Betriebsanweisung (BA) - Wasseraufbereitungsanlage

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  • Deine Informationen sind reichlich dünn und Wasseraufbereitungsanlagen gibt es in vielfältiger Weise. Üblich ist, dass der Hersteller zu seiner Anlage auch eine Bedienungsanleitung mitliefert. In dieser dürften schon einige Dinge stehen, die man dann in eine Betriebsanweisung übernimmt, wenn diese der Hersteller nicht schon von sich aus mitliefert.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin Inspektor,
    das ist ein Ding.
    Du willst eine BA für eine wasseraufbereitungsanalge, heirzu wäre in erster Linie der hersteller, als Inverkehrbringer zu ständig.
    Dann beachte die anhängigen BA und Auflagen aus dem LWG, aus dem DVGW und entsprechend der Funktion der WAA, dass Lebensmittelrecht.
    So dazu kommt, wenn Ihr Wasser aufbereitet und zur Verfügung stellt, dann Inverkehrbringer (Siehe/lese Trinkbrunnen) da ein lebensmittel, wenn Ihr Abwasser aufbereitet, dann etventuell gewerblicher Entsorger.

    Nenne doch einfach mal die Funktion und den hersteller der Anlage oder was macht die WAA genau.
    Ist diese Anlage überhaupt schon mal biochemisch untersucht worden?
    Denn wenn es eine WAA für TRinkwasser ist, dann muss eine jährliche mikrobiologische Untersuchung durchgeführt werden. Dann kommen noch andere BA zu tragen.

    Wir haben insgesamt 9 Wasseraufbereitungsanlagen für Trinkbrunnenanlagen und eine eigene Quelle.

    beste GRüße
    Thomas

  • Guten Morgen =)

    da war ich etwas sehr unspezifisch, entschuldigt dafür. Nun habe ich mich schlauer gemacht.

    Es entstehen folgende Abwässer, die in der Anlage aufbereitet werden:
    ۰ salzsaure haltiges Abwässer aus der Anlage zum Auslösen von wasserlöslichem Wachs
    ۰ saure-, Chromat- und Nitrit-haltige Abwässer aus der Anlage zum Beizen von hochlegierten Feingussteilen
    ۰ Lauge- und Chromat-haltige Spülabwässer aus den Ätzanlagen
    ۰ alkalische Abwässer aus den Absaugvorrichtungen


    Der Ablauf der Anlage ist Folgender:
    1) Sammlung der Abwässer in M1.
    2) Dosierung des Abwassers in M1 mit HCl, Natriumbisulfit und H2O2.
    3) Behandeltes Abwasser wird in M2 gefördert.
    4) Neutralisation in M2 mittels Kalkmilch und Natronlauge.
    5) Neutralisiertes Abwasser zur Schlammabtrennung in Lamellenseparator.
    6) In Rohrleitung zum Separator wird Flockungsmittel hinzugegeben.
    7) Abgetrennter Schlamm in Lamellenseparator wird über Schnecke gefordert.
    8) In Kammerfilterpresse wird Schlamm entwässert und über Schnecke in Container abgeworfen.
    9) Vom groben Schlamm befreites Abwasser wird Flotation zugegeben, um Schwebstoffe zu entfernen. Hier entstehender Schlamm kommt auch in Container.
    10)Filtration durch Mehrschicht-Kiesfilter, Aktiv-Kohle-Filter und Ionentauscher.
    11)Wiederholte Behandlung oder Ablass in Kanalisation folgt.

    Folgende Chemiekalien werden verwendet:

    HCl
    Natriumbisulfit
    H2O2
    Kalkmilch
    NaOH

    Ich hoffe das ganze spezifiziert meine Frage.
    Schon einmal vielen Dank für eure bisherigen Infos!!!!!!

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  • Hallo Inspektor,

    das ist schon ein heißes Ding, was ihr da habt. Zugleich bin ich verblüfft, dass erst jetzt nach einer BA gefragt wird.

    Also eine Betriebsanweisung des Erbauers müsstet ihr haben. Dann schaust du, wo sich die Arbeitsplätze in der Anlage befinden, Z.B. Probenahmestellen.

    Dort bewertest du die Gefährdungen durch die dort vorkommenden Gefahrstoffe und weiteren (z.B. mechanischen) Gefährdungen und erstellst auf dieser Grundlage deine BA´s.

    Eine allgemeingültige eierlegende Wollmilchsau gibt es für deine Anlage bestimmt nicht, schon auf Grund der vielen verschiedenen Stoffe.

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

  • Hi Inspektor,

    wie sieht das Genehmigungsmäßig bei Euch aus?
    Brauch ihr eine behördliche Genehmigung für das gute Stück (vom Wasserrecht her)? Im WHG oder in den Verordnungen dazu gibt es für HBV (Herstellen, Behandeln, Verwenden wassergefährdender Stoffen) bzw. LAU (Lagern, Abfüllen, Umschlagen) auch eine Verpdflichtung zur Erstellung von BA´s. Da geht es dann aber eher um den Umweltschutz (was mache im Havariefall, wie verhindere ich Lekagen, welche Prüfungen etc.).

    Also Blick ins entsprechende Regelwerk hilft weiter - z.T. sind dort auch schon vorlagen für die entsprechenden Anweisungen eingepflegt.
    (Ist aber wenigstens teilweise auch abhängig vom Bundesland.)

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Die Wollmilchsau wäre in diesem Fall praktisch ;)

    Die Betriebsanweisung wurde nun angefragt, da die Anlage seit nun ca. 2 Wochen in Betrieb ist.

    Eine Genehmigung ist für diese Anlage definitiv notwendig, wie weit das ganze hier fortgeschritten ist, kann ich aber nicht beantworten, da ich mit der Thematik selbst erst vor einigen Tagen konfrontiert worden bin (bisher lief das ganze über Externe).

    In dem Laden gibt es einiges gerade zu biegen!


    Danke für eure hilfreichen (!) Antworten =)