Gefahrstoffverzeichnis/-kataster - neue GefStoffV

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  • In der neuen Gefahrstoffverordnung gibt es den alten §16 nicht mehr, der ein Gefahrstoffverzeichnis vorschreibt. Wie ist das jetzt vorschriftsmäßig zu handhaben, abgesehen davon, dass es absolut sinnvoll ist?

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  • Hallo Seehafen,
    erstmal willkommen in unserem Bord.
    Wie Du siehst tauschen wir hier unsere Gedanken aus und man kann so manchen Rat geben oder erhalten.
    So, nun zur neuen GefStoffV.
    Die alte GefStoffV hatte das Gefahrstoffverzeichnis vorgeschrieben und die neue GefStoffV natürlich auch. Schau mal in "Dritter Abschnitt", §7, Absatz (8): Der Arbeitgeber hat ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen.
    Dieses Verzeichnis ist sogar gegenüber der alten Ausführung erweitert worden, da die zu den Gefahrstoffen gehörenden Sicherheitsdatenblätter
    einbezogen werden - höherer Informationsgehalt für die Angestellten.
    Im Absatz davor wird auf die Erstellung der Gefährdungsanalyse durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit hingewiesen.

    Weiterhin viel Spaß, Fragen und Antworten im Bord

    Hans-Heinrich

  • Danke! Hab´s jetzt gefunden §7 Abs. 8 und 9.
    Aber Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, die nur zu einer geringen Gefährdung führen sind ausgeklammert. Die Einschätzung hierzu wird den Fachkräften überlassen. Und die genauen Angaben, die das GefStoff-Verzeichnis enthalten soll (Mengenangaben, Arbeitsbereiche) sind ausgespart worden.

  • Zitat

    Original von Seehafen
    Danke! Hab´s jetzt gefunden §7 Abs. 8 und 9.
    Aber Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, die nur zu einer geringen Gefährdung führen sind ausgeklammert. Die Einschätzung hierzu wird den Fachkräften überlassen. Und die genauen Angaben, die das GefStoff-Verzeichnis enthalten soll (Mengenangaben, Arbeitsbereiche) sind ausgespart worden.

    ote]Original von Seehafen
    Danke! Hab´s jetzt gefunden §7 Abs. 8 und 9.
    Aber Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, die nur zu einer geringen Gefährdung führen sind ausgeklammert. Die Einschätzung hierzu wird den Fachkräften überlassen. Und die genauen Angaben, die das GefStoff-Verzeichnis enthalten soll (Mengenangaben, Arbeitsbereiche) sind ausgespart worden.[/quote]

    Hallo Seehafen,

    ich sehe das nicht so negativ wie es sich bei Dir liest. Schon in der alten GefStoffV (16.3a) waren Stoffe ausgeklammert die, wg Ihrer Eigenschaften oder der eingesetzten Mengen, keine Gefahr für die Beschäftigten darstellen.

    Die Einschätzung wird den Fachkräften nicht überlassen sondern der Arbeitgeber muss sich _fachkundig_ beraten lassen. Die GefStoffV geht nur davon aus das FASI fachkundig ist. Wg ArbSchG kommt man bei der Bewertung am Stand der Technik und den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen nicht vorbei. Und die ändern sich ständig!
    Eine Hilfe ist das "Einfache "Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe" der BAUA.

    Ich finde es auch richtig, dass in der GefStoffV darauf verzichtet wurde festzulegen wie das GefStoffV-Verzeichnis aufzubauen ist. Um überhaupt festzustellen wieviele Gefährdungsbeurteilungen erforderlich sind brauche ich eine Liste mit Stoff, Menge, Orte, Tätigkeit. Wieso soll das auch noch in der Verordnung geregelt erden? Wieso sollen in einem Kleinbetrieb der max. 10 relevante Stoffe und Gemische verwendet im GefStoffV-Verzeichnis unbedingt die gefährlichen Eigenschaften mit aufgenommen werden und wenn dies nicht geschieht, das auch noch als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen?

