Verantwortung von Führungskräften

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo zusammen,

    da es bei uns mit dem Verantwortungsbewußtsein in Sachen Arbeitsschutz bei unseren Führungskräften nicht so weit hergeholt ist (Beratungsresistent), wollte ich mal nachfragen wie es bei euch so geregelt ist. Denn eine Schulung im Jahr scheint ja nicht so den Aha-Effekt auszulösen, die es eigentlich beabsichtigt. Das Phänomen scheint es allerdings nicht nur bei uns zu geben.

    Mein Chef hat mir jetzt den Vorschlag unterbreitet, eine sog. allgemeine schriftliche Pflichtenübertragung für unserer Führungspersonal zu erstellen, die diese dann bei der nächsten Schulung unterschreiben sollen. Obwohl sich die Verantwortung ja bereits zwangsläufig ergibt und nur bei bestimmten Fällen angewandt wird.

    Wer kann mir dafür einen Hinweis geben, wie so etwas aufgebaut sein soll und aussehen kann.


    Gruß

    safety

  • ANZEIGE
  • Hallo,

    also, wir haben das Thema Verantwortung im Arbeitsschutz als Passus für Führungskräfte im Arbeitsvertrag. Wir haben es auch mal mit einer gesonderten Pflichtendelegation versucht, es erwies sich jedoch als problematisch das aktuell zu halten.

    Wirklich nachhaltig gewirkt hat ein Vortrag eines Juristen der BG-Chemie über die Verantwortung von Vorgesetzten. Das hat die meisten ziemlich beeindruckt.

    Sinnvoll ist es natürlich die Delegation der Pflichten, wie z.B. wer ist für Elektroprüfungen verantwortlich schriftlich festzulegen. Wir haben inzischen eine, bei uns so genannten, "Betreiberpflichtenliste" erstellt.
    Dort werden auch keine Namen aufgeführt sondern die Funktion innerhalb der Betriebsorganisation.

    Etwas ähnliches habe ich mal für Universitäten gesehen:
    Pflichten

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo,

    im Rahmen des Qualtäts- und Arbeitsschutzmanagementsystems
    gibt es bei uns verbindliche betriebliche Regelungen, welche z.B. die Pflichtenübertragung per Formblatt oder
    die Verantwortung für die sich aus der BetrSichV ergebenden Prüfpflichten regeln.
    Damit sind die Unterscheidung der verschiedenen Führungsebenen, Inhalt, Zuständigkeit, Verantwortungsbereich, Vertreterregelung etc.festgelegt und
    mit der Unterschrift auch die Kenntnisnahme dokumentiert.

    Wer in welcher Form mitwirkt - z.B. der Betriebsleiter verantwortlich, die Sifa beratend - ist in einer Tabelle zu wiederkehrenden Unternehmer - Pflichten für verschiedene Verantwortungsebenen dargestellt.

    Alle Verantwortlichen und Funktionen ( Ersthelfer, Räumungsbeauftragte etc) werden weiterhin in einer regelmäßig zu aktualisierende Liste dargestellt. So erkennt man, ob die Organisation für alle personellen und räumlichen Aufsichtsbereiche ausreichend ist.
    So ist z.B. auch geregelt, wer was tut, wenn ein MA innerhalb des Betriebes die Verantwortungsbereiche wechselt ( z.B.. wenn eine besondere arbbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich ist)

    Sicher leben verschiedene bereiche das unterschiedlich _aktiv_.
    Aus meiner Sicht hat sich dieses System aber bewährt.

    Gruß
    gladis:-)

  • Hallo saftey,

    nimm dir doch einmal das Bundesberggesetz §§58 dort siehst du was eine Aufsicht mitbringen muss.

    Durch diesen Gesetzestext wird bei uns im Bergrecht eine Hirachiche zuordnung erreicht. Man kann über die Hirachie ganz genau verfolgen wer, wo, welchen Aufgabenbereich hat.
    Das wird bei uns in einem weiteren Formular niedergeschrieben. Dort steht dann drin
    [list=1]
    [*]wer bestellt hat
    [*]welchen Aufgabenbereich derjenige hat
    [*]wer seine Vertretung übernimmt
    [*]Wichtige Auszüge aus dem Bundesberggesetz
    [/list=1]
    Dieses Formular muss der Bereichsleiter/ Betriebsführer / ABteilungsleiter / Direktor / usw. mit seinem untergebenen Durcharbeiten und im ERklären was es heißt eine Bestellte Aufsicht zu sein welche Verantwortung man hat.
    Dies bestätigen beide mit ihrer Unterschrift.

    Desweiteren kann ich mich meinen Vorrednern anschließen

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • ANZEIGE
  • Hallo Saftey,

    wir haben die Verantwortung auch schriftlich an die Führungskräfte übertragen und eine Veranstaltung dazu gemacht.
    Ich würde mir dann auch einen externen Berater (Juristen/BG) ins Haus holen, wirkt nachhaltiger.

    Ich kann dir das Video/DVD "Verantwortung im Ernstfall " (1998; 21 Minuten) sehr empfehlen.
    Dieses müsstest du bei der BG ausleihen/bestellen können.

    Hier eine kurze Beschreibung zum Inhalt:
    Ein Betriebsleiter sieht, wie der Fahrer eines Gabelstaplers einen Azubi auf dem Stapler ohne sicheren Beifahrerplatz mitfahren lässt.
    Er verhindert die Weiterfahrt, verordnet dem Azubi eine Unterweisung und mahnt den Fahrer ab.
    In einer Gesprächsrunde mit seinen Führungskräften werden Fragen zur Verantwortung der Vorgesetzten diskutiert.
    Der Betriebsleiter berichtet über einen Unfall aus der Vergangenheit und seine Erfahrungen vor Gericht. (Bei einem tödlichen Unfall im Betrieb wurde er verurteilt).

    Nach dem Film waren die Führungskräfte ganz schön baff, für eine "weile" waren sie für das Thema sensibilisiert...

    MFG
    Chris

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank für die vielen Vorschläge die ihr mir hier gemacht habt. Ich werde, aufgrund eurer Vorschläge, ein Formblatt selber "stricken". Anschließend soll mit einem Vortrag von einem Juristen und abschließendem Film, dieses Formblatt unterschrieben werden.

    Ganz getreu dem Motto eines meiner Dozenten: "Erst wenn auch was unterschrieben wird, wird es auch zur Kenntnis genommen."

    Mein Chef hat das Ganze übrigens ebenfalls positiv aufgenommen und gibt mir, jedenfalls in dieser Sache ;-), Rückendeckung.


    Gruß

    safety

  • Hi Fusch,

    ...ich weiss nicht wo Du das Formular her hast aber hier fehlt ein entscheidender Punkt. Die Übertragung von Unternehmerpflichten setzt immer auch die Möglichkeit zur Umsetzung bestimmter Maßnahmen voraus. Hierzu sind i.d.R. finanzielle Mittel erforderlich.

    Eine Pflichtenübertragung ohne gleichzeitige Budged - Verantwortung ist rechtlich nicht haltbar. Es sollte also auf jeden Fall so etwas wie: "...ist befugt Maßnahmen zu treffen, sofern sie einen Betrag von .....Tsd € nicht überschreiten" oder so ähnlich aufgenommen werden.

    MfG
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • ANZEIGE