Moin,
folgende Problemstellung: Wir haben einen allgemeinen Fuhrpark, in dem sämtliche Fahrzeuge gemäß DGUV 70 (extern) geprüft werden. Jetzt haben wir aber auch noch ein paar (viele) Feuerwehren, die natürlich auch über eine stattliche Anzahl von Einsatzfahrzeugen verfügen. Halter der Fahrzeuge sind wir. Physisch sind die Fahrzeuge bezüglich Standort, Wartung und Instandhaltung natürlich bei den einzelnen Wehren. Die Fahrzeuge gehen regelmäßig zum TÜV, wo aber nur die Verkehrssicherheit und nicht die Arbeitssicherheit geprüft wird. Im darauf folgenden Jahr, werden die Fahrzeuge beim TÜV für eine Sonderprüfung (was die beinhaltet konnte ich bislang nicht in Erfahrung bringen) vorgestellt. Dort wird aber wahrscheinlich auch nur "TÜV-spezifisch" ergo Verkehrssicherheit geprüft.
Die Betriebssicherheit der Fahrzeuge ist die Summe aus Verkehrssicherheit und Arbeitssicherheit. Da der TÜV nur die Verkehrssicherheit prüft, sind wir in der Verpflichtung, den Part der Prüfung hinsichtlich Arbeitssicherheit gemäß DGUV 70 abzudecken. Wir sind in der glücklichen Lage, dass wir einige Kfz-Meister in der Feuerwehr haben, die als sachkundige Person diese Prüfungen durchführen könnten. Prüfprotokoll, Plakette aufkleben und fertig. Passt das so oder habe ich etwas übersehen?
Gruß Frank
P.S. Vielleicht kann mich auch jemand erhellen, was diese Sonderprüfung beinhaltet.