Patientinnen sterben bei Krankenhaus-Brand

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  • Hallo,

    leider wieder eine betrübliche Nachricht von einem Krankenhausbrand in Püttlingen (Saarland). Bei einem Brand in einem Krankenhaus sind zwei gehbehinderte Patientinnen ums Leben gekommen. Sie waren in zwei Zimmern der betroffene Etage untergebracht und konnten sich auf Grund ihrer Behinderung nur mit einem Rollator fortbewegen. Sie haben es nicht geschafft.
    Hat hier jemand mehr Informationen? Mich würde vor Allem interessieren, wie die Evakuierung in Kliniken oder Krankenhäusern organisiert ist. Was bei uns in den REHA-Kliniken immer wieder auffällt, ist die extrem geringe Besetzung mit Nachtpersonal. In einer Klinik mit (lediglich) 170 Betten (z. T. verteilt auf mehrere Gebäude) ist eine Nachtschwester unterwegs. Diese muss dann auch noch nachts Rehabilitanden betreuen. Wie soll da eine geordnete Evakuierung von Rehabilitanden durchgeführt werden. Das ist m. M. n. nicht realisierbar. Mir sträuben sich da ein wenig die Nackenhaare. Wer hat ähnliche Erfahrungen aus diesem Bereich? Und gilt das (zu wenig Personal; vor Allem Nachts) als Organisationsverschulden?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Und gilt das (zu wenig Personal; vor Allem Nachts) als Organisationsverschulden?


    Hallo Mick.
    Ohne jetzt direkt auf Deine Frage zu antworten, hätte ich da mal ein paar Kontrollfragen für Dich. :D

    1. Wenn nur eine Pflegekraft vor Ort ist, kann dieser Arbeitsplatz als Alleinarbeitsplatz gewertet werden? (Außerhalb Sicht- und Rufreichweite)
    2. Gibt es eine Risikobeurteilung für die Betreuung?
    3. Gibt es einen Notfallplan (Arbeitssicherheit und Brandschutz), der auch wirksam ist?
    4. Sind Evakuierungsscenarien nicht nur auf dem Papier vorhanden, sondern wurden reell mit der zuständigen Feuerwehr geübt, um Fehler und Schwachstellen aufzudecken, sowie der örtlichen Fw ein sicheres Gefühl für ihr Vorgehen zu geben?

    Ich gebe Dir den Tipp: Mach mal eine reine Risikobeurteilung, wo solche Fragen vorkommen. Schlag keine Maßnahmen vor (dann wäre es eine GFB), sondern lass das die Verantwortlichen machen.
    Danach setzt Du Dich in Abstimmung mit der Einrichtungsleitung, mit der örtlichen Fw in Verbindung und bittest um Hilfe. Mit denen könnt Ihr ein praktikables Konzept erarbeiten. :thumbup:

    Ich kenne das Prinzip aus Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Grade Krankenhäuser sind schwierig, weil entsprechende Höhen für die Evakuierung nicht wirklich greifbar sind und Patientenzahlen eine vollständige Evakuierung nicht in kurzer Zeit realisierbar ist. Deswegen sind diese auch gem. Baurecht als Sonderbau oder nach entsprechenden anderen Richtlinien (bundeslandbedingt) einzustufen.

    Ich empfehle Dir dringend, einen Externen für die Beurteilung zu holen. Das Gebiet ist so umfangreich, dass Du dieses nicht alleine beurteilen kannst und wenn etwas schief läuft, bist Du nachher der Dumme!

    Um noch abschließend zu Deiner Frage zu kommen: JA! Da liegt Organisationsverschulden vor! :cursing:

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hallo,

    mit der örtlichen Fw in Verbindung und bittest um Hilfe.


    :Lach: und in 99.9 Prozent der Fälle wird dann behauptet "alles kein Problem"...


    Mir sträuben sich da ein wenig die Nackenhaare. Wer hat ähnliche Erfahrungen aus diesem Bereich?

    Ist eher die Regel als die Ausnahme. Ich hatte schon Einrichtungen, da war
    der 2. Rettungsweg eine senkrecht montierte Leiter auf das Dach... (siehe
    Forensuche, habe Bilder davon schon gepostet)


    Und gilt das (zu wenig Personal; vor Allem Nachts) als Organisationsverschulden?

    ? Gute Frage, ich tendiere eher zu nein. Zumindest ist mir auf Anhieb kein Fall
    bekannt, wo dieses nach einem Brand verfolgt wurde. Vielleicht hat da einer andere
    Informationen zu konkreten Fällen. Es ist ja nicht so, als wären Brände in diesen
    Einrichtungen eine Seltenheit. Auch sind diese 1 bzw. 2-Mann/Frau Besetzungen keine
    Ausnahme und auch kein Geheimnis in den Behörden. Somit würde sich eigentlich
    schon bei der Genehmigung die Frage der Zulässigkeit stellen.

    Der Regelfall ist doch mittlerweile wie folgt: Branderkennung, Alarmauslösung,
    Person/Personen aus dem betroffenen Zimmer/ meist noch jeweils die Nachbarzimmer,
    ggfs. horizontal entfluchten oder die nicht betroffenen Bewohner werden in
    ihren Zimmern bis zum Eintreffen der Fw. belassen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • ...JA! Da liegt Organisationsverschulden vor! :cursing:


    In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, "von wem?"
    Wenn ich mir so ansehe, was hier politisch gewollt an der Finanzierung der Krankenhäuser getrieben wird, dürfte dann das Verschulden nicht bei der Krankenhausleitung liegen.
    Du wirst in Deutschland kein Krankenhaus finden, das mit eigenem Personal in der Lage ist eine Station mit liegen kranken Menschen in sinnvoller Zeit zu evakuieren. Erst recht nicht zu Nacht- oder Wochenendzeiten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo,


    Wenn ich mir so ansehe, was hier politisch gewollt an der Finanzierung der Krankenhäuser getrieben wird, dürfte dann das Verschulden nicht bei der Krankenhausleitung liegen. Du wirst in Deutschland kein Krankenhaus finden, das mit eigenem Personal in der Lage ist eine Station mit liegen kranken Menschen in sinnvoller Zeit zu evakuieren. Erst recht nicht zu Nacht- oder Wochenendzeiten.

    betrifft nicht nur die Krankenhäuser, sondern auch die Altenheime....

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010