Beiträge von Chris155

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    Hallo Gladis,

    ich kann dir nur zum Teil zustimmen.

    Die Richtlinie erlangte nur im Bereich der öffentlichen Verwaltung unmittelbare Wirkung.
    http://www.baua.de/de/Themen-von-….html__nnn=true

    EU Richtlinie müssen innerhalb der Frist in staatliches Recht überführt werden.
    In Deutschland soll dies in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutz-Verordnung kurz: LärmVibrationsArbSchV umgesetzt werden.

    http://www.arbeit-und-gesundheit.de/webcom/show_ar…0/_nr-40/i.html

    Der Bundesrat hat dieser Verordnung am 16.02.2007 zugestimmt.
    http://www.bundesrat.de/cln_050/nn_833…File.pdf/751-06(B).pdf

    Die Veröffentlichung wird also demnächst folgen.
    Die neuen Auslösegrenzwerte sind dann in nationalen Vorschriften verankert (Lärm und Vibrationen!)

    Ich würde mich bei bisherigen Messungen und Gefährdungsbeurteilungen also immer auch auf die neuen Grenzwerte und Anforderungen beziehen.
    (oder soweit vorbereiten)

    Gruß
    Chris

    Hallo,

    wir sind gerade dabei einen Versuchsbereich mit einem dazugehörigen Lacklager umzubauen. In diesem Zusammenhang habe ich mir die noch gültige TRBF 20 näher angesehen. Dieses Werk ist aber sehr umfangreich (130 Seiten).

    Hat jemand zufällig eine komprimierte Checkliste zur Hand oder weiß, wo
    ich eine finden kann (unentgeldlich/entgeldpflichtig)?

    Vielen Dank im voraus.

    Gruß
    Chris ?(

    Hallo Leute,

    bei uns ergibt sich zur Zeit auch eine Frage zur Prüfung von eletrischen Betriebsmittel.
    Unsere Elektrofachkraft verwaltet alle elektrisch zu prüfenen Arbeitsmittel in einer Datenbank. Dort werden die Prüfungfristen dokumentiert und automatisch die neuen Prüffristen angezeigt.
    Nun haben wir eine Reihe von Prüflingen, die bspw. in 09/06 geprüft werden sollen. Aufgrund der Menge kann es aber vorkommen, dass Prüfungen dann erst in 10 oder 11/06 durchgeführt werden. Bisher wurde aber das Datum nicht geändert, da sonst das ganze Jahr geprüft werden müsste.
    (Nächstes Prüfintervall wäre dann unterjährig=Aber Abweichung zwischen Frist und Prüfung)

    Ist diese Vorgehensweise zulässig?

    Wie macht ihr das mit euren elektirschen Anlagen?

    Gruß
    Chris

    Hallo Justin,

    danke für deine Antwort(en).

    Ich habe die Gefährdungen beurteilt, dargestellt und auch herausgearbeitet wo Handlungsanlass besteht (Grenzrisiko überschritten).
    Ich habe leider noch aus der letzten Woche der Ausbildung (3-2) das nette Beispiel mit der Lüftung in Werkstatt (Gefahrstoffe) im Hinterkopf, wo die Lösungsvorschläge mehrere Angebote waren und wir diese nach verschiedenen Kriterien bewertet haben (Hilfe zur Auswahl).
    Ich sollte mich davon trennen und zu jeder relevanten Gefährdung verschiedene Maßnahmen (Lösungsvorschläge) erarbeiten.
    Das wird später in der Praxis auch so getan (denke ich).

    MFG

    CHRIS 8)

    Hallo Leute,

    ich bin gerade in meiner Prakikumsphase und hänge gerade etwas.

    Ich habe eine Säge untersucht und die verschiedenen Gefährdungen analysiert
    und beurteilt sowie die notwendigen Schutzziele formuliert.

    Mein Problem ist, dass ich eine Menge von Gefährdungen habe, die ich nicht mit 3-4 Alternativen erschlagen könnte z.B. Gefahrstoffreduzierung und Gefährliche Teile von Säge, Klima, etc.?

    Wie gehe ich jetzt weiter vor bei der Lösungsfindung (alternativen)?
    Kann ich verschiedene Maßnahmen/Lösungen erarbeiten je Gefährdung?
    Wie sollen diese Verglichen werden, wenn diese gar nicht zusammenhängen z.B. Klima-Gefahrstoffe?

