2. Fluchtweg aus ebenerdigem Raum

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  • Hallo zusammen,


    laut Bauordnung braucht bekanntermaßen "jede Nutzungseinheit mit mindestens einem Aufenthaltsraum" zwei voneinander unabhängige Rettungswege.


    Die Frage, die sich mir nun stellt, ist die: Durch die Abtrennung eines separaten Raumes für einen Copy-Shop soll dieser nur noch einen einzigen Ausgang, den jedoch ebenerdig direkt ins Freie, haben. Ist das zulässig? Gilt ein einzelner Raum - ohne jeden Nebenraum - auch schon als eine Nutzungseinheit?


    Wer weiß Rat? Vielen Dank.

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  • ich bin jetzt kein Fachmann (also weder Brandschutzbeauftragter, noch Architekt), aber ich sage mal: Ja.


    Wenn der Raum ein Fenster hat, bist Du allerdings schon an der Sonne :)


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hi...

    Zitat

    Wenn der Raum ein Fenster hat, bist Du allerdings schon an der Sonne :)


    vorrausgesetzt das Fenster (Notausstieg) ist ausreichend groß, zugänglich und erfüllt die sonstigen Vorraussetzungen der ASR A2.3 (Lichte breite midnestens 90 cm., lichte Höhe mindesten 120 cm, leicht und ohne Hilfsmittel zu öffnen).
    Genaueres bietet die o.g. ASR...

    in diesem Sinne


    Gruß
    Thorsten


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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Hi,


    wie schon vom Thorsten beantwortet, sehe ich das genau so. Natürlich solange man aus dem Fenster flüchten kann. Beim Rollstuhlfahrer sieht es wieder anders aus! Mache einfach eine GB.
    Wenn das Fenster als Notausstieg dienen soll, muss es auch in der Brandschutzordnung vermerkt werden.


    Grüße


    cb2012

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  • Hallo,


    es ergeben sich dann aber zwei unterschiedliche Nutzungen?


    cb2012 Es sind gar keine Fenster vorhanden.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hi...


    hat der Raum denn nun ein Fenster, dass "nur" aktuell nicht zu öffnen ist, oder hat der Raum gar kein Fenster?
    Ich empfehle dringend einmal den Blick in die Vielfalt der Arbeitsstättenregeln. Da steht einiges zum Thema Fenster, Türen und auch Fluchtwege drin.


    In einem "dunklen Kämmerchen" zu arbeiten ist nun einmal nicht im Sinne der Arbeitsstättenregeln und künstliche Beleuchtung ist nun einmal nachrangig vor natürlicher :cursing::thumbdown: .(... und ja ich weiß, das ist Wunschdenken, aber so ist nu erst einmal das Regelwerk - aber gerade bei den Fluchtwegen hat meine Kompromissbereitschaft Grenzen - da geht´s schließlich um Menschenleben!)
    Und wenn dann schon ein Fenster nachgerüstet wird kann man es gleich als Notausstieg planen und ausfertigen lassen :D:whistling:

    in diesem Sinne


    Gruß
    Thorsten


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  • Wie groß ist / wird der Raum? Wird es eine getrennte Nutzngseinheit? Ggf. könnte man in der neu zu errichtenden Trennwand den 2. Rettungsweg einbauen, so dass man in den anderen Raum flüchten kann.

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

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  • Hi...
    ist doch immer mal wieder hilfreich sich das Regelwerk vollständig anzuschauen:

    Zitat

    (5)
    Das Erfordernis eines zweiten Fluchtweges ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung unter besonderer Berücksichtigung der bei dem jeweiligen Aufenthaltsort bzw. Arbeitsplatz vorliegenden spezifischen Verhältnisse, wie z. B. einer erhöhten Brandgefahr oder der Zahl der Personen, die auf den Fluchtweg angewiesen sind. Ein zweiter Fluchtweg kann z. B. erforderlich sein bei Produktions-oder Lagerräumen mit einer Fläche von mehr als 200 m², bei Geschossen mit einer Grundfläche von mehr als 1.600 m² oder aufgrund anderer spezifischer Vorschriften


    Damit kannst Du jetzt ermitteln, ob sich Dir ein "Schlupfloch" für den 2. Rettungsweg bietet oder nicht...

    in diesem Sinne


    Gruß
    Thorsten


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