Beiträge von E.weline

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    ... da kommen mir noch weitere Punkte:

    - Genuss von Alkohol

    - Konsum von Drogen

    - Mitführen von Stichwaffen (Küchenmesser)

    - Rauchen in der Unterkunft

    - extrem laute Musik

    - Anschließen von privaten Elektrogeräten

    Da habt ihr so einiges zu tun...

    Das mit dem Aufstellen des Pools und das Regeln der anderen privaten Vergnügen ließe sich ja im Mietvertrag regeln... überhaupt würd ich da unterschiedliche Wege verschriftlichen. (Stellen der Unterkunft quasi analog zum Hotel oder Ferienwohnung... Eine Hausordnung... Abgrenzung zur Arbeitsstätte...)

    Die Leute halten sich in der Unterkunft ja in ihrer Freizeit auf...

    In der Betríebsanleitung unseres Arbeitsplatzabsaugschranks schreibt der Hersteller:

    " Der Gefahrstoffarbeitsplatz ist eine sicherheitstechnische Anlage, die gemäß § 53 Abs. 2 Arbeitsstättenverordnung mindestens 1 mal jährlich gewartet und auf Funktion durch einen Fachkundigen geprüft werden muss.

    ...wurde 2004 leider geändert (keine konkreten Angaben mehr)... das Ding hat nur noch 9 Paragraphen...

    Sieh mal ins Merkblatt T032 (DGUV Information 213-857), dort steht unter "Prüfung", dass von der mindestens jährlichen Prüfung abgewichen werden kann, wenn durch eine Dauerüberwachung sichergestellt ist, dass eine Unterschreitung des Mindestvolumenstroms angezeigt wird. Das System muß selbstüberwachend sein und Fehler optisch und akustisch melden.

    Das betrifft aber nicht den eigentlichen Abzug (Seilzug der Frontschiebemechanik, intakte Oberflächen, interne Aufbauten...) - diese wären immer noch jährlich zu prüfen.

    Außerdem: Aktuell gibt es noch keine "selbstüberwachende" Dauerüberwachung, die meldet, das die Überwachung defekt ist... so hat es mir die BG RCI erklärt...

    Hallo,

    mal wieder ein schönes Thema (ich liebe es.... nicht).

    Folgender Sachverhalt:

    Abzüge sind Sicherheitseinrichtungen, die regelmäßig gewartet und auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden müssen. Grundlage dieser Verpflichtung ist insbesondere § 7 Abs. 7 der Gefahrstoffverordnung. Genaue Angaben gibt es hier mal wieder nicht...

    Abzüge sollen laut Laborrichtlinie und TRGS 526 jährlich geprüft werden... Soweit klar. Finde ich auch eindeutig...

    Nun meint aber mein Kollege, dass mit Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung man von diesem "jährlich" abweichen kann... in unserem Fall auf alle 2 Jahre.

    GBU sieht dann etwa so aus: Da von x Abzügen in der Regel nur 5 % (können auch etwas weniger gewesen sein) Ausfälle/Mängel haben... reicht es, wenn die Abzüge alle 2 Jahre...

    Wird bei uns auch so gemacht... Resultat: Die Abzüge sind seit 2019 nicht mehr geprüft... (Fragt nicht... 1 Person, etwa 900 Abzüge, Corona-Homeoffice, Krankheit, Urlaub... nun haben wir den Salat)

    Ich bin hin und her gerissen...

    Um von der konkreten Angabe "müssen jährlich..." in TRGS 526 und Laborrichtlinie abweichen zu können: Was wären Maßnahmen, um die gleiche Sicherheit auf andere Weise zu erreichen? Oder ist es ein ungeschriebenes Gesetz, dass man hier gar nicht Abweichen kann - leider ist "der Abzug" nicht so eindeutig wie Aufzug oder Kran mit einem eigenen Anhang in in der Betriebssicherheitsverordnung)

    :sonne3:Es ist heute zu heiß oder mir fehlt es da an Phantasie... :sonne2:

    Die Sicherheitsunterweisung (ordentlich...) gibt es zu Beginn, es gibt ein gutes Praktikumsskript, zu Beginn jedes Experimentes müssen die SDB-Informationen zusammengetragen werden, es gibt Eingangskolloquien... und trotzdem gibt es Unfälle, bei denen zu konzentrierter Säure Wasser zu gekippt wurde... was - außer 8h Individualbetreuung - könnte man da noch verbessern?

    Die meisten Unfälle passieren am Ende, wenn die Studenten schon mit ihren Gedanken Zuhause, beim Treffen mit Freunden oder beim Checken ihrer Whatsapp sind... Da wollte ich auch schon nachjustieren, aber die haben definierten Versuchsschluss und genug Zeit zum aufräumen... die Studenten machen sich den Stress selber. Das einzige was helfen würde ist diese 8h Dauer-Kontrolle (pro Student eine Aufsichtsperson...). Erziehen kann man leider nicht, denn nach 2 Wochen ist das Praktikum rum... Studenten abweisen geht leider auch nicht... es gibt keinen NC und auch wenn... dann sagt der nur aus, dass der Student gut Lernen kann... zu praktischer Arbeit sagt das auch nichts aus...

    Ist da für einen Praktikumsteil? Dann wäre die Frage eher bei den Kollegen von der FASI-Ausbildung besser untergebracht...

    Ich frage mich, ob "Treppe führt nach unten" wirklich der Gefährdungsfaktor ist, oder nicht doch eher "Absturz bei ungesicherten Treppen" bzw. "ungesicherte Treppe"...

    Der Praktikumsleiter kann doch nicht ohne zu hinterfragen unterstellen, dass die ihm Schutzbefohlenen so etwas (Wasser + Säure) wissen!

    Auf der einen Seite ist das richtig... aber wer den studentischen Lehrplan kennt, der wird auch sehr schnell erkennen, dass bei 20 - 30 Studenten im Labor, einer Handvoll Hilfskräfte, die beim Aufbauen und bei Fragen unterstützen und 1 Praktikumsleiter das Ende des "betreuten Experimentierens" schnell erreicht ist. Die haben 2 Wochen Zeit pro Tag 2-3 Experimente durchzuführen. Das ist nicht so wie bei einer Ausbildung (ich hatte 1-2 Ausbilder für 9 Azubis...). Wir reden hier von Studenten, die nur und ausschließlich Chemie, Physik oder Biologie studieren wollen ( nicht sollen... WOLLEN). Nach zwei Wochen sind die dann wieder weg auf zum nächsten Seminar, Praktikum oder Exkursion... Das einzige, was wir dem Pranktikumsleiter mitgeben konnten war nochmal allgemein auf die Gefährdungen hinweisen und hinzuweisen dass die Studenten doch konzentriert bei den Experimenten und vor allem beim Entsorgen der Abfälle sein sollen... aber was will man machen, wenn Instagramm und Whatsapp in der heutigen Generation so wichtig sind? Bei Azubis hat man das nach 2-3 Jahren vermittelt... aber bei Studenten im 2 Semester bei ihrem ersten Praktikum?