zutreffen ist natürlich fraglich. Nur denke ich mal ist der Weg übe die SB's wirklich arg. Bei uns hätten die dazu keine Zeit. Es liegt vielmehr bei der Führungskraft des anfordernden Fachbereichs die Dinge per Antrag einzuleiten. Wie gesagt stehen da einige Leute und Abteilungen im Hintergrund...

    Hoffe geholfen zu haben... wie auch immer ;o)

    Gruß
    silver

  • Hi TomTom,

    ...grundsätzlich kannst Du es Dir sehr einfach machen - Gefahrstoffe sind in der GefStoffV als solche mit ihren Eigenschaften definiert und der §7 Abs. 8 GefStoffV gilt streng genommen ausschließlich für Stoffe mit diesen definierten Eigenschaften.

    Klasse!, wäre da nicht noch die Sache mit der Gefährdungsbeurteilung :-(. Selbstverständlich können auch "Nicht-Gefahrstoffe" in Abhängigkeit vom Arbeitsverfahren zu Risiken führen. Ihr müsst demnach -egal um welchen Stoff es sich handelt- diese möglichen Risiken ermitteln und beurteilen. Danach kann über eine Aufnahme in das Kataster entschieden werden.

    Kleiner Tipp: In Abhängigkeit von der Betriebsgröße existiert häufig eine -wie auch immer geartete- Liste eingekaufter und verwendeter Produkte. Gleiche diese doch einfach mal mit den ebenfalls gelieferten Sicherheitsdatenblättern ab und Du hast schon mal einen guten Anfang.

    Allerding glaube ich auch, dass diese Aufgabe bei dem SB fehl am Platze ist!

    LG
    Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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    • Offizieller Beitrag

    hallo tomtom,

    meine vorredner haben es eigentlich auch schon auf den punkt gebracht.
    Wenn deine SB spezialisten oder chemiker sein sollte, kann man denen diese aufgabe sicherlich anvertrauen. Ansonsten werden sie wahrscheinlich überfordert sein.
    Allerdings sind die SB unentbehrlich für das wissen vor-ort. Deren zuarbeiten über die vorhandenen stoffe, produkte, abfälle, belastungen, die tätigkeitsabläufe und technologien usw. sind für die gefährdungsbeurteilung und die aufnahme in das verzeichnis sehr wichtig.

    Die zusammenhänge werden in dieser definition eigentlich auch sehr deutlich:

    "Gefahrstoffe sind nach § 4 der Gefahrstoffverordnung Stoffe und Zubereitungen, die eine oder mehrere der folgenden Eigenschaften - auch Gefährlichkeitsmerkmale genannt - aufweisen:

    • sehr giftig
    • giftig
    • gesundheitsschädlich
    • ätzend
    • reizend
    • sensibilisierend
    • krebserzeugend
    • fortpflanzungsgefährdend
    • erbgutverändernd
    • auf sonstige Weise chronisch schädigend
    • explosionsgefährlich
    • brandfördernd
    • hochentzündlich
    • leichtentzündlich
    • entzündlich
    • explosionsgefährlich
    umweltgefährlich

    Da nach § 6 der GefStoffV der Hersteller bzw. Einführer verpflichtet ist, dass für Stoffe, die eine oder mehrerer dieser Eigenschaften aufweisen, ein Sicherheitsdatenblatt erstellt und ausgegeben wird, kann man davon ausgehen, dass so gekennzeichnete Stoffe dann auch zu den Gefahrstoffen gehören.

    Der Arbeitgeber ist nach § 7 Abs.1 GefStoffV verpflichtet, ein Verzeichnis aller Gefahrstoffe, mit denen im Betrieb umgegangen wird, zu führen. Von der Auflistung sind nach § 7 Abs. 8 und 9 lediglich ausgenommen diejenigen Gefahrstoffe, die im Hinblick auf ihre gefährlichen Eigenschaften und die verwendeten Mengen keine Gefahr für die Beschäftigten darstellen, z. B. Kleinstmengen für den Handgebrauch durch sachkundiges Personal, bei hohen Verdünnungen, Muster zur Erprobung oder Gefahrstoffe, mit denen nur unregelmäßig und kurzfristig umgegangen wird. In dem Verzeichnis ist auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter Bezug zu nehmen.

    Aber auch Stoffe, die erst bei der Herstellung oder Verwendung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen entstehen, können Gefahrstoffe sein, z. B. Stäube, die beim Schleifen von Werkstücken auftreten (silikonhaltige Stäube bei der Bearbeitung keramischer Werkstücke) oder auch Verbrennungsprodukte in Öfen, weiterhin Abfälle, Gase, oder Zwischenprodukte, die gefährliche Eigenschaften haben. In Fällen, bei denen Gefahrstoffe erst durch die Bearbeitung entstehen, liegen keine Sicherheitsdatenblätter vor. Hier sind durch den Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung erst die Einstufung und dann auch die Aufnahme in das betriebliche Kataster vorzunehmen.

