Hallo Gladis,
ich kann dir nur zum Teil zustimmen.
Die Richtlinie erlangte nur im Bereich der öffentlichen Verwaltung unmittelbare Wirkung.
http://www.baua.de/de/Themen-von-….html__nnn=true
EU Richtlinie müssen innerhalb der Frist in staatliches Recht überführt werden.
In Deutschland soll dies in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutz-Verordnung kurz: LärmVibrationsArbSchV umgesetzt werden.
http://www.arbeit-und-gesundheit.de/webcom/show_ar…0/_nr-40/i.html
Der Bundesrat hat dieser Verordnung am 16.02.2007 zugestimmt.
http://www.bundesrat.de/cln_050/nn_833…File.pdf/751-06(B).pdf
Die Veröffentlichung wird also demnächst folgen.
Die neuen Auslösegrenzwerte sind dann in nationalen Vorschriften verankert (Lärm und Vibrationen!)
Ich würde mich bei bisherigen Messungen und Gefährdungsbeurteilungen also immer auch auf die neuen Grenzwerte und Anforderungen beziehen.
(oder soweit vorbereiten)
Gruß
Chris