DGUV 70 (BGV D29) Prüfung von Feuerwehrfahrzeugen

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  • Hallo,

    Nur ist das Problem, dass unsere Unfallkasse, diese Meinung in ihren eigenen Schriften mitträgt. Ich sehe es ja auch anders, aber....

    Und was meint euer Bürgermeister dazu? Schließlich ist der Bürgermeister
    der Dienstherr. Auszug aus deinem Link:

    "Der Unternehmer der gemeindlichen Einrichtung „Feuerwehr“ ist die Kommune. Als
    Vertreter der Kommune ist es die Aufgabe der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters
    bzw. der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters, die Beurteilung von Gefähr
    dungen und Belastungen im Feuerwehrdienst durchzuführen und die erforderlichen
    Maßnahmen zu ermitteln."

    Vielleicht hilft ja ein Gespräch zwischen den Führungskräften Fw., Bürgermeister
    und Dir um die Notwendigkeit aufzuzeigen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • was aber ein sehr schmaler Grat ist und man in der Regel sehr leicht
    widerlegen kann.


    Da bin ich voll dabei, Simon.
    Wenn die UK der Meinung ist, dass die Einhaltung der Feuerwehrdienstvorschriften ausreichend ist, dann steht das erst einmal so im Raum. Das ist Einstellung der UK. Das Gesetz sieht es wiederum anders. Weiterhin möchte ich noch auf die Pflicht der Unterweisung zu sprechen kommen. Wenn Ihr im Jahr ein oder zwei Dienste damit verbringt, die Kameraden zu unterweisen, wird das sicherlich nicht als ausreichend gelten, da der Umfang dieser Vorschriften sicherlich nicht grade wenig ist.
    Dieser Satz auf Seite 8 wäre für mich gleichbedeutend mit dem Satz: "Der Unfallversicherungsträger sieht keine Notwendigkeit der Gefährdungsbeurteilung wenn alle geltenden Vorschriften, Regeln und Grundsätze der DGUV eingehalten werden!" ?(?(?(:cursing:
    Das Arbeitsschutzgesetz spricht von "Beschäftigten", nicht von bezahlten Angestellten. Beschäftige ich jemanden, der sich freiwillig für den Dienst gemeldet hat? Ich gehe mal stark davon aus ;)
    Die Broschüre spricht auch vom Bürgermeister als Unternehmer... und jetzt?
    Ich würde mich auf diese Broschüre nicht verlassen, da diese lückenhaft ist. Der Staatsanwalt würde diese Bröschüre im Fall der Fälle teilweise widerlegen, da er in erster Linie die Gesetze und Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland heranziehen wird.
    Ich kenne dieses leidige Thema aus eigener Erfahrung in 2006:
    Zwei Tote und ein Schwerverletzter. Darüber hinaus viele Traumatisierte. Der Staatsanwalt stellt zwei Fragen und dann passiert erst einmal ne ganze Zeit lang nix (denkt man zumindest):

    1. Wer ist hier verantwortlich?
    2. Wo ist ihre Dokumentation?

    Und was dann so auf den Tisch kommt.... Ich wünsche es echt keinem! Macht eine saubere Doku. Macht mal lieber ein paar Blätter mehr schmutzig, als wie jemand fordert und meistens kommt dabei auch noch iwo ein dringender Handlungsbedarf zum Vorschein, den Ihr nicht auf dem Schirm hattet.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hallo,


    Wie die Praxis aussieht, dürftest Du schon des öfteren erlebt haben. :whistling:

    sicherlich, den wenigsten Bürgermeistern ist aber der Umstand das SIE
    DIENSTHERR sind, bekannt. Die sehen ihre vornehmliche Aufgabe darin,
    einmal im Jahr zur Hauptversammlung für ein paar nette Worte und
    Auszeichnungen zu kommen....


    Wenn die UK der Meinung ist, dass die Einhaltung der Feuerwehrdienstvorschriften ausreichend ist, dann steht das erst einmal so im Raum. Das ist Einstellung der UK. Das Gesetz sieht es wiederum anders. Weiterhin möchte ich noch auf die Pflicht der Unterweisung zu sprechen kommen. Wenn Ihr im Jahr ein oder zwei Dienste damit verbringt, die Kameraden zu unterweisen, wird das sicherlich nicht als ausreichend gelten, da der Umfang dieser Vorschriften sicherlich nicht grade wenig ist.

    Das Entscheidende ist doch hierbei, kann eine Feuerwehr immer die FwDV einhalten?
    Und das kann man ganz klar mit NEIN beantworten. Von daher hat sich jede
    Diskussion darüber eigentlich schon erübrigt. Ferner, sind doch eine Vielzahl
    von Tätigkeiten in einer Feuerwehr nicht oder nur geringfügig Gegenstand
    einer FwDV. Man nehme nur die unterschiedlichen Gerätewart-Tätigkeiten,
    die Ausbilder für Vorbereitungen usw.. Ansatzpunkte würde es genug geben,
    wenn die Beteiligten es wollen.....

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Ohne Worte, nur :thumbup:

    Ich bin da ganz bei Euch, aber ich sitze auf Rosinante und erkenne am Horizont die Riesen.

