DGUV 70 (BGV D29) Prüfung von Feuerwehrfahrzeugen

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  • Moin,

    folgende Problemstellung: Wir haben einen allgemeinen Fuhrpark, in dem sämtliche Fahrzeuge gemäß DGUV 70 (extern) geprüft werden. Jetzt haben wir aber auch noch ein paar (viele) Feuerwehren, die natürlich auch über eine stattliche Anzahl von Einsatzfahrzeugen verfügen. Halter der Fahrzeuge sind wir. Physisch sind die Fahrzeuge bezüglich Standort, Wartung und Instandhaltung natürlich bei den einzelnen Wehren. Die Fahrzeuge gehen regelmäßig zum TÜV, wo aber nur die Verkehrssicherheit und nicht die Arbeitssicherheit geprüft wird. Im darauf folgenden Jahr, werden die Fahrzeuge beim TÜV für eine Sonderprüfung (was die beinhaltet konnte ich bislang nicht in Erfahrung bringen) vorgestellt. Dort wird aber wahrscheinlich auch nur "TÜV-spezifisch" ergo Verkehrssicherheit geprüft.

    Die Betriebssicherheit der Fahrzeuge ist die Summe aus Verkehrssicherheit und Arbeitssicherheit. Da der TÜV nur die Verkehrssicherheit prüft, sind wir in der Verpflichtung, den Part der Prüfung hinsichtlich Arbeitssicherheit gemäß DGUV 70 abzudecken. Wir sind in der glücklichen Lage, dass wir einige Kfz-Meister in der Feuerwehr haben, die als sachkundige Person diese Prüfungen durchführen könnten. Prüfprotokoll, Plakette aufkleben und fertig. Passt das so oder habe ich etwas übersehen?

    Gruß Frank

    P.S. Vielleicht kann mich auch jemand erhellen, was diese Sonderprüfung beinhaltet. ;)

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Hallo,

    Hessen kenne ich jetzt nicht, in BaWü wird zum einen die Verkehrssicherheit,
    aber auch spezifisch (feuerwehrtechnisch) geprüft. Wobei sich die Intervalle
    unterscheiden (u.a. aus Kostengründen).

    Es wird Dir höchstwahrscheinlich nicht viel weiterhelfen, entsprechende
    Prüflisten etc. für BaWü findet man dazu auf der HP der LFS bzw. TÜV Süd.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo Guudsje,
    meinst Du evtl. die SP Prüfung, die mit einem Aufkleber am Heck des Fahrzeugs angezeigt wird?
    Die heißt Sicherheitsprüfung und beinhaltet: Fahrgestell, Fahrwerk, Aufbau, Verbindungseinrichtungen
    ■Lenkung
    ■Räder / Reifen
    ■Bremsanlage
    Nähere infos : http://www.dekra.de/de/887 (gibt natürlich noch mehr Anbieter.)
    Diese Prüfung ist nicht nur für Fw Fahrzeuge sondern für alle LKW vorgeschrieben und wird bei unseren Fw Fahrzeugen jährlich durchgeführt.

    Gruß
    Thomas

  • Yep,

    SP-Prüfung. Genau das sagte der Kollege. Das liest sich vom Inhalt doch schon ziemlich wie die Liste aus der BGG 916. Der TÜV ersetzt keine Prüfung nach §57 (1) DGUV 70, aber wie sieht es mit der SP-Prüfung aus? Kann dazu jemand etwas näheres sagen? Dann hätten wir die Prüfung nur alle zwei Jahre zu machen. 8)

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje (23. Oktober 2014 um 15:13)

  • Hallo Frank,

    hört sich nicht an wie die Lösung, aber was steht den in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zur Betriebssicherheit und notwendiger Prüfungen, bzw. dem Umfang?

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Hallo Frank,

    hört sich nicht an wie die Lösung, aber was steht den in den Betriebsanleitungen der Fahrzeuge zur Betriebssicherheit und notwendiger Prüfungen, bzw. dem Umfang?

    Gruß
    Stephan

    fmp :D

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo,

    hier ein paar ergänzende Infos zur Sicherheitsprüfung (Durchführungsrichtlinie). Die HU hat einen größeren Prüfumfang, aber da habe ich keinen Link.

    Es stellt sich doch die Frage, ob die jährliche Prüfung nach DGUV Grundsatz 314-003 (bisher BGG 916) von Feuerwehrfahrzeugen mit der feuerwehrüblichen Nutzung und Fahrleistung in dieser Form Sinn macht. Der DGUV-Grundsatz ist ja auf die tägliche, intensive Nutzung von Fahrzeugen ausgelegt ...

    Unsere Fahrzeuge z.B. werden in aller Regel 2 - 5 mal im Monat genutzt, bei Fahrleistungen zwischen 2000 und 6000 km.
    Aufgrund dessen habe ich für meinen (unmittelbaren) Bereich die Empfehlung gegeben, eine Prüfung nach DGUV Grundsatz 314-003 alle 2 Jahre im Anschluss an die HU durchzuführen. Dazu werden fahrzeugspezifische Prüflisten genutzt (Mannschaftstransportwagen, Krankenkraftwagen, Gerätewagen, LKW, ...), die sich an die Basisliste A anlehen.
    Ergänzend dazu werden unsere Leute angehalten, vor der Nutzung eine (kurze) Abfahrtkontrolle (Licht, Bremsen, Aufbau) durchzuführen und nach Einsatzende umfassender zu prüfen (Flüssigkeiten etc).

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Moin,

    aber die DGUV 70 verpflichtet mich doch nach §57 (1) zur jährlichen Prüfung? Bei dem Umfang gebe ich Dir recht, da kann man sicherlich etwas drehen, aber bei dem Turnus habe ich doch keine Wahl oder ist da etwas an mir vorbeigegangen?