    Viel interressanter finde ich, dass nicht nur Stoffe mit den Gefährdungsmerkmalen des Chemikaliengesetzes erfasst werden sondern auch Stoffe die aufgrund Ihrer physikalischen Eigenschaften eine Gefahr bilden. Also fallen tiefkalte Gase, Dampf , Wasser (Feuchtarbeitsplätze), Schmelzen etc auch unter die GefStoffV.

    Viele Grüße

    Kuddel

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Viel interressanter finde ich, dass nicht nur Stoffe mit den Gefährdungsmerkmalen des Chemikaliengesetzes erfasst werden sondern auch Stoffe die aufgrund Ihrer physikalischen Eigenschaften eine Gefahr bilden. Also fallen tiefkalte Gase, Dampf , Wasser (Feuchtarbeitsplätze), Schmelzen etc auch unter die GefStoffV.


    Hallo Kuddel,

    und genau da ist der richtige ansatz, da bin ich 100% deiner meinung.Es wurde ja ohnehin damals ein wenig vernachlässigt in punkto gefahrstoff.

    gruß toni

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

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  • Hi toni,

    nun gut, wenn jetzt auch noch "heißes Wasser" :) in die Verordnung fällt, muss der Vorgesetzte, bevor er seinen Mitarbeiter mit dem Zeug arbeiten lässt eine Gefährdungsbeurteilung durchführen?!?

    "3Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden"

    Wie haltet Ihr es mit der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen

    Gruß

    HEB

    der NRWler aus Franken

  • Hallo, ist das mit dem heißen Wasser jetzt ironisch gemeint?

    Mein Blickwinkel schließt bei der Bezeichnung *Gefahrstoff* immer noch das Chemikaliengestz mit ein.
    Und wenn ich im §3 der GefStoffV die Begriffsbestimmung für *Gefahrstoff* nachlese.. wo finde ich da das _heiße Wasser_?

    bez. der " Stoffe die aufgrund Ihrer physikalischen Eigenschaften eine Gefahr bilden"
    habe ich mich bishe rin Richtung F,F+;O und E orientiert

    "Physikalisch-chemische Gefährdungen resultieren im Wesentlichen aus Brand- und Explosionsgefahren aber auch aus einer Reihe anderer Eigenschaften, die zum Teil noch nicht einmal in der Gefahrstoffverordnung berücksichtigt werden. Sie wurden bewusst aus dem Schutzstufenkonzept ausgeklammert, da sie sich schlecht in ein solches Konzept einarbeiten lassen. Anders als bei den toxischen Eigenschaften, bei denen es eine eindeutige Dosis-Wirkungs-Beziehung gibt, lässt sich diese z.B. bei entzündlichen oder explosiven Stoffen nicht so einfach ableiten. Entweder tritt bei einer Tätigkeit eine Brand- und/oder Explosionsgefahr auf oder nicht. Die Einstufung einer Tätigkeit nach mehr oder weniger explosiv in einem Schutzstufenkonzept würde da wenig Sinn machen. "

    Maßnahmen nach § 8-18 - in § 12 heißt es auch *Gefahrstoffe* - aber letztendlich wird man das heiße Wasser doch nicht in eine Schutzstufe einordnen !?

    ?(

    gruß
    gladis:-)

  • Hi Gladis,

    ...den Hinweis findest du in § 7 (3) der GefStoffV... allerdings ist hier Wasser nicht explizit genannt.

    Dennoch ist das Beispiel keineswegs ironisch zu nehmen. Wenn MA beispielsweise Heissdampfarbeiten vornehmen, z.B. Arbeiten mit überhitztem Wasserdampf im Labor, so stellt dieses Medium durchaus ein Gefährdungspotential dar, welches betrachtet werden muss z.B. nach BetrSichV, aber auch GefStoffV.

    Auch in der GefStoffV hat der Gestzgeber die Freiheitsgrade und die Selbstverantwortung der Unternehmen gestärkt und ihnen die Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung überlassen - im Zusammenhang mit der Gefahrstoffverordnung steht hier das Schutzstufenkonzept.

