Moin,
ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch. Mit unserem Immobilienmanagement hatte ich in dieser Woche ein Treffen bei dem die Frage aufgekommen ist, ob wir überhaupt zuständig sind. Sachverhalt:
Wir betreiben unter anderem mehrere Kinderbetreuungseinrichtungen. Da sind wir der Träger und es ist unser Personal. Keine Frage, hier sind wir für den Arbeitsschutz zuständig.
Dann gibt es Kinderbetreuungseinrichtungen, die einen kirchlichen Träger haben mit eigenem Personal. Wir sind aber für den Bauunterhalt zuständig. Sind wir dann auch für den Arbeitsschutz zuständig? Meines Erachtens eher nein. Wir können zwar baulich die Forderungen aus der Gefährdungsbeurteilung umsetzen, aber das Erstellen der gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, Begehungen usw. sind aus meiner Sicht nicht unser sondern das des Trägers. Wie seht Ihr das?
Gruß Frank