Behälteröffnungen zum befüllen, Maximalgröße ohne Schutz gegen Absturz

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  • Hallo,

    ich stehe gerade auf dem Schlauch.
    Ich suche die maximalgröße einer Befüllöffnung von Mischbehältern, ohne dass man diese mit einem Gitter oder einem anderen Mechanismus gegen Hineinstürzen der Mitarbeiter verkleinern muss.
    Die Minimalgröße der Öffnungen zum Hineinsteigen in solche Behälter habe ich ja problemlos gefunden.

    Die Öffnungen in unserem Behältern sind ca. 60 x 40 cm groß, sie liegen etwa 1,20 Meter über dem Boden.
    Sie werden seitlich von vorne befüllt.
    Die Gefahr, dass jemand dort das Gleichgewicht verliert und in die Öffnung fällt, ist sehr gering.
    Aber nicht völlig auszuschließen, zumindest bei sehr kleinen Mitarbeitern, die aber auch nicht so weit über den Rand "ragen" dass sie das Glecihgewicht verlieren können.
    Daher die Frage, ab welchen Öffnungsgrößen muss der Querschnitt verkleinert werden?

    Wir haben testweise mal eine X-förmige Verstrebung angebracht, die aber beim Befüllen aus Säcken stört.

    Gruß
    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

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  • Hallo Ralf,

    ich hatte neulich das Thema auf dem Tisch, nur umgedreht. Wie groß darf die Behälteröffnung sein, ohne hineinzufallen?

    Anfrage bei BG hat das übliche erbracht und es wurde auf die BGR 117-1 verwiesen. Im Anhang 7 sind typische Größen (Mindestmaße zum Begehen).

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

  • Also ich kenne keine Vorschrift der Maximalgröße für Behälteröffnungen und ich denke, das es diese auch gar nicht gibt.Es kommt immer das gleiche raus.Du musst beurteilen welche Maßnahmen erforderlich sind um zu gewährleisten,das keiner reinfällt.
    Gruß Martin
    Nachtrag:
    Ich denke da zum Bleistift auch an die Mischtrommel von Speismaschinen im Baugewerbe.Öffnungsgröße und Höhe kommen da deinen Angaben sehr nahe. Dort kann man nix vorbauen, da man sonst die Hälfte des Sandes beim zutun vor der Maschine hat.

  • Hallo Ralph,

    ich würde in der Gefährdungsbeurteilung Bezug auf die ASR A2.1 nehmen. Dort ist unter 5.3 die Sicherung an Wandöffnungen genannt. Ist imo gleichzusetzen mit der Möglichkeit in einen Behälter mit Öffnung zu fallen.
    In Deinem Fall wäre somit keine Sicherung notwendig.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Wenn ich hier Mischbehälter lese stellt sich mir gleich die Annahme einer Gefährdung durch das Erreichen von bewegten Teilen in form von Mischwerkzeugen. Hier bekommt man mit der Öffnungsweite sicher Probleme oder Handelt es sich zb. um einen Taumelmischer ??

    Gruß Marco

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  • Die Öffnungen in unserem Behältern sind ca. 60 x 40 cm groß, sie liegen etwa 1,20 Meter über dem Boden.
    Sie werden seitlich von vorne befüllt.

    Ähhhh. Moment mal.
    Ich gehe mal davon aus, dass Du von einem IBC o. ä. sprichst. Die Öffnung liegt doch nicht unterhalb von einem Meter, sondern auf 1,2m. Zum Schutz gegen Absturz, bzw. Hineinfallen reicht bis zu einer Höhe von 12m eine Umwehrung von einem Meter. Der Behälter selbst ist doch die Umwehrung oder hab ich jetzt einen Denkfehler? ;)
    Wenn MA auf den Behälter steigen müssen oder daneben hochgehen, sodass die Höhe von einem Meter nicht mehr eingehalten wird, könnte ich die Frage nachvollziehen.
    Wenn der MA dort reinfällt, kannst Du auch gleich ne GFB für "Arbeiten in engen Räumen" machen :D:Lach:

    Gruß in die Heimat und an Dein Büro-Gegenüber ^^

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)