Hallo zusammen!
Ich habe jetzt mit meinem Praktikum angefangen.
Und zwar haben wir eine neue Maschine bekommen, die eine Ältere ersetzten soll bzw. eigentlich schon ersetzt hat.
Ich mache dazu eine Gefährdungsbeurteilung, wobei ich mich im Praktikum nach der Beurteilung dann ziemlich beschränke auf eine große Absturzgefahr
im Arbeitsbereich der Maschine (Erweiterung des Laufsteges in 3 Metern Höhe).
Allerdings habe ich meine Aufsichtsperson darauf angesprochen, dass schon bei der Inbetriebnahme sofort aufgefallen ist,
das die Not-Halt Funktion nicht richtig ausgeführt ist bzw. nicht der Maschinenrichtlinie entspricht, da eine Rücksetzfunktion nach Betätigung des Not-Aus Tasters
fehlte. Somit konnte die Anlage nach "Herausziehen" des Tasters wieder anlaufen.
Das Problem wurde jetzt allerdings gelöst, da der Hersteller nach Überprüfung reagierte und die Anlage mit einem Not-Aus-Relais mit Resetfunktion nachrüstete.
Meine Aufsichtsperson meinte, dass ich das unbedingt in die Praktikumsarbeit mit einfließen lassen soll bzw. es mir während der Beurteilung aufgefallen ist.
Wie soll ich das bei der Gefährdungsbeurteilung benennen? Gibt es da überhaupt einen speziellen Gefährdungsfaktor?
Außerdem war auch ne Maßnahme, dass wir weitere Not-Aus Taster angebracht haben, da der Berecih sehr groß war und wir entschieden haben,
dort zwei weitere anzubringen.
Vielleicht einfach nur als Anmerkung bzw. als Kommentar in den Bericht schreiben, oder?
Gruß, Sven.