Anzahl Ersthelfer bei Notbesetzung und Rufbereitschaft

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo,

    habe aktuell die Diskussion, dass bei einer Notbesetzung (1-5) Mitarbeiter am WE Event. kein Ersthelfer dabei ist. Auch bei der Rufbereitschaft (1 Mitarbeiter) müsste nach der gesetzlichen Regelung (1-20 Mitarbeiter = 1 Ersthelfer usw.) ein Ersthelfer dabei sein. Gibt es für solche NICHT-Regelfälle Sonderregelungen (es handelt sich nicht um gefährliche Tätigkeiten)? ?(

  • ANZEIGE
  • Hallo sjmayer, ist Deine Frage bezogen auf die eigenen Mitarbeiter oder auf die teilnehmenden Besucher am WE Event? Sollte es sich um eine Veranstaltung/Event handeln, dann gelten andere Auflagen seitens der Ordnungsbehörde.
    Vielleicht hast Du einwenig mehr Info zum sachverhalt.
    Rufbereitschaft zu hause?????
    Notbesetzung aus 1-5 MA

    beste Grüße
    Thomas

  • ANZEIGE
  • Man habt Ihr Zeit für die Kleinigkeiten, aber thematisch noch keine Eingabe.
    Auftrag erfüllt, melde mich ab

    Thematisch finde ich es doch wichtig, ob Du weiter auf dem Holzweg Event wandelst oder den Hinweis auf "eventuell" erkennst und dementsprechend nicht in die falsche Richtung denkst. Denn wie Du bereits richtig festgestellt hast, sind bei einem Event ganz andere Normen zu beachten.

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo,

    habe aktuell die Diskussion, dass bei einer Notbesetzung (1-5) Mitarbeiter am WE Event. kein Ersthelfer dabei ist.

    Die Planung der Ersten-Hilfe hat auch solche Fälle (wie z.B. auch Schichtdienst Urlaub etc. zu berücksichtigen.

    Auch bei der Rufbereitschaft (1 Mitarbeiter) müsste nach der gesetzlichen Regelung (1-20 Mitarbeiter = 1 Ersthelfer usw.) ein Ersthelfer dabei sein.

    Nö, vergleiche §26 (1) Ziffer 1 DGUV1 (siehe unten)

    Gibt es für solche NICHT-Regelfälle Sonderregelungen (es handelt sich nicht um gefährliche Tätigkeiten)? ?(

    Ja gibt, aber nicht als Katalog, bei dem die betreffenden Kriterien erfüllst und dann automatisch die Zahl der Ersthelfer reduzieren kannst, sondern wie unten beschrieben.

    Ja es gibt Ausnahmen, aber bitte beachten:

    DGUV Regel 100-001

    Zitat

    Abweichen von der festgelegten Zahl
    Das Einvernehmen, von der Zahl der Ersthelfer abzuweichen, wird in Abstimmung mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger hergestellt. Das bedeutet aber keine förmliche Ausnahmegenehmigung im Sinne des § 14 Absatz 1 der DGUV Vorschrift 1. Von der vorgeschriebenen Zahl der Ersthelfer kann nur dann abgewichen werden, wenn das betriebliche Rettungswesen hinsichtlich personeller, materieller oder organisatorischer Mindestmaßnahmen über die Anforderungen der DGUV Vorschrift 1 hinausgeht. Neben einem gut durchorganisierten betrieblichen Rettungswesen ist für die Herabsetzung der Zahl der Ersthelfer ein geringeres Gefährdungspotential Voraussetzung.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo,

    es handelt sich um eigene Mitarbeiter welche eine Teilproduktion durchlaufen lassen (z.B. Fehlteile). Da hier die DGUV Regel 100-001 nach meiner Meinung klar ist muss erst ab dem 2ten Mitarbeiter 1 Ersthelfer vorhanden sein (keine gefährlichen Arbeiten erlaubt).

    Oder gibt es hierzu Ausnahmen?

    Wir haben auch eine Rufbereitschaft welche im Einsatzfall alleine das Werksgelände betritt (auch hier keine gefährlichen Arbeiten erlaubt). Da die DGUV Regel 100-001 auch hier erst ab 2 -20 Mitarbeitern = 1 Ersthelfer vorsieht gibt es auch hier kein Muss für einen Ersthelfer.

    Oder gibt es hierzu Einwände?

  • ANZEIGE
  • Hallo sjmayer,

    Frank hat den richtigen Hinweis ja schon gebracht.
    Bei lediglich einem Mitarbeiter bleibt keiner, dem man Erste Hilfe leisten könnte ;)

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Moin sjmayer,

    bei einem einzelnen Mitarbeiter sollte man in andere Richtungen überlegen.

    Vielleicht hilft eine Personennotrufanlage weiter. Der Alleinarbeiter trägt diese bei sich, solange er allein ist. Kann sich der MA nach einem Unfall nicht mehr selbst helfen (Ohnmacht), schickt die PNA einen automatischen Notruf los.

    So ähnlich wäre es ja auch bei 2 Mann, von denen einer ein Ersthelfer ist. Wenn der Ersthelfer nun verunglückt, kann der andere, nicht ausgebildete MA, ja auch nur Hilfe herbeirufen.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.