Hallo,
habe aktuell die Diskussion, dass bei einer Notbesetzung (1-5) Mitarbeiter am WE Event. kein Ersthelfer dabei ist. Auch bei der Rufbereitschaft (1 Mitarbeiter) müsste nach der gesetzlichen Regelung (1-20 Mitarbeiter = 1 Ersthelfer usw.) ein Ersthelfer dabei sein. Gibt es für solche NICHT-Regelfälle Sonderregelungen (es handelt sich nicht um gefährliche Tätigkeiten)?