Arbeiten Dachdecker eigentlich jemals mit irgendeiner Form von Absturzsicherung?
Dachdeckecker
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Hallo,
Arbeiten Dachdecker eigentlich jemals mit irgendeiner Form von Absturzsicherung?Pauschal kann man das nicht beantworten, aus eigener Erfahrung aber, nö.
Gruß
Simon Schmeisser -
Hallo,
die haben doch so ein spezielles Gen ist bei denen Einstellungsvoraussetzung.
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Mahlzeit,
nicht nur Dachdecker (die sind ja irgendwie darauf gedrillt).
In meiner Spontan-Handy-Foto-Sammlung gibt es: freihändige Maler im Fensterrahmen, Glasreiniger, stehend auf dem Aussensims und leichtentblöste Studentinnen auf einer Dachfläche, die noch nichtmal direkt erreicht werden kann. Alle ohne Sicherungen und sonstigen störenden Schnickschnack.
Schaut euch um. Bei gutem Wetter hat man bestimmt täglich einen Treffer. Zum Glück sind die Schutzengel immer irgendwie im Hintergrund.
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Gott sei Dank passiert wenig. Heute sind sie auf dem kleinen Dach sogar mit 4 Leuten zugange.
Zum auftrennen der Dachhaut benutzen sie eine Maschine die am Bürofenster meines Mannes (ca 10 m Luftlinie) einen Pegel von 92 db(A) schafft. Gehörschutz ist allerdings ein Fremdwort.
Ich merke immer wieder, in den großen Industrieunternehmen herrschen in Bezug auf den arbeitsschutz doch geradezu paradiesische Bedingungen.
Grüße
awen -
Hi,
was hätte man in so einem Fall eigentlich für Möglichkeiten oder hat man gar die Verpflichtung, dass z.B. an eine BG zu melden?
Wer kennt sich hier näher aus?Viele Grüße,
Hawkeye -
Es besteht natürlich immer die Möglichkeit das an die örtlich zuständige arbeitsschutzbehörde weiter zu reichen.
Aber ebensowenig wie ich die vielen Falschparker in meiner Wohnstraße anzeige, melde ich die Jungs vom Dach weiter.
Ok, wenn da einer vor meinen Augen abstürzt müsste ich mit einem sehr schlechten Gewissen klar kommen.Grüße
awen -
Die einfachste Möglichkeit ist natürlich das direkte Ansprechen... aber auch die anstrengendste
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Moin,
... hat man gar die Verpflichtung, dass z.B. an eine BG zu melden?
§13 StGB
(1) Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht.
Ob diese Formulierung mit normaler Aussagenlogik in den Griff zu bekommen ist, weiß ich nicht. Ich bin kein Jurist und verfüge nicht über die Möglichkeit, den Windungen eines Korkenziehers gedanklich zu folgen.
Aber hieraus leitet sich bspw. die "unterlassene Hilfeleistung" ab.
Und dies gilt auch, wenn man aufgrund seines Wissens eine Gefahr entdeckt, aber nicht behebt.Foristin awen macht sich bei einer Nichtmeldung letztlich strafbar.
Aber: wo kein Kläger, da auch kein Richter - und man müsste erst einmal feststellen, dass sie Kenntnis von der Gefahr hatte ...
Da sie natürlich in diesem Forum nichts darüber geschrieben hat, muss sie sich auch keine Sorgen machen ...awen: es gibt eine Sorte Falschparker, die ich umgehend melden würde: wenn durch das falsch parken bspw. ein Feuerwehrfahrzeug nicht vorbei käme o.ä.
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Das mit dem Ansprechen hab ich ein paar Jahre lang gemacht. Interessiert keinen, also lass ich es.
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Das mit dem Ansprechen hab ich ein paar Jahre lang gemacht. Interessiert keinen, also lass ich es.
Ja, leider ist das sehr oft der Fall. Manchmal bekommt man sogar mehr als nur Desinteresse zu spüren. Offene Anfeindungen sind da nicht gerade die Ausnahme. Trotzdem für mich der bessere weg. Die Strafe vom Arbeitsschutz oder der BG helfen nur bedingt. Eine positive Erfahrung habe ich auch schon gemacht: Auftrag generiertZitat von a.r.ni...Foristin awen macht sich bei einer Nichtmeldung letztlich strafbar...
Nein, nur wenn sie eine Pflicht zum aktiven Handeln hätte. Garantenstellung ist hier das Zauberwort. Z.B. wenn sie die Vorgesetzte wäre, wenn das Dach ihr gehört... wird vermutlich aber nicht der Fall seinGruß
Stephan -
Moin,
Nein, nur wenn sie eine Pflicht zum aktiven Handeln hätte. Garantenstellung ist hier das Zauberwort. Z.B. wenn sie die Vorgesetzte wäre, ...
jein ... Denk' noch mal über die "unterlassene Hilfeleistung" nach ... dort geht es auch nicht um "Vorgesetzte" ...
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Afaik muss bei der unterlassenen Hilfeleistung gem. §323c StGb eine Notlage vorliegen. Die Notlage wäre ein Unglücksfall, eine gemeine Gefahr, oder eine gemeine Not. Imho alles nicht gegeben
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Hallo,
nicht nur Dachdecker (die sind ja irgendwie darauf gedrillt).könnte vielleicht aber auch daran liegen, dass das Thema Arbeitssicherheit
in der Berufsausbildung Dachdecker (Ausnahme Gerüste/Absperrung
(Baustelleneinrichtung)) keine wirklich große Rolle spielt. Ähnliches
Problem im Zimmerhandwerk, oder habt Ihr schon einen Zimmermann
beim Aufschlagen mit einer Absturzsicherung gesehen? (Ausnahmen
mag es sicherlich geben)Gruß
Simon Schmeisser -
Schweres Thema, wenn ich der Bauleiter bin, kann ich was unternehmen aber sonst ist jeder auch irgendwie für sich verantwortlich
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Genau das ist der Punkt:
Wer hat ein Hausrecht.
Meine "Fensterputzer" und Co. habe ich nach dem Gemecker, was als Antwort sowieso nur "JA, ja, ja, ist schon klar" enthält, vom Platz gestellt. Das hilft dann schon und am nächsten Tag ist man zwar nicht mehr der persönliche Freund, doch das hilft.Aber als Fremder, shit happens.
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Moin,
Afaik muss bei der unterlassenen Hilfeleistung gem. §323c StGb eine Notlage vorliegen. Die Notlage wäre ein Unglücksfall, eine gemeine Gefahr, oder eine gemeine Not. Imho alles nicht gegeben
ich habe das mal anders gelernt, insbesondere im Zsh. mit §13 StGB; aber Dein Hinweis leuchtet mir ein.
Jetzt müsste man noch aus einem juristischen Kommentar erklärt bekommen, was alles unter "gemeine Gefahr" fällt.
Ich frage das bei passender Gelegenheit bei Juristen nach. -
Genau das ist der Punkt:Wer hat ein Hausrecht.
Meine "Fensterputzer" und Co. habe ich nach dem Gemecker, was als Antwort sowieso nur "JA, ja, ja, ist schon klar" enthält, vom Platz gestellt. Das hilft dann schon und am nächsten Tag ist man zwar nicht mehr der persönliche Freund, doch das hilft.Aber als Fremder, shit happens.
Wäre es mein Dach, wäre das natürlich was anderes gewesen.
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Moin,[quote='bauco','index.php?page=Thread&postID=74600#post74600']...Ich frage das bei passender Gelegenheit bei Juristen nach.
Bin gespannt was bei rumkommt! -