    Machs Dir doch bitte net so schwer. Einer meiner Kunden hat mal einen Richter ins Unternehmen geholt (wurde sogar von der BG bezahlt), der da 98% der anwesenden Verantwortlichen mal "richtig den Kopf gewaschen hat".

    Der hat Fallbeispiele gebracht. Hat den Sachverhalt geschildert und um Beurteilungen der Teilnehmer gebeten. Danach hat er seine Urteile verlesen und begründet. Als man da in die Runde schaute, sahen viele Gesichter so aus: 8|

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Ich bin hier bei uns mittlerweile richtig lästig und nicht jeder versteht, um was es mir geht. Durch einen Sonderstatus kann ich nicht einfach "gegen" den Dienstherren agieren. Aber ich sehe am Montag schon die Schlagzeile: "Guudsje hat zwei Wochen Urlaub - ein Betrieb atmet auf!" :thumbup:

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Du sollst ja auch nicht gegen Deinen Dienstherrn agieren. Du musst ihm begreiflich machen, dass Du für ihn agierst. Lauf nicht den Angelegenheiten hinterher, sondern geh in die Prävention. Geh direkt an die Spitze. Du hast bei unserem letzten Treffen von Deiner Großveranstaltung berichtet. Und was wurde da nicht alles getan, dass keiner zu Schaden kommt. Nichts anderes ist der Fall, den wir hier besprechen. Wenn der Verantwortliche nur Wert auf die Sicherheit von Dritten legt und seine eigenen Beschäftigten vernachlässigt, dann würde ich mir Gedanken machen. Der Bürgermeister in Duisburg hat auch nur Wert auf das Ansehen gelegt. Und was hats ihm eingebracht?
    Mach erstmal Deinen Urlaub und erhol Dich. Du wirst es brauchen :thumbup:

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hallo,


    Der hat Fallbeispiele gebracht.

    Da wird man auf Feuerwehrs bezogen, im Sinne von Urteile nicht viel finden.
    Wobei es durchaus (z.B. Tübingen) sehr kritische Vorfälle gab.

    Die Idee ist aber sehr gut.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Da steht in der DGUV-Regel 100 - 001 ein sehr interessanter Absatz :

    Zitat

    Bei den Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen oder im Zivilschutz (z.B. Freiwilligen Feuerwehren, THW, Rettungsdiensten) entsprechen die nach dem spezifischen Vorschriften- und Regelwerk der Unfallverischerungsträger für diese Betriebsart und den Dienstvorschriften zu ergreifenden Maßnahmen in der Regel den Maßnahmen, die infolge einer Gefährdungsbeurteilung zu ergreifen wären. Ihre Beachtung erfüllt daher im Allgemeinen die Gleichwertigkeit im Sinne des § 3 Abs. 5 der DGUV Vorschrift 1. ...

    Durchzuführen ist eine Gefährdungsbeurteilung insbesondere dann, wenn keine Regelungen durch das Vorschriften- und Regelwerk der Unfallversicherungsträger bzw. Dienstvorschriften bestehen oder soweit Gefährdungen nicht Gegenstand des Vorschriften- und Regelwerks der Unfallversicherungsträger oder von Dienstvorschriften sind.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Hallo zusammen,

    ich möchte auch noch etwas zu dieser Diskussion beitragen:

    Die GUV-G 9102 regelt die Prüfung der feuerwehrtechnischen Geräte. Danach müssen alle Geräte nach jedem Gebrauch aber min. einmal im Jahr geprüft werden. Verantwortlich ist (eigentlich!) der Bürgermeister. Dieser delegiert es fachlich auf den Kommandanten der Feuerwehr. Dieser wiederum auf den Gerätewart (sofern es einen gibt!) Der Gerätewart muss entsprechende Lehrgänge bei der Landesfeuerwehrschule besuchen.

    Zum "Feuerwehr TÜV". Dieser kommt (in BaWü) alle 3 Jahre und prüft unter anderem auch Ergonomie (Entnahmehöhe bei schweren Gerätschaften, Fahrzeuggewichte, Umbauten usw.). Es werden in diesem Zuge auch Winden und hydraulische Geräte auf Belastung geprüft.
    Diese Prüfung vom TÜV ist Pflicht bzw. wird z.T. vom Land bezahlt bei versch. Fahrzeugen bis zu einem gewissen Alter (i.d.R. 10 Jahre) -> solange darf (eigentlich) zuschussunschädlich nichts an der Normbeladung verändert werden.

    In Hessen ist der Prüfdienst zuständig, der prüft sogar das Gerätehaus (meines wissens)...

    So, jetzt zu den Intervallen bei Fahrzeugen:

    Feuerwehrfahrzeuge müssen lt. Anhang der GUV-G 9102 alle 12 Monate von einem Sachkundigen (nach Vorbemerkungen: Gerätewart) auf Sicht und Funktion geprüft werden
    Vor einer Übung und nach einer Benutzung von einer unterwiesenen Person.

    Hoffe da etwas geholfen zu haben.

    Gruß
    dwein112