Hallo zusammen,
laut Bauordnung braucht bekanntermaßen "jede Nutzungseinheit mit mindestens einem Aufenthaltsraum" zwei voneinander unabhängige Rettungswege.
Die Frage, die sich mir nun stellt, ist die: Durch die Abtrennung eines separaten Raumes für einen Copy-Shop soll dieser nur noch einen einzigen Ausgang, den jedoch ebenerdig direkt ins Freie, haben. Ist das zulässig? Gilt ein einzelner Raum - ohne jeden Nebenraum - auch schon als eine Nutzungseinheit?
Wer weiß Rat? Vielen Dank.