Zuständig oder nicht?

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  • Moin,

    ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch. Mit unserem Immobilienmanagement hatte ich in dieser Woche ein Treffen bei dem die Frage aufgekommen ist, ob wir überhaupt zuständig sind. Sachverhalt:

    Wir betreiben unter anderem mehrere Kinderbetreuungseinrichtungen. Da sind wir der Träger und es ist unser Personal. Keine Frage, hier sind wir für den Arbeitsschutz zuständig.
    Dann gibt es Kinderbetreuungseinrichtungen, die einen kirchlichen Träger haben mit eigenem Personal. Wir sind aber für den Bauunterhalt zuständig. Sind wir dann auch für den Arbeitsschutz zuständig? Meines Erachtens eher nein. Wir können zwar baulich die Forderungen aus der Gefährdungsbeurteilung umsetzen, aber das Erstellen der gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, Begehungen usw. sind aus meiner Sicht nicht unser :138: sondern das des Trägers. Wie seht Ihr das?

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Moin,

    Wie seht Ihr das?

    Genauso, denn für Arbeitsschutzmaßnahmen ist der "Unternehmer" verantwortlich, also die Vorgesetzten des Kindergartenpersonals.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo,
    Nein du stehst nicht auf dem Schlauch. Ich sehe es wie du. Der Arbeitgeber ist hier zuständig. Allerdings, wenn das Gebäude der Stadt gehört muss Sie hier Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen.
    Gruß Matthias

  • Merci,

    "einfach kann jeder". Dann mache ich mal weiter. Wir haben einen Feuerwehrstützpunkt, bei dem wir eigenes Personal haben (Freiwillige Feuerwehr aber 3 Personen bei uns angestellt, die dort täglich ihren Dienst versehen). Die Feuerwehr hat signalisiert, dass wir keine Begehungen machen müssen, da dies durch den technischen Prüfdienst der Feuerwehr vorgenommen wird. Dass wir die Arbeitsbedingungen dort trotzdem beurteilen müssen, ist klar, da wir eigenes Personal dort haben. Jetzt haben wir aber noch neun Stadtteilwehren (alles freiwillige Feuerwehr, keine Beschäftigten von uns). Wie sieht es in diesen Fällen aus? Die haben in diesem Sinne ja keinen Arbeitgeber/Unternehmer. Sind wir da auch zuständig?

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin,

    "einfach kann jeder". ... Stadtteilwehren (alles freiwillige Feuerwehr, keine Beschäftigten von uns). ... Sind wir da auch zuständig?

    nun, was sagt denn die Unfallkasse dazu?
    Wie halten das befreundete, vergleichbare Gemeinden?

    Schau mal in das Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
    http://www.hmdi.hessen.de/irj/servlet/pr…222222,true.pdf

    vielleicht findet sich etwas darüber, wem die freiwillige Feuerwehr unterstellt ist.
    Im Zweifelsfall dem Bürgermeister ...
    Und damit wäre die Gemeinde für den Arbeitsschutz zuständig ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • nun, was sagt denn die Unfallkasse dazu? Wie halten das befreundete, vergleichbare Gemeinden?


    Die Unfallkasse antwortet leider nicht in dem Tempo wie die Foristen. :whistling: Die meisten Gemeinden verweisen auf den technischen Prüfdienst der Feuerwehr, aber der rückt meines Wissens nur ca. alle fünf Jahre an.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo,

    der Dienstherr einer Feuerwehr ist grundsätzlich der Bürgermeister,
    dies ergibt sich schon daraus, dass die Feuerwehr (unabhängig ob FF oder BF)
    eine kommunale Einrichtung ist. Die Feuerwehr ist auch kein Verein....wie leider
    von vielen angenommen.

    Siehe dazu auch hier:

    http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/library/document/5015064,1

    Auszug:
    "Die Freiwilligen Feuerwehren gelten versicherungsrechtlich als Unternehmen
    zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen."

    Quelle: http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/librar…ent/5015064,235

    Siehe vergleichbar dazu auch: http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/c…id=DE&did=17913

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • nochmal genauer zu Hessen nachgesehen, siehe hier:

    "Die Gemeinden als Träger der Feuerwehren sind verpflichtet, bauliche Anlagen,
    Fahrzeuge, Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr so einzurichten, zu unterhalten
    und zu beschaffen, dass bei Ausbildung, Übung und Einsatz Gefährdungen von
    Feuerwehrangehörigen vermieden werden. Außerdem hat die Gemeinde den
    Feuerwehrangehörigen geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu
    stellen und diese in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Die Feuerwehrangehörigen
    haben die zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung zu tragen.