    Lange Rede kurzer Sinn: Wenn der Zustand oder die Art der Verwendung von Wasser ein potentielles Risiko darstellt, greift u.U. tatsächlich die GefStoffV.

    Strange, isn't it?

    Trotzdem schönen Tach und schöne Woche.

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Servus gladis,

    freilich war da ein Stück Ironie dabei, aber wenn man hört, dass demnächst Salz oder dgl. auch als Gefahrstoff zählen soll, so ist die Frage nach der Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen gerechtfertigt.
    Also wie sieht das bei Euch in den Betrieben aus, ab wann macht Ihr eine GF.

    Gruß

    HEB

    der NRWler aus Franken

    Einmal editiert, zuletzt von HEB (24. August 2006 um 15:53)

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  • Ab wann kann ich nicht beantworten.
    Wir erstellen für alle Bereiche ein GFB, haben den Betrieb in Gefährdungsbereiche unterteilt.
    Haben uns Vorlagen erstellt, mit möglichen Gefährdungen in Anlehnung an die GFB der BG Chemie.

    Jeder Arbeitsplatz wird bewertet.
    Tätigkeiten, Stoffe, Maschienen/Geräte, Arbeitsumgebung, Arbeitsorganisation, Qualifikation usw. usf..
    Wir haben *Stofflisten* - so kann man besser erkennen, daß wirklich jeder Einsatzstoff, jede Zubereitung, jedes Zwischenprodukt betrachtet wurde oder eben, daß das Hydrauliköl wirklich kein Gefahrstoff ist. oder erkennt den Staub, für den man eine ABA braucht.
    Für Büroarbeitsplätze wird zum einen die Arbeitsumgebung Büro zum anderen der BAP oder die Außendienst-/ Dienstreisetätigkeit betrachtet.
    Aus der Stoffliste erkennt man, wo ein Ex-schutz-dokument gebraucht wird, welche Arb.-med.Vorsorge die Mitarbeiter brauchen, welche BAs da sein sollten, welche Unterweisungen demzufolge. Lärmkataster usw. -ich denke, das weiß nun Jeder.
    Im Moment sind wir noch dabei, die festgelegeten Schutzstufen
    mittels Checklisten zu beurteilen und zu dokumentieren. Die Organisation der toxikologischen Beratungen ist etwas _schwierig_, aber dafür gibts ja zum Glück keine *Frist*.

    Das heiße Wasser würde sich in der Gefährdunsgbeuteilung wieder finden und dort m.E.n. auch ausreichend betrachtet werden.

    Salz kommt in der Stoffliste auch vor - Streusalz..und ist kein Gefahrstoff.

    So genug aus dem Nähkästchen geplaudert *lach*
    Beantwortet das deine Frage HEB?


    gruß
    gladis:-)

  • Hi,

    ...ja,ja, die kleinen Problemchen mit der neuen Gefahrstoffverordnung...

    Mal ehrlich, ich glaube zwar nicht, dass jemand beim Umgang mit Wasser oder Kochsalz an Gefahrstoffe denkt, aber bei dem technischen Einsatz von NaCl existiert beispielsweise ein Sicherheitsdatenblatt für dieses Produkt - nicht schlecht, oder?!?!

    Letztendlich ist es für mich relativ egal, wie ein Produkt eingestuft oder gekennzeichnet ist. Bei der Betrachtung der Tätigkeiten im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung - und hier werden bei uns alle Tätigkeiten erfasst - schaut man sich neben Arbeitsmitteln und Arbeitsverfahren automatisch auch die eingesetzten Stoffe an und bewertet diese.

    Bei einer konsequenten Ausführung der Gerfährdungsbeurteilung oder Job Safety Analysis - die ich im Übrigen für ein phantastisches Instrument zur Umsetzung unterschiedlichster Anforderungen halte - kann man mit relativ wenig Aufwand seine Dokumentation erstellen und pflegen. Anbei ein kleines Beispiel (Bitte Copyright beachten) hierzu (Anmerkung: Da es aus dem Bereich des Bergbaus kommt wird hier die ABBergV in Bezug genommen).

