Hallo,
es handelt sich um eigene Mitarbeiter welche eine Teilproduktion durchlaufen lassen (z.B. Fehlteile). Da hier die DGUV Regel 100-001 nach meiner Meinung klar ist muss erst ab dem 2ten Mitarbeiter 1 Ersthelfer vorhanden sein (keine gefährlichen Arbeiten erlaubt).
Oder gibt es hierzu Ausnahmen?
Wir haben auch eine Rufbereitschaft welche im Einsatzfall alleine das Werksgelände betritt (auch hier keine gefährlichen Arbeiten erlaubt). Da die DGUV Regel 100-001 auch hier erst ab 2 -20 Mitarbeitern = 1 Ersthelfer vorsieht gibt es auch hier kein Muss für einen Ersthelfer.
Oder gibt es hierzu Einwände?