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  • Hallo,


    Arbeiten Dachdecker eigentlich jemals mit irgendeiner Form von Absturzsicherung?

    Pauschal kann man das nicht beantworten, aus eigener Erfahrung aber, nö.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Mahlzeit,

    nicht nur Dachdecker (die sind ja irgendwie darauf gedrillt).

    In meiner Spontan-Handy-Foto-Sammlung gibt es: freihändige Maler im Fensterrahmen, Glasreiniger, stehend auf dem Aussensims und leichtentblöste Studentinnen auf einer Dachfläche, die noch nichtmal direkt erreicht werden kann. Alle ohne Sicherungen und sonstigen störenden Schnickschnack.

    Schaut euch um. Bei gutem Wetter hat man bestimmt täglich einen Treffer. Zum Glück sind die Schutzengel immer irgendwie im Hintergrund. :thumbup:

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Gott sei Dank passiert wenig. Heute sind sie auf dem kleinen Dach sogar mit 4 Leuten zugange.

    Zum auftrennen der Dachhaut benutzen sie eine Maschine die am Bürofenster meines Mannes (ca 10 m Luftlinie) einen Pegel von 92 db(A) schafft. Gehörschutz ist allerdings ein Fremdwort.

    Ich merke immer wieder, in den großen Industrieunternehmen herrschen in Bezug auf den arbeitsschutz doch geradezu paradiesische Bedingungen.

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hi,

    was hätte man in so einem Fall eigentlich für Möglichkeiten oder hat man gar die Verpflichtung, dass z.B. an eine BG zu melden?
    Wer kennt sich hier näher aus?

    Viele Grüße,
    Hawkeye

    Viele Grüße,
    Hawkeye

    ...diese Beitrag wurde digital erstellt und ist ohne Unterschrift gültig 8)

  • Es besteht natürlich immer die Möglichkeit das an die örtlich zuständige arbeitsschutzbehörde weiter zu reichen.
    Aber ebensowenig wie ich die vielen Falschparker in meiner Wohnstraße anzeige, melde ich die Jungs vom Dach weiter.
    Ok, wenn da einer vor meinen Augen abstürzt müsste ich mit einem sehr schlechten Gewissen klar kommen.


    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • Moin,

    ... hat man gar die Verpflichtung, dass z.B. an eine BG zu melden?

    §13 StGB
    (1) Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht.

    Ob diese Formulierung mit normaler Aussagenlogik in den Griff zu bekommen ist, weiß ich nicht. Ich bin kein Jurist und verfüge nicht über die Möglichkeit, den Windungen eines Korkenziehers gedanklich zu folgen.
    Aber hieraus leitet sich bspw. die "unterlassene Hilfeleistung" ab.
    Und dies gilt auch, wenn man aufgrund seines Wissens eine Gefahr entdeckt, aber nicht behebt.

    Foristin awen macht sich bei einer Nichtmeldung letztlich strafbar.
    Aber: wo kein Kläger, da auch kein Richter - und man müsste erst einmal feststellen, dass sie Kenntnis von der Gefahr hatte ...
    Da sie natürlich in diesem Forum nichts darüber geschrieben hat, muss sie sich auch keine Sorgen machen ... :D 8)

    awen: es gibt eine Sorte Falschparker, die ich umgehend melden würde: wenn durch das falsch parken bspw. ein Feuerwehrfahrzeug nicht vorbei käme o.ä.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Das mit dem Ansprechen hab ich ein paar Jahre lang gemacht. Interessiert keinen, also lass ich es.

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Das mit dem Ansprechen hab ich ein paar Jahre lang gemacht. Interessiert keinen, also lass ich es.


    Ja, leider ist das sehr oft der Fall. Manchmal bekommt man sogar mehr als nur Desinteresse zu spüren. Offene Anfeindungen sind da nicht gerade die Ausnahme. Trotzdem für mich der bessere weg. Die Strafe vom Arbeitsschutz oder der BG helfen nur bedingt. Eine positive Erfahrung habe ich auch schon gemacht: Auftrag generiert ;)

    Zitat von a.r.ni

    ...Foristin awen macht sich bei einer Nichtmeldung letztlich strafbar...


    Nein, nur wenn sie eine Pflicht zum aktiven Handeln hätte. Garantenstellung ist hier das Zauberwort. Z.B. wenn sie die Vorgesetzte wäre, wenn das Dach ihr gehört... wird vermutlich aber nicht der Fall sein ;)

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Moin,

    Nein, nur wenn sie eine Pflicht zum aktiven Handeln hätte. Garantenstellung ist hier das Zauberwort. Z.B. wenn sie die Vorgesetzte wäre, ...

    jein ... Denk' noch mal über die "unterlassene Hilfeleistung" nach ... dort geht es auch nicht um "Vorgesetzte" ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
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  • Afaik muss bei der unterlassenen Hilfeleistung gem. §323c StGb eine Notlage vorliegen. Die Notlage wäre ein Unglücksfall, eine gemeine Gefahr, oder eine gemeine Not. Imho alles nicht gegeben ?(

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo,


    nicht nur Dachdecker (die sind ja irgendwie darauf gedrillt).

    könnte vielleicht aber auch daran liegen, dass das Thema Arbeitssicherheit
    in der Berufsausbildung Dachdecker (Ausnahme Gerüste/Absperrung
    (Baustelleneinrichtung)) keine wirklich große Rolle spielt. Ähnliches
    Problem im Zimmerhandwerk, oder habt Ihr schon einen Zimmermann
    beim Aufschlagen mit einer Absturzsicherung gesehen? (Ausnahmen
    mag es sicherlich geben)

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Schweres Thema, wenn ich der Bauleiter bin, kann ich was unternehmen aber sonst ist jeder auch irgendwie für sich verantwortlich

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."

    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

  • Genau das ist der Punkt:

    Wer hat ein Hausrecht.
    Meine "Fensterputzer" und Co. habe ich nach dem Gemecker, was als Antwort sowieso nur "JA, ja, ja, ist schon klar" enthält, vom Platz gestellt. Das hilft dann schon und am nächsten Tag ist man zwar nicht mehr der persönliche Freund, doch das hilft.

    Aber als Fremder, shit happens.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Moin,

    Afaik muss bei der unterlassenen Hilfeleistung gem. §323c StGb eine Notlage vorliegen. Die Notlage wäre ein Unglücksfall, eine gemeine Gefahr, oder eine gemeine Not. Imho alles nicht gegeben ?(

    ich habe das mal anders gelernt, insbesondere im Zsh. mit §13 StGB; aber Dein Hinweis leuchtet mir ein. :thumbup:
    Jetzt müsste man noch aus einem juristischen Kommentar erklärt bekommen, was alles unter "gemeine Gefahr" fällt.
    Ich frage das bei passender Gelegenheit bei Juristen nach.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
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    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)


  • Genau das ist der Punkt:

    Wer hat ein Hausrecht.
    Meine "Fensterputzer" und Co. habe ich nach dem Gemecker, was als Antwort sowieso nur "JA, ja, ja, ist schon klar" enthält, vom Platz gestellt. Das hilft dann schon und am nächsten Tag ist man zwar nicht mehr der persönliche Freund, doch das hilft.

    Aber als Fremder, shit happens.

    Wäre es mein Dach, wäre das natürlich was anderes gewesen.

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016