    Der Arbeitgeber muss Beschäftigte, die Umgang mit Gefahrstoffen haben, nach § 14 GefStoffV anhand schriftlicher Betriebsanweisung über mögliche Gefahren für Mensch und Umwelt beim Umgang mit dem jeweiligen Gefahrstoff hinweisen. Gefahrstoffe mit gleicher oder ähnlicher Einstufung (z. B. verdünnte Säuren, Lösemittel) können unter Umständen bei Erstellung der Betriebsanweisungen zusammengefasst werden. In der Betriebsanweisung sind auch die erforderlichen Schutzmaßnahmen, Anweisungen für das Verhalten im Gefahrfall und für die Erste Hilfe sowie die Sachgerechte Entsorgung zu treffen."

    Diese "kataster" ist also nicht nur ein bloßes zusammentragen der vorhandenen sicherheitsdatenblätter, sondern die grundlage für das handeln des arbeitgebers und des arbeitnehmers im umgang mit diesen stoffen. Hier erkenne ich, was alles vorhanden ist, was fehlt, wo es noch lücken gibt und welche usw. Dieses kataster ist ein wichtiges instrument in der organisation des betriebs und insbesondere des arbeitsschutzes. Deshalb gehört hier schon einiges an sach-und fachverstand dazu, was ich i.a. nicht von den SB voraussetzen kann.

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

    2 Mal editiert, zuletzt von peter (20. Juni 2006 um 11:34)

  • "Aber auch Stoffe, die erst bei der Herstellung oder Verwendung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen entstehen, können Gefahrstoffe sein, z. B. Stäube, die beim Schleifen von Werkstücken auftreten (silikonhaltige Stäube bei der Bearbeitung keramik...."

    hallo :)

    ich würde denken, es sollte _ silikat _ heißen.

    Gruß
    gladis:-)

    • Offizieller Beitrag

    die definition hat es eben halt in dieser ausdrucksform hergegeben!

    Aber ich denke, das prinzip ist erkannt,
    und darauf kommt es an.
    Schließlich muß sich jeder sowieso auf seine eigenen belange im betrieb einstellen.

    peter

  • Hi peter,

    Du hast Dich anscheinend mit diesem Thema intensiv auseinander gesetzt, wie hälst Du/Ihr es mit den Zulassungsanträgen. Meiner Meinung nach sollten alle Gefahrstoffe über einen solchen Antrag eingeführt werden. Allerdings haben wir ein Werkstofflabor (1 Mitarbeiter) und dort wurde anscheinend kein Gefahrstoff per Antrag eingeführt.
    Soweit ich die GefStoffV bisher gelesen ist ein solcher Antrag auch nicht gefordert.

    Gruß

    HEB

    der NRWler auf Franken

    der NRWler aus Franken

    Einmal editiert, zuletzt von HEB (24. August 2006 um 10:04)

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    • Offizieller Beitrag

    hallo HEB,

    vor meiner sifa-zeit hier im betrieb wurde das nicht oder nur unzulänglich gehandhabt. Allerdings muss ich dazu sagen, dass auch die auswahl der meisten betroffenen stoffe in dem sinne keine auswahl war. Durch andere zulassungsverordnungen und gesetzliche vorgaben haben wir in bestimmten anwendungsbereichen keine weitere auswahlmöglichkeit.
    Im zusammenhang mit der neuen gefstoffv und parallel mit zertifizierungsbestrebungen in unserem betrieb habe ich mich mit meinem neuen gefahrstoffbeauftragten aber schon dazu verständigt.
    Wie an anderer stelle schon geschildert, können im rahmen der gefährdungsbeurteilung nun auch stoffe relevant werden, von denen man es im ersten moment gar nicht gedacht hat.
    Ich bin dabei, mit dem gefahrstoffbeauftragten für die dabei herausgefundenen problemstoffe und anwendungszwecke eine art innerbetriebliches zulassungsverfahren aufzubauen, das im wesentlichen über checklisten und nachweisen laufen soll.

    peter

  • Hallo peter,

    die Geschichte mit der Zulassung ist bei uns geregelt aber nicht gelebt, so stelle ich immer wieder fest, dass Gefahrstoffe ohne das Wissen der Sifa und des BAs eingeführt werden. Da dies schon von meinem Vorgänger nicht nachgehalten wurde habe ich jetzt eine ungünstige Position.
    Wie haltet Ihr es mit dem Aktuallisieren des Gefahrstoffkatasters?