    Wir habt ihr das gemacht?

    MFG
    Chris

    Hallo Saftey,

    wir haben die Verantwortung auch schriftlich an die Führungskräfte übertragen und eine Veranstaltung dazu gemacht.
    Ich würde mir dann auch einen externen Berater (Juristen/BG) ins Haus holen, wirkt nachhaltiger.

    Ich kann dir das Video/DVD "Verantwortung im Ernstfall " (1998; 21 Minuten) sehr empfehlen.
    Dieses müsstest du bei der BG ausleihen/bestellen können.

    Hier eine kurze Beschreibung zum Inhalt:
    Ein Betriebsleiter sieht, wie der Fahrer eines Gabelstaplers einen Azubi auf dem Stapler ohne sicheren Beifahrerplatz mitfahren lässt.
    Er verhindert die Weiterfahrt, verordnet dem Azubi eine Unterweisung und mahnt den Fahrer ab.
    In einer Gesprächsrunde mit seinen Führungskräften werden Fragen zur Verantwortung der Vorgesetzten diskutiert.
    Der Betriebsleiter berichtet über einen Unfall aus der Vergangenheit und seine Erfahrungen vor Gericht. (Bei einem tödlichen Unfall im Betrieb wurde er verurteilt).

    Nach dem Film waren die Führungskräfte ganz schön baff, für eine "weile" waren sie für das Thema sensibilisiert...

    MFG
    Chris

    Hallo Leute,

    ich bin auf der Suche nach "kompakten" Infos zum Thema Absturzsicherung.
    Die Vorschriften habe ich mir teilweise schon angesehen (ArbsttV, ASR 12, BGVC22, BGR 203, etc...)
    Das kann ich aber schlecht der GL präsentieren....
    Es soll die Frage geklärt werden, ob und welche Absturzsicherungsmaßnahmen wir bei Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten auf unseren begehbaren Flachdächern (<20°) treffen müssen.
    Es gibt da eine tolle CD-Rom von der VMBG, die ist aber scheinbar derzeit leider vergriffen ;(

    Für jedliche Hilfe bin ich euch im voraus dankbar ;)

    Grüssle
    Christian ?(

    Hallo Kollegen Sifa´s,

    als angehende Sifa kümmere ich mich natürlich um die Belange unserer MA ;-].

    Wir suchen für unsere Monteure eine geeignete Matten für bspw. Montagearbeiten auf dem Boden oder im Liegen. Wir haben auch schon eine Reihe von Mustern bekommen, leider kein "schwer entflammbar" oder "nicht brennbares". (Schweißen, Schleifen, etc.)
    Vielleicht hat einer damit bereits Erfahrungen gemacht und kann mir einen guten Tipp geben oder Produkt empfehlen.

    Mercie.

    MFG


    Danke für die ersten Infos.

    Chris

    Hallo Fasilahr,

    thx für deine Anmerkung.
    Aber in der LBO stehen wie immer nur allgemeine Anforderungen.

    § 30 Türen, Fenster, Lichtschächte
    (1) Türen und Fenster, die bei einem Brand der Rettung von Menschen dienen oder der Ausbreitung von Feuer und Rauch entgegenwirken, müssen so beschaffen und angeordnet sein, daß sie den Erfordernissen des Brandschutzes genügen.

    Wie gesagt, ich dachte es gibt hier irgendwo noch Vorgaben (Maße) dazu.
    Sonst muss ich die Erfordernisse wohl selbst definieren....

    MFG
    Chris ;-]>

    Hallo Brandschutzexperten,

    wer kann mir etwas zu einem Fluchtwegproblemchen sagen?

    Wir hatten in unserem Unternehmen auch eine Brandverhüttungsschau und müssen jetzt 2 Fluchtwege über Fenster ins Freie herstellen.

    Die eine Fensterbank ist 70cm (Schulungsraum) hoch und die andere 120cm (E-Montage).
    Muss an diesen Fenstern eine Aufstiegshilfe (Steigleiter, Treppe, etc) installiert werden, oder ist diese Höhe im Brandfall noch "erreichbar"?
    Habe leider bis dato nichts in Gesetzen, Verordnungen oder UVVen gefunden.

    MFG
    Chris