PSA Absturzsicherung Betrieb lehnt Anschaffung ab, wie damit umgehen

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo liebe Mitstreiter,

    in einem Unternehmen das ich betreue, ist dringender Handlungsbedarf geboten. Das Problem das sich mir stellt ist dass im Produktionsbereich eine Zwischendecke vorhanden ist, auf der alle Instalationen (elektrisch, pneumatisch, Transportleitungen) vorhanden sind die auch durch die Instandhaltung gewartet werden müssen.

    Die Zwischendecke ist nach unten durch Rigipsplatten verschlossen. Es befinden sich Stege auf den Hauptwegen, aber es muss auch zwischen den Wegen gearbeitet werden. Es wurde bisher so gehandhabt das Holzbohlen ausgelegt wurden zum Arbeiten.

    Arbeitssicherheitstechnisch natürlich nicht tragbar, deswegen wurde nach einer Begehung mit einem Experten für Absturzsicherung, ein Konzept erarbeitet, bei dem die Mitarbeiter sich über Kopf in ein Seilsystem einklinken damit sie bei einem Fehltritt nicht durch die Decke sausen und fast 5 Meter abstürzen.

    Problem! Es kostet ca. 70000€ für den Produktionsbereich und wurde durch den Unternehmer mündlich abgelehnt. Er nimmt sozusagen das Risiko in Kauf das sich der Mitarbeiter verletzen kann!

    Was kann ich jetzt machen?????

    Man kann niemanden überholen, wenn man in seine Fußstapfen tritt!
    (François Truffaut)

  • ANZEIGE
  • Hallo Zx6r636b.
    Ich kenne jetzt nicht die genaue Situation vor Ort. Fakt ist, es muss etwas passieren und zwar etwas Wirksames! Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Absturzsicherungen. Auch temporär. Wenn Ihr dauerhaft ein fest installiertes System verbaut, dann sind wir in dem Preisbereich. Ich würde aber andere Systeme prüfen lassen.
    Schau mal in die TRBS 2121, ASR 2.1 Da wirst Du fündig werden.
    Wenn es um eine spezielle Einschätzung geht, dann schreib mir mal eine PM mit genaueren Angaben, bzw. Bildern. Vllt kann ich Dir dann schon etwas vorschlagen.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Eine Investition von 70000€ ist mit Sicherheit keine kleine Investition und kann das Unternehmen sehr belasten. Dabei ist mit Sicherheit die Führsorgepflicht des Unternehmers schwerwiegender.
    Wobei mir in der gegebenen Information die Aufzählung verschiedener Lösungsalternatieven fehlen. Sind diese erarbeitet worden und dem Unternehmer als entscheidungsmöglichkeit für ihn vorgestellt worden?

    Du befindest Dich als die FASI sehr schnell in einem Machtkampf mit dem Unternehmer. Da gibt es nur Verlierer und Gewinner und das ist für die Zusammenarbeit keine gute Voraussetzung. Die Risiken und Verantwortung bleiben eindeutig beim Unternehmer. Deine Aufgabe ist nur das Hinwirken auf die Einhaltung des Arbeitsschutzes. Dabei kannst Du verschieden Schutzmaßnahmen erarbeiten und dem Unternehmer vorstellen. Da der Unternehmer aus verschiedenen Maßnahmen entscheiden kann entsteht nicht so schnell ein Machtkampf zwischen Arbeitsschutz und Unternehmer.
    Hilfreich kann bei der Zusammenarbeit mit dem Unternehmer auch die Entwicklung der Zieldefinition für die Mitarbeiter im Bereich Arbeitsschutz sein.

    Herzliche Grüße,
    Johannes
    PS: Du brauchst niemenden zu überholen ;)

  • Wir haben über viele Sachen diskutiert aber das Problem liegt in der Tragfähigkeit der Decke sonst hätten Wartungsstege gebaut werden können. Das zweite Problem ist das auf dem Boden die Deckenhöhe nur ca. 2 Meter ist und das Dach aus Gipsplatten besteht, es kann also auch nichts daran befestigt werden. Sehr schwierig das ganze.

    Ich kann schon verstehen das der Unternehmer die Investition scheut aber das kategorisch erst mal alles abgelehnt wird ist für mich unverständlich. Hatte vorgeschlagen erst mal Bereiche an denen häufig gearbeitet wird mit einer Absturssicherung auszustatten.

    Habe gerade in der TRBS 2121 gelesen und da steht ja:

    Wenn Eigenart und Fortgang der Tätigkeit und Besonderheiten des Arbeitsplatzes die vorgenannten Schutzmaßnahmen nicht zulassen, darf auf die Anwendung von
    Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz im Einzelfall nur dann verzichtet werden, wenn:

    - der Arbeitgeber für den begründeten Ausnahmefall eine besondere Unterweisung
    durchgeführt hat

    das sagt ja eigentlich alles...


    Vielen Dank an Euch

    Man kann niemanden überholen, wenn man in seine Fußstapfen tritt!
    (François Truffaut)

  • Hallo Zx6r636b,
    das etwas passieren muß kann schon sein und will ich nicht in Frage stellen.
    Ich lese nur aus Deinen Zeilen einen Machtkampf heraus.
    Aus diesem wird der Unternehmer nie freiwillig investieren, und wenn nur unter Druck. Das wird dann Deine weitere Arbeit belasten und unmöglich machen.
    Gemeinsame Zielformulierungen helfen in dieser Situation weiter. Es geht dabei auch um gegenseitige Wertschätzung.

