- Offizieller Beitrag
Hi,
unter https://sifaboard.de/www.bau-bg.de findet ihr im Infopoo unter anderem auch die BGG 921- Kranführer und einiges über Anschlagmittel usw.
herbert
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Neues Benutzerkonto erstellenHi,
unter https://sifaboard.de/www.bau-bg.de findet ihr im Infopoo unter anderem auch die BGG 921- Kranführer und einiges über Anschlagmittel usw.
herbert
Hallo Herbert,
das von Dir eröffnete Thema Kran, Anschlagmittel schein aber bisher nicht gut angekommen zu sein.
Bei mir sind jetzt ein paar Fragen aufgetaucht, vielleicht lassen die sich ja hier klären.
In unserer Firma haben wir uns nach langer Zeit wieder einmal einen eigenen Mitarbeiter mit der Prüfung unserer Anschlagmittel, d.h. bei uns Ketten, Seile und Schlaufen, zu beauftragen.
Nun ist die Frage wie ist dieser Beauftragte zu beauftragen?
Nach neuesten Vorschriften sind das ja nun befähigte Personen und keine Beauftragten mehr. Aber auf welche Vorschriften beziehe ich mich bei der Bestellung zur befähigten Person für Anschlagmittel.
$10 BetrSichV ist klar, aber gibt's was spezielleres?
Im Internet finde ich immer nur VBG 9a, aber die ist ja zwischenzeitlich ausser Kraft.
Kann mir einer weiterhelfen?
Gruss
Mondeo
Hallo mondeo,
Du hast recht, die VBG 9a gibt es nicht mehr, diese wurde durch die BGR 500 ersetzt. Dort findest du im Kapitel 2.8, alles über dieses Thema.
Weiteres findest du in der Bertriebssicherheitsverordnung, in der
BGI 556 und in der BGI 622.
herbert
Hi,
Einiges über Anschlagmittel findest Du unter https://sifaboard.de/www.hebezone.de.
Anschlagmittel ist ein sehr interessantes Thema !!
Meine Praktikumsarbeit wir darüber handeln !!
Also wer noch mehr Infos zu bieten hat, würde mich sehr darüber freuen.
Gruß Matthias
Hallo Herbert,
vielen Dank für die Info.
Auf die BetrSichV bin zwischenzeitlich auch gestossen.
Aber verwunderlich ist es, dass in allen möglichen Quellen, sogar in der von dir genannten BGI 556, immer noch auf VBG 9a verwiesen wird.
Da ist das System doch recht träge, bis dann endlich dürchgängig alles geändert wurde, beginnt vorne wahrscheinlich dann schon wieder die erste Änderung.
Gruss Mondeo
Hallo,
ich persönlich stehe ja immer noch auf dem Standpunkt, daß man für alle Fragen, die nicht neu geregelt sind auf die *alten* Vorschriften als Stand der Technik zurückgreifen kann.
Und selbst wenn Neuregelungen einen großzügigeren Rahmen schaffen scheint es mir nicht falsch, sich hier *Input* zu holen.
Bisher bin ich damit ganz gut gefahren
Gruß
gladis:-)
ZitatOriginal von gladis
Hallo,ich persönlich stehe ja immer noch auf dem Standpunkt, daß man für alle Fragen, die nicht neu geregelt sind auf die *alten* Vorschriften als Stand der Technik zurückgreifen kann.
Und selbst wenn Neuregelungen einen großzügigeren Rahmen schaffen scheint es mir nicht falsch, sich hier *Input* zu holen.Bisher bin ich damit ganz gut gefahren
Gruß
gladis:-)
Wir handeln genauso, wenn die Vorschriften dann gelten bei uns.
Aber mir hat ein Tech. Aufsichtsbeamter gesagt das man nach 2-4 Jahren häufig nicht mehr vom Stand der Technik reden kann.
Weil die Technik sich weiter entwickelt hat.