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • "Gleichwertige" Lösungen sind ja ausdrücklich erlaubt - ich muss es in der GBU nur begründet festlegen.

    Anderes Beispiel:
    Wir haben Flutlichtstrahler und Leitungen, die in der Regel zweimal im Jahr bei bestimmten Veranstaltungen für Beleuchtungszwecke eingesetzt werden. Betriebsdauer im Jahr rund 8 Stunden, eher weniger. Den Rest der Zeit liegen die Teile, staubgeschützt sauber eingepackt in einer Kiste in einer temperierten Garage (eingelagert nach Durchführung einer Sicht- und Funktionskontrolle). Den gleichen Strahlertyp setzt auch eine ortsansässige Baufirma ein. Betriebsdauer ca. 2 - 4 Stunden am Tag, (geschätzt) ca. 600 Stunden im Jahr.
    Nach DGUV Vorschrift 3 müssten wir, genau wie die Baufirma (baustellenähnliche Bedingungen, Regen etc) alle 6 Monate prüfen.
    Macht das Sinn? Nicht wirklich, oder?

    Also haben wir den Prüfzeitraum (nach Rücksprache mit der Unfallkasse) mit der entsprechenden Begründung zunächst auf 2, dann weil seit dem Kauf und bei den Prüfungen keine Fehler aufgetreten sind, auf 4 Jahre verlängert, analog der Forderung zu Anlagen.

    Ich persönlich denke, das bei der Festlegung derartiger Prüffristen ein wenig der gesunde Menschenverstand walten sollte. So prüfen wir die Strahler auf unseren Fahrzeugen alle 2 Jahre (wegen Vibration, etc), ergänzend werden die Teile bei jedem Einsatz am Aggregat einer Schutzleiterprüfung unterzogen.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Der Umfang der Prüfung wird durch die Gefährdungsbeurteilung oder die Betriebsanleitung des Herstellers vorgegeben. Und nein, es steht eindeutig mindestens einmal jährlich in der Vorschrift.
    Aber: Ein Teil der Prüfungen wird durch die SP abgedeckt. In Verbindung mit der Prüfung der Ausrüstung kann man z.B. die Ladungssicherung gleich mit überprüfen.
    Sind die Bediener der Fahrzeuge in die Betriebsanleitung eingewiesen, wissen sie worauf sie achten müssen um §36 zu erfüllen. Das macht es leichter einen geringeren Umfang der Prüfungen in der GBU festzulegen. Eventuell sogar soweit zu reduzieren, dass man die SP und die HU inkl. Prüfung der Ausrüstungen als ausreichend dokumentieren kann.
    Schon ist man "weg" von der jährlichen Prüfung gem. DGUV 70 und erfüllt sie doch. ;)

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • In den Durchführungsanweisungen zur DGUV-Vorschrift 70 steht folgender netter Satz: "Durchführungsanweisungen geben vornehmlich an, wie die in den Unfallverhütungsvorschriften normierten Schutzziele erreicht werden können. Sie schließen andere,mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus ..."

    Wenn ich also meine Prüffristen begründet unter Beachtung der Schutzziele mit Zustimmung des Unfallversicherungsträgers abweichend von den Forderungen der Vorschrift festlege, wo ist das Problem?

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Hallo Frank.

    Über welche Nutzung der Fahrzeuge reden wir hier? Sind dieses Fahrzeuge, die den freiwilligen Diensten angehören? FFW etc. oder sind das Fahrzeuge, die von hauptamtlichen Mitarbeitern genutzt werden... oder beides?

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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  • Naja, es gibt schon einen Grund, warum der Bund für seine Zivilschutz-Fahrzeuge eine Mindest-Jahresfahrleistung von 600 km und monatliche Bewegungsfahrten von mindestens 15 km ausdrücklich vorschreibt (und auch über die Kreisverwaltungen kontrollieren lässt) ... ;)

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Hallo,

    na, ob das alles so in der Praxis funktioniert, habe ich bei solchen
    Videos und dem Fahrverhalten (Fahrzeug) so meine Zweifel:

    https://www.youtube.com/watch?v=pW9r97vLAf0

    :Lach:

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo Frank.
    Also Fahrzeuge der Freiwilligendienste. Also freiwillig tätiges Personal, richtig? Die Frage hattest Du nämlich nicht beantwortet ;)
    Ich würde mich mit Deiner UK in Verbindung setzen, wie damit verfahren werden soll. Wenn die Dir sagen, dass aus deren Sicht diese Fahrzeuge nicht nach DGUV V 70 geprüft werden müssen, dann hast Du was in der Hand und kannst nicht durchgeführte Prüfungen begründen ;)
    Das Ganze würde ich dann als Anlage in die Gefährdungsbeurteilung packen.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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  • Moin Jens,

    jetzt wird es richtig lustig. Schaue Dir mal Seite 8 dieses Dokumentes meiner Unfallkasse an. Unsere Feuerwehren vertreten die Auffassung, dass keine Gefrährdungsbeurteilung notwendig ist, da sie die Feuerwehrdienstvorschriften einhalten. ;) Das Personal ist bis auf drei Personen, die bei uns angestellt sind, samt und sonders freiwillig. Für die drei "Hauptamtlichen" sieht die Feuerwehr die Notwendigkeit einer Gefährdungsbeurteilung, was wiederum im Widerspruch zu der ansonsten vertretenen Meinung steht.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo,


    Unsere Feuerwehren vertreten die Auffassung, dass keine Gefrährdungsbeurteilung notwendig ist, da sie die Feuerwehrdienstvorschriften einhalten.

    was aber ein sehr schmaler Grat ist und man in der Regel sehr leicht
    widerlegen kann.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010