    Verantwortlich für einen sicheren Feuerwehrdienst sind der Bürger meister/
    Ober­bürgermeister als Unternehmer sowie der Leiter der Feuerwehr und seine
    Führungskräfte."

    und

    "Die Unfallkasse Hessen unterstützt die Verantwortlichen in den Feuerwehren, einschließlich
    der Jugendfeuerwehr durch Aufsichtspersonen."

    Quelle: http://www.feuerwehrportal-hessen.de/schutz-und-lei…ch-praevention/

    Bezüglich diesem Technischen Prüfdienst, ich kenne mich in den hessischen Regelungen nicht wirklich aus,
    scheint aber von einem privaten Unternehmen aus zu erfolgen. (siehe hier die Ausschreibung dazu:
    http://ausschreibungen-deutschland.de/144236_Technis…_2013_Wiesbaden)

    Aktuell hat dieses Unternehmen scheinbar den Auftrag dazu: http://www.medical-gmbh.de/infoportal-lan…nst-hessen.html

    Scheint mir aber mehr um die Geräte und Fahrzeuge zu gehen.
    Vielleicht dort mal nachfragen.

    Viel Glück dabei, solltest Du weitere Informationen dazu bekommen, mich
    würde es interessieren.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,
    Natürlich haben die freiwilligen FW kein Arbeitsvertrag aber sie arbeiten für die Stadt. Also sind Sie wie Mitarbeiter zu behandeln. Außerdem sind, soweit ich es weiß, alle Personen in städtischen Gebäuden über den Sachversicherer der Stadt versichert. So versteht es sich doch von selbst das man die BG oder UK Vorschriften einhält.
    Gruß Matthias

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  • Hallo zusammen,

    in der DGUV Vorschrift 1 hat sich etwas geändert mit den Ehrenämter, wie die FFW ist. Link.

    Wenn die 3 Kameraden bei der Stadt angestellt sind, würde ich auch da die Begehung machen. Weil wie schon genannt wurde, seid ihr der Träger der Wehr. Zudem muss gem. ArbSchG in diesem Falle eh mit dem Prüfdienst zusammengearbeitet werden.

    ---

    „Willst du, dass einer in der Gefahr nicht zittert, dann trainiere ihn vor der Gefahr.“


    Lucius Annaeus Seneca (4 v.Chr. – 65 n.Chr.), röm. Philosoph u. Dichter

  • Hallo,

    sie sind aber zum Dienst verpflichtet, die Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem
    jeweiligen Feuerwehrgesetz. Wobei es für Führungskräfte (Kdt./Wehrführer etc.) eine
    Besonderheit gibt, da je nach Bundesland hier mit Amtsantritt ein Ehrenbeamtenverhältnis
    beginnt.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Das ja noch einfacher, dann gilt für die noch das BeamtStG ; )

    ---

    „Willst du, dass einer in der Gefahr nicht zittert, dann trainiere ihn vor der Gefahr.“


    Lucius Annaeus Seneca (4 v.Chr. – 65 n.Chr.), röm. Philosoph u. Dichter

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  • Hallo Frank,

    die Vorredner sagten es schon. Zuständig ist der kirchliche Träger als Arbeitgeber.

    Rein interessehalber kannst du dir ja über den Kirchenvorstand, der dort wahrscheinlich in der Verantwortung steckt, ohne es zu wissen (!), die Struktur der Arbeitssicherheit geben lassen (gemein).
    Eine andere Möglichkeit wäre die direkte Anfrage bei der VBG in deinem Bereich, die sind als Unfallkasse für die kirchlichen Dinge zuständig.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo,

    Ne ne, nix Beamte.

    das darf man jetzt wie verstehen?
    Sofern es sich um Hessen und noch um das Thema Feuerwehr handelt, so sind
    eure Wehrführungen Ehrenbeamte (siehe §12 HBKG). Erfolgte diese Berufung nicht,
    habt ihr rechtlich gesehen keine Wehrführung. Wie man so lesen kann, scheint es
    solche Fälle in Hessen zu geben (da Gemeinde/Stadt es nicht beachten).

    Für Ehrenbeamte gelten natürlich weitgehend die beamtenrechtlichen
    Vorschriften. Siehe dazu entsprechende Veröffentlichungen LFV Hessen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,

    Maschinisten, Mechatroniker und Kfz-Schlosser werden auch in Hessen keine Ehrenbeamte.

    das hat auch keiner gesagt, der Ehrenbeamten-Status betrifft nur u.a.
    eure Wehrführungen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • K-Prinz hat die golgende Ananas gewonnen, und hätte ich die DGUV1 richtig gelesen, wäre von Anfang an alles klar gewesen. §2 (1) letzter Satz DGUV1 besagt eigentlich alles. Jeder Feuerwehrmensch zählt, egal ob frewillig oder fest angestellt.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.