Videoüberwachung bei Alleinarbeit

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  • Hallo,

    in dem Moment, wo er beobachtet wird, ist es doch keine Alleinarbeit mehr, oder sehe ich das falsch?
    Und wenn die Kamera lediglich aufzeichnet ist es meiner Meinung nach gar keine Maßnahme, weil es bestenfalls als "Nachweisdokument" dient.

    Viele Grüße,
    Hawkeye

    Viele Grüße,
    Hawkeye

    ...diese Beitrag wurde digital erstellt und ist ohne Unterschrift gültig 8)

  • Nein, es sollte sich schon jemand zeitgleich anschauen, sonst macht es ja gar keinen Sinn... aber damit hast du mich schon auf die richtige Spur gebracht: ich habe dann ja eine Maßnahme auf der obersten Ebene, oder?

  • Wieso ist er dann alleine? Es dauert dann vielleicht unverhältnismäßig lange, bis ein Ersthelfer vor Ort wäre, aber ein Notruf kann sofort abgesetzt werden.

    Viele Grüße,
    Hawkeye

    Viele Grüße,
    Hawkeye

    ...diese Beitrag wurde digital erstellt und ist ohne Unterschrift gültig 8)

  • Hallo!

    Klingt ja aber schon komisch. Das ist für mich ja ne Mitarbeiterüberwachung. Und auf der anderen Seite der Cam schaut auch immer jemand zu?
    Also die Frage hat es echt in sich von dir. Alleine arbeitet er doch dann immernoch, meiner Meinung nach. Er wäre eben dann nur überwacht.

    Als Maßnahme ist das für mich auch schwer einzustufen, aber ist das dann nicht ne sicherheitstechnische Maßnahme, also zweitoberste Stufe in der Hierachie? :?:

    Schönes WE wünsche ich!

    Gruß, Koesif.

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  • Hallo hnooasl,

    es kommt auch darauf an, welche Art von Alleinarbeit gegeben ist. Ich gehe von aus, dass es sich um gefährliche Alleinarbeit handelt.
    Dann ist die Überwachung eine organisatorische Maßnahme. Die Gefahrenquelle ist nicht das Alleinesein, sondern z.B. ein Gefahrstoff
    1. Gefahrenquelle vermeiden/beseitigen z.B. Substitution eines Gefahrstoffes
    2. Sicherheitstechnische Maßnahmen z.B. Technische Einhausung, Absaugung
    3. Organisatorische Maßnahme z.B. Arbeitsmedizinische Untersuchungen, Kennzeichnung der Gefahrstoffe, Videoüberwachung
    4. Nutzung Persönlicher Schutzausrüstung z.B. Handschuhe, Schutzbrille
    5. Verhaltensbezogene Maßnahmen z.B. Unterweisungen, Schulungen

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo zusammen,

    meines Erachtens interpretiert ihr hier viel zu viel hinein. Die Frage war doch lediglich nach der Maßnahmenebene gestellt.
    Die Videoüberwachung (VÜ) ist als technische oder organisatorische Maßnahme anzusehen (abhängig vom Kontext & s. Kommentar bauco). Aber natürlich sind bei der VÜ eben noch andere Randbedingungen zu berücksichtigen (z.B. das Datenschutzgesetz, aber das ist eben wieder abhängig von deinem Kontext =)).

    Beste Grüße

  • bei Betrachtung der Massnahmenhierarchie in Bezug auf TOP waehre das eine organisatorische Massnahme.

    Was bei Dir jetzt "oberste Ebene" heisst erschliesst sich mir nicht ganz.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)