    Gruß

    HEB

    der NRWler aus Franken

  • Zitat

    Original von HEB
    Hi peter,

    Du hast Dich anscheinend mit diesem Thema intensiv auseinander gesetzt, wie hälst Du/Ihr es mit den Zulassungsanträgen. Meiner Meinung nach sollten alle Gefahrstoffe über einen solchen Antrag eingeführt werden. Allerdings haben wir ein Werkstofflabor (1 Mitarbeiter) und dort wurde anscheinend kein Gefahrstoff per Antrag eingeführt.
    Soweit ich die GefStoffV bisher gelesen ist ein solcher Antrag auch nicht gefordert.

    Gruß

    HEB

    der NRWler auf Franken

    Hallo Heb

    Wie man es in der Firma regelt das die Gefahrstoffe hinein kommen und registriert werden ist wohl den Verantwortlichen überlassen.
    Ich habe aber bis jetzt noch kein Wasserdichtes System erkannt.
    Am besten sind immer die Vertreterbesuche, alla
    Das müssen sie einmal testen und es ist ganz ungefährlich das können sie zum Saltatmachen verwenden!
    oder
    das wurde mit der FAchabteilung Arbeitsschutz von der und der Firma entworfen. Ich muss mich nicht bemühen das wir den Stoff ungefährlicher machen. Schauen sie mal (mit blanker Hand in ätzender Flüssigkeit am rühren).


    ZUm Punkt aktualisieren unseres Katasters, bei uns wurde ein elektronische Datenbank entwickelt die soll uns alle 2 Jahre daran erinnern das wir uns für die Gefahrstoffe die SDB neu besorgen müssen. Dadurch muss man auch direkt die Gefahrstoffe anschauen ob überhaupt noch verhanden.
    Was mich im Augenblick mehr ärgert. Endlich ist unserer Gefahrstoffdatenbank zu95 komplett, jetzt wird eine neue Abteilungsstruktur erstellt und damit fangen wir wieder von vorne an :(:evil:
    Gruß Rabau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

    Einmal editiert, zuletzt von RaBau (31. August 2006 um 18:40)

    • Offizieller Beitrag

    hallo HEB,

    entweder es wird anlassbezogen in unseren betriebsbereichen, die gefahrstoffen benutzen müssen, danach geschaut, oder mindestens einmal im jahr wird in einer betriebs(teil)begehung durch den gefahrstoffbeauftragten das jeweilige gefahrstofflager geprüft und mit dem lagersbestand und dem kataster abgeglichen.

    peter

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    Hallo HEB,

    hmm wir arbeiten in dem fall sehr eng mit unseren einkauf zusammen (auch die haben interesse daran zu erfahren was angeschafft wird :D ) so das wenn neue stoffe angeschafft werden wir immer vorher gefragt werden ob es auch im sinne der arbeitssicherheit ist.
    natürlich müssen da alle verantwortlichen mitziehen sonst hast du ein offenes fass was man(n) nicht dicht bekommt.
    deshalb sind regelmäßige workshops mit den verantworlichen ein muss.

    gruß toni

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • ein sehr schwieriges Thema....Regelung bei uns ist ähnlich wie oben beschrieben:

    1. Freigabe durch eine Fachkraft Chemie (Prüfung der Stoffeigenschaften + Freigabe durch den Bereichsverantwortlichen)

    2. Eingabe im Gefahrstoffkataster + BA Chemie

    3. Kopie des Katasters erhält der Einkauf, nur diese Stoffe dürfen bestellt werden !

    ist in der Praxis aber leider so dass dann doch irgendwo zumindestens Muster von heiklen Stoffen auftauchen (kleinere Mengen), oder plötzlich ein 5 Liter Kanister mit einem (T) Stoff auftaucht der eigentlich gar nicht das sein dürfte :) Die 100 % Lösung gibt es anscheinend nicht...


    Zitat

    "hallo tomtom,

    meine vorredner haben es eigentlich auch schon auf den punkt gebracht.
    Wenn deine SB spezialisten oder chemiker sein sollte, kann man denen diese aufgabe sicherlich anvertrauen. Ansonsten werden sie wahrscheinlich überfordert sein.
    Allerdings sind die SB unentbehrlich für das wissen vor-ort. Deren zuarbeiten über die vorhandenen stoffe, produkte, abfälle, belastungen, die tätigkeitsabläufe und technologien usw. sind für die gefährdungsbeurteilung und die aufnahme in das verzeichnis sehr wichtig."

    8o Achtung !!!:

    Ein heikles Thema mit den Sicherheitsbeauftragten, selbst wenn hier eine entsprechende Ausbildung (Chemiker) vorliegt wäre ich vorsichtig einen SIB mit solchen Aufgaben zu betrauen, da es im Grunde auch nicht seine Aufgabe ist. Mir wäre es zu risikoreich...