Neue Maschine mit nicht vorschriftsmäßiger Not-Halt Funktion

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  • Hallo zusammen! ;)

    Ich habe jetzt mit meinem Praktikum angefangen.
    Und zwar haben wir eine neue Maschine bekommen, die eine Ältere ersetzten soll bzw. eigentlich schon ersetzt hat.

    Ich mache dazu eine Gefährdungsbeurteilung, wobei ich mich im Praktikum nach der Beurteilung dann ziemlich beschränke auf eine große Absturzgefahr
    im Arbeitsbereich der Maschine (Erweiterung des Laufsteges in 3 Metern Höhe).

    Allerdings habe ich meine Aufsichtsperson darauf angesprochen, dass schon bei der Inbetriebnahme sofort aufgefallen ist,
    das die Not-Halt Funktion nicht richtig ausgeführt ist bzw. nicht der Maschinenrichtlinie entspricht, da eine Rücksetzfunktion nach Betätigung des Not-Aus Tasters
    fehlte. Somit konnte die Anlage nach "Herausziehen" des Tasters wieder anlaufen.
    Das Problem wurde jetzt allerdings gelöst, da der Hersteller nach Überprüfung reagierte und die Anlage mit einem Not-Aus-Relais mit Resetfunktion nachrüstete.

    Meine Aufsichtsperson meinte, dass ich das unbedingt in die Praktikumsarbeit mit einfließen lassen soll bzw. es mir während der Beurteilung aufgefallen ist.

    Wie soll ich das bei der Gefährdungsbeurteilung benennen? Gibt es da überhaupt einen speziellen Gefährdungsfaktor?

    Außerdem war auch ne Maßnahme, dass wir weitere Not-Aus Taster angebracht haben, da der Berecih sehr groß war und wir entschieden haben,
    dort zwei weitere anzubringen.

    Vielleicht einfach nur als Anmerkung bzw. als Kommentar in den Bericht schreiben, oder?

    Gruß, Sven. :)

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  • Ich würde es bei ungeschützt bewegte Maschinenteile einordnen, denn die sind doch der Gefahrauslöser. Das Relais ist dann eine Maßnahme die der Hersteller aufgrund des festgestellten Mangels installiert hat und die weiteren Not-Aus aufgrund der größe der Anlage. => beim ersten Durchlauf des Handlungszyklus wurden entsprechende Mängel entdeckt und für Abhilfe gesorgt, somit wird der Zyklus ein zweites mal durchlaufen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Na je nach dem was die Maschine macht ,wenn diese sich wieder trotz fehlerhafter Rücksetzfunktion in Betrieb setzt, kann man da z.B.mechanische Gefährdungen klassifizieren.
    ungeschützt bewegte Maschinenteile,bewegte Arbeitsmittel........
    Gruß Martin
    Tiefflieger war schneller---zweiter--

  • Guten Morgen!

    Ok, vielen Dank euch Zweien. :thumbup:

    Dann werde ich es irgendwo bei mechanischen Gefährdungen reinbringen.
    Es sind dann ungeschützte bewegte Maschinenteile, da es sich um eine Presse mit einer drehenden Schnecke handelt.

    Gruß, Sven.

  • Moin Sven,

    auf jeden Fall mit in den Bericht nehmen. Ihr habt etwas erkannt und entsprechend reagiert. Da gab es doch für FaSis so einen Kreis? :whistling:

    Darüber hinaus fällt mir so noch ein:
    Was sagt denn die Betriebsanleitung der Maschine und die CE? Sind die Unterlagen vorhanden. Gibt es da etwas über die Not-Funktion? Ist die jetzige Änderung mit hineingebracht worden. Alles auch im Schaltplan entsprechend integriert? Abnahmeprotokoll? Dürft ihr so ohne weiteres die Laufstege an die Maschine bringen? Wird damit evtl. die Standsicherheit verändert? Sind die Laufstege sicher? Geländer mit passender Höhe und Eigenschaften? Lichtgitter fest?
    ..........usw.

    Das wird.

    Viel Erfolg.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Morgen Waldmann! ;)

    Ich nehme es auf jeden Fall in den Bericht.

    Was sagt denn die Betriebsanleitung der Maschine und die CE? Sind die Unterlagen vorhanden. Gibt es da etwas über die Not-Funktion? Ist die jetzige Änderung mit hineingebracht worden. Alles auch im Schaltplan entsprechend integriert? Abnahmeprotokoll?