    Herzliche Grüße,
    Johannes

  • ANZEIGE
  • Hi
    kann man denn nicht dauerhaft ein Netz unter der Zwischendecken einziehen?
    Alternative B ist, jeweils unter dem Arbeitsbereich Sicherungsbühnen zu stellen, was allerdings in der Produktion nicht einfach sein wird.
    LG A

  • Einen Machkampf habe ich nicht daraus gemacht ich berate ja nur, vlt. kam das aber durch meine geschriebenen Worte so rüber. Das Verhältnis ist nachwievor sehr gut.

    Zitat

    Hi
    kann man denn nicht dauerhaft ein Netz unter der Zwischendecken einziehen?
    Alternative B ist, jeweils unter dem Arbeitsbereich Sicherungsbühnen zu stellen, was allerdings in der Produktion nicht einfach sein wird.
    LG A

    Das geht leider auch nicht unter der Decke gehen dann die Versorgungsleitungen zu den Maschinen und die Beleuchtung ist auch darunter montiert.


    Grü0e ZX

    Man kann niemanden überholen, wenn man in seine Fußstapfen tritt!
    (François Truffaut)

  • Geh im erlernten Handlungszyklus nochmals zurück: Offenbar wurde die falsche Lösungsalternative gewählt, weshalb sie sich nun aus Kostengründen nicht umsetzen lässt. Ich bin überzeugt, daß sich andere Lösungen finden lassen, die am Ende auch umsetzbar sein werden. Ohne die Personen und die Gegebenheiten genau zu kennen, stolpere ich über den Experten für Absturzsicherungen: Ist das nicht evtl. nur ein guter Verkäufer? Ich könnte mir das vorstellen. Es ist ja oft so, daß die beste Lösung angeboten wird. Die dann beim Kunden hohe Kosten und beim Anbieter hohe Margen bedeutet. Daß u. U. eine fast genauso gute alternative Lösung weit billiger wäre, verschweigt der gute Verkäufer, wenn man nicht auf umfassende Informationen drängt.

    Ich bin noch Theoretiker, da ich erst seit September fertige SiFa und noch auf Stellensuche bin, aber aus meiner Lebens- und Berufserfahrung kenne ich das bereits. Ich habe die Erfahrung schon mehrfach machen können, daß gerade bei technischen Lösungen die preiswerteren Alternativen erst dann auftauchen, wenn endgültig klar ist, daß die teure Variante nicht zu verkaufen ist. Auch wenn es sich dabei nicht um Sicherheit drehte, aber in der Betriebstechnik und anderen Bereichen findet man das halt auch.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Habe gerade in der TRBS 2121 gelesen und da steht ja:

    Wenn Eigenart und Fortgang der Tätigkeit und Besonderheiten des Arbeitsplatzes die vorgenannten Schutzmaßnahmen nicht zulassen, darf auf die Anwendung von
    Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz im Einzelfall nur dann verzichtet werden, wenn:

    - der Arbeitgeber für den begründeten Ausnahmefall eine besondere Unterweisung
    durchgeführt hat

    Gude.
    Dieser Absatz kommt nur zum Tragen, wenn
    1. technische Lösungen nicht umsetzbar sind oder auch unverhältnismäßig (z.B. Hubarbeitsbühne kann nicht genutzt werden, da Boden nicht tragfähig oder Fahrwegsbreite zu gering oder Bühne für 70k€ für Arbeiten, die alle zwei Jahre für 20 Minuten stattfinden, Gerüste können nicht gestellt werden)
    2. organisatorische Lösungen nicht in Betracht kommen (z. B. Industriekletterer oder Fachfirma, die die Arbeit ausführen könnten)
    3. PSAgA nicht einsetzbar, da Anschlagpunkte fehlen oder Arbeitsumgebung/-umstände diese nicht wirksam anwendbar machen (z.B. zu geringer Sturzfreiraum etc)

    Erst wenn diese Punkte ALLE ausgeschlossen werden müssen, und hier rate ich eine sehr genaue Ermittlung der Schutzmaßnahmen durchzuführen und dieses penibel zu dokumentieren, darf dieser Absatz gelten (T-O-P)

    Wie oft und wie lange werden diese Arbeiten denn ausgeführt? Ist es z. B. für den Instandhalter ein dauerhafter Zustand, somit Regelarbeitsplatz? Dann darf sich der Unternehmer nämlich einer entsprechenden Schutzmaßnahme nicht verschließen. Aber ich würde mich erst einmal genauer auf dem Markt umschauen.
    Schick mir mal bitte genauere Angaben zu Deiner Situation, wenns geht mit Bildern. Ich bin in diesem Thema doch schon etwas bewandert und halte auch Fachvorträge darüber ;)

    Ach ja. Vergess nicht: Für Deinen zitierten Absatz und Punkt 3 (Verwendung PSAgA) ist eine Eignungsuntersuchung nach G41 erforderlich ;)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • ANZEIGE