Hallo,
in einem öffentlichen Verwaltungsgebäude (Amt mit Publikumsverkehr) haben die Geländer in den Treppenhäusern eine
Höhe von 90cm.
Meiner Meinung nach ist das zu gering. Nach Arbeitsstättenverordnung sollten die bei