    In der Betriebsanleitung steht, dass die Maschine der Maschinenrichtlinie und den gültigen UVVen entspricht. Der Witz ist ja, dass es sich um einen namhften Hersteller handelt,
    der das mit dem Not-Halt komplett verschlafen hat. Auch der Not-Halt wird angesprochen, dass im Notfall der Not-Aus Schlagtaster betätigt werden muß.
    Die Änderungen wurden in den Schaltplan übernommen. Allerdings wurden wir gebeten, die Änderung durchzuführen. Wir sollen dann mit dem Hersteller das Ganze abrechnen.

    Dürft ihr so ohne weiteres die Laufstege an die Maschine bringen? Wird damit evtl. die Standsicherheit verändert? Sind die Laufstege sicher? Geländer mit passender Höhe und Eigenschaften?


    Der Laufsteg ist ja inzwischen schon montiert, das hat auch meine Aufsichtsperson gesehen. "Normalerweise" achtet unser Techn. Leiter auf sämtliche Vorschriften, denn es wurde auch schon ein Mangel am Laufsteg entfernt. Der Laufsteg wurde von unserer Instandhaltung selbst angefertigt. Die Maschine (Presse) befindet sich auf etwa 3m Höhe an einer bestehenden Anlage, wo diese die alte Presse ersetzt. Der Laufsteg ist zwingend erforderlich, da die neue Presse andere Abmaße hat. Der laufsteg hat selbst mit der Maschine nichts zu tun, sondern ist drumherum gebaut bzw. im Arbeitsbereich der Maschine.
    Der Laufsteg wird zumindest meine Hauptaufgabe im Praktikum, da ich die ganzen Vorschriften, Normen, etc. rauskramen soll und wirklich auch kontrollieren muß, ob das allem den Vorschriften entspricht. Da ja der Bericht ja nur 20 Seiten haben soll, werde ich mich auf die Absturzgefahr beschränken müssen, wobei ich das mit dem Not-Halt natürlich anspreche.

    Ich soll klar im Bericht abgrenzen, wie meine Aufsichtsperson mir vorgeschlagen hat, da es sonst zu viel wird.

    Gruß, Sven. ;)

  • Hallo Sven,

    prima.

    Der Weg über die BG ist immer gut.

    Ich war früher viele Jahre techn. Leiter in einem Betrieb. Hier habe ich immer nach Neu-Installationen von Maschinen oder Anlagen die BG und/oder die Bezirksregierung mit ins Boot genommen. Ein kleiner Besuch, zwei Tassen Kaffee und es baut sich ein recht gutes Verhältnis auf. Das kann in Krisensituationen mehr als Gold wert sein. Persönliche Kontakte immer schön pflegen und hegen!

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Sven.

    Ich muss Dir von meiner Seite erst einmal ein großes Lob aussprechen, dass Du Dich da so hineinarbeitest und diesen Fehler mit der Not-Halt-Funktion überhaupt gefunden hast. :thumbup:
    Hast Du eine Checkliste benutzt?

    Auch wenn Dein Bericht nur 20 Seiten haben darf, heißt dieses nicht, dass Du in Deinem Bericht nicht auf eine Anlage verweisen darfst. Davon kannst Du hunderte Seiten haben. Ich hatte 20 Seiten Bericht und 47 Seiten Anlagen ;)
    Weil es eben nicht in den Bericht reingepasst hat ;)

    Ich finde, dass Du es vllt nicht nur am Rande erwähnen solltest sondern schon gezielt im Bericht darauf hinweisen und dann Deine Anlage anführen (Abnahmeprotokoll, etc)

    Gruß und weiter so :thumbup:

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Guten Morgen!

    Ich muss Dir von meiner Seite erst einmal ein großes Lob aussprechen, dass Du Dich da so hineinarbeitest und diesen Fehler mit der Not-Halt-Funktion überhaupt gefunden hast. :thumbup:

    Hast Du eine Checkliste benutzt?

    :62:

    Danke für dein Lob, Jens. Da ich vom Hause als Elektriker bei der Inbetriebnahme (die war ja schon) auch natürlich die Abschaltfunktionen prüfe,
    fällt dies einem recht schnell auf, auch ohne Checkliste.

    Ich finde, dass Du es vllt nicht nur am Rande erwähnen solltest sondern schon gezielt im Bericht darauf hinweisen und dann Deine Anlage anführen (Abnahmeprotokoll, etc)


    Mal schauen, wie es so läuft. Ich werde auf jeden Fall drauf eingehen, aber Maßnahmen sind ja vom Hersteller schon vorgegeben.
    Ich könnte es zumindest noch bei den Schutzzielen erwähnen.

    Gruß, Sven.

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