    Der Michael

    • Offizieller Beitrag

    hallo an alle


    hier muss ich michael seine aussagen unterstützen.
    Die neue gefahrstoffverordnung lässt freiheitsgrade, aber fordert gleichzeitig intensiver über gefährdungen nachzudenken.
    Ein sicherheitsdatenblatt für einen stoff, das auch entsprechende gefärdungen aufzeigt, ist prinzipiell erst mal ein anhaltspunkt und indiz dafür, dass ich mir um diesen stoff gedanken machen muss (wenn ich den im betrieb habe).
    Bei der Beutreilung könnten dabei wirklich extreme auftreten, die ich zunächst vielleicht garnicht so gesehen habe.
    Einerseits könnte z.b. ein giftiger stoff fast unberücksichtigt bleiben, weil er in sogeringer menge vorliegt und in der verwendung vollkommen hermetisch verschlossen ist, dass ihr keine gefährdung annehmen musst.(z.b. brandmelder, die mit radioaktiven sensoren arbeiten)
    Andererseit könnnte z.b. ein vollkommen inerter stoff (granit o.ä.) im rahmen des unterirdischen bergbaus - in form von staub - erhebliche gesundheitliche schäden und berufskrankheiten (silikose) hervorrufen.

    Dies gilt es, mit gesundem menschenverstand, sach- und fachkenntnis von den eigenen betrieblichen prozessen in der gefährdungsbeurteilung der arbeitsplätze, -verfahren, und maschinen zu erkennen und bei bedarf in der gefährdungsbeurteilung nach gefstoffv nachzuvollziehen.

    (siehe auch hier im forum unter gefahrstoffkataster die beiträge)

    peter

  • Handlungshilfe zur Gefährdungsermittlung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
    http://www.hvbg.de/d/bia/pra/pdf_…eitsgefahren%22


    Gesundheitsgefahren bei Arbeiten an raumlufttechnischen Anlagen
    http://www.sgdsued.rlp.de/Downloadbereic…eitsgefahren%22

    ausgewählte innenraumluftrelevante Gefahrstoffe
    http://www.bund.net/lab/reddot2/pd…eitsgefahren%22


    ..Gesundheitsgefahren, die mit regelmäßigen Geldbädern einhergehen..
    https://sifaboard.de/www.kuwi.euv-f…mpfehlungen.rtf

    Gesundheitsgefahr durch Funkwellen
    http://www.brandeins.de/home/inhalt_pr…u66249657158072

    Zum Kenntnisstand über Gesundheitsgefahren durch den Gemeinen Holzbock
    http://www2.uni-jena.de/biologie/ieu/l…eitsgefahren%22

    zu Bernnesseln hab ich nix gefunden :D

    Einmal editiert, zuletzt von gladis (28. August 2006 um 09:25)

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  • Zitat auf Seite 7

    aber ich nahm an, spätestens ab dem Inhaltsverzeichnis auf Seite 3 wäre Jedem klar

    :96:

    Gruß
    gladis:-)

    PS: Aber wer eine Anleitung zur Gliederung oder die korrekte Angabe von Zitaten/ Quellen sucht, wird hier auch auf amüsante Weise fündig.

    2 Mal editiert, zuletzt von gladis (29. August 2006 um 10:39)

  • Servus Gladis,
    wenn ich ehrlich bin hilft mir das nicht so ganz weiter, weil mir die Erfahrung in diesem Gebiet noch abgeht. Bin ja nicht aus der Chemie.
    Ich suche nach einem Leitfaden, wann Stoffe ins Gefahrstoffkataster aufgenommen werden müssen, wann eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden muss ....
    Beispiel: Einsatz von Spülmitteln in der Kantine -> Gefst ja; Gefb nein

    Ich glaube ich brauch da noch a weng um da durchzusteigen.

    Gruß

    Hermann

    der NRWler aus Franken

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  • Zitat

    Original von Hans-Heinrich

    Im Absatz davor wird auf die Erstellung der Gefährdungsanalyse durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit hingewiesen.

    Hans-Heinrich

    Es wird auf die Mitwirkung hingewiesen nicht auf die ERstellung.
    Ich stimme dir allerdings zu Hans-Heinrich das es die Firmen genau so sehen wie du es geschrieben hast.
    Sifa mach mal.

    Aber es gibt genug Daten die nur der Vorgesetzte vor Ort kennt und einbringen kann.

    Habe aber noch etwas zum Verarbeiten zur Gefbeurt. gefunden.
    bei Recherchen über Handschuhe fand ich folgenden Interessanten Link:
    DER CHEMIKALIEN-MANAGER

    Version: 3.2.4
    Letztes Update: 20/06/2006

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    jederzeit und schnell verfügbar, da die komplette Software auf der Festplatte hinterlegt wird (entpackt ca. 13 MByte)
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    optimale Suchmöglichkeiten nach dem passenden Schutzhandschuh (auch bei mechanischen Risiken)
    schnelle und einfache Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Handschuhplänen (Erstellung eigener Datenbanken)
    detaillierte Produktinformation auf einen Blick
    regelmäßige Updates
    Windows-Software
    Wirtschaftlichkeitsberechnung
    Konzentration auf das Wesentliche - Keine Multimediashow, sondern ein Arbeitsinstrument

    Beim Installieren geben Sie bitte nach Aufforderung den Hdl.-Code 000 ein.

    Manager

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

    Einmal editiert, zuletzt von RaBau (31. August 2006 um 19:13)

  • Hallo Herrman,
    ehrlich finde ich erst einmal wunderbar und wünschenswert.

    Wie schon gesagt, der zweite Beitrag ist eher ironisch gemeint, denn letztendlich habe ich das gleiche Problem. Auch ich bin nicht Chemiker oder Biologe. Dennoch soll ich Gefährdungen beurteilen, die von Stoffen ausgehen. Bisher half dabei der Sicherheitsdatenblatt des Herstellers.
    Manchmal durfte man anzweifeln, ob das alles seine Richtigkeit hat, aber grundsätzlich ist da eine Informationsquelle.
    Jetzt haben wir z.B. die Zubereitungen.
    Zu meinen Beträgen in Bezug auf Filterstäube hat sich noch niemand gemeldet - für mich ein zeichen dafür, daß da z.B. noch Handlungs-/ vielleicht sogar Erkenntnisbedarf besteht.

    Und letztendlich entzündete sich meine Ironie an der Diskussion um die Gefährdung durch physikalischen Eigenschaften.

    Kochendes Wasser - eine Gefährdung? SICHER!
    Ein Gefahrstoff? - Aus meiner Sicht - nein.

    Es ist eine Eigenschaft, die ich dem Stoff erst *beibringe*, die ihm nicht inne wohnt.
    Aber das ist MEINE Sicht auf die Dinge.
    Aber sicher gibt es irgendwann einen Beitrag der BG, die sich dazu äußert - so wie es jetzt nach zwei Jahren auch eine Stellungnahme zu lösemittelhaltigen Abfällen und MEWA -Tonen gibt. :)

    Und ich hoffe trotzdem, das unsere *Diskussionen* hier, weiter helfen.

    :)

    Gruß
    gladis:-)

  • Gladis,


    ...da ham wa doch ma Konformität (schön gesacht, oder).

    Seh' ich ganz ähnlich. Für mich kommt hier wieder das Instrument der Gefährdungs- und/oder Risikoanalyse ins Spiel.

    Meine Erfahrungen sind die, dass diese Analyse den ersten Schritt darstellen sollte - und zwar auch proaktiv, d.h. wenn ich über die Einführung eines neuen Verfahrens oder neuer Produkte nachdenke, gehört neben technischen Betrachtungen, kaufmännischen Kalkulationen usw. auch die Gefährdungsbeurteilung dazu. Hier kann ich mir dann rechtzeitig Gedanken darüber machen, ob ein Stoff u.U. auch als Gefahrstoff betrachtet werden muss oder mögliche Risiken weniger von den Stoffeigenschaften als vielmehr von dem Zustand ausgehen.

    Sehr witzige und interessante Diskussionsrunde übrigens...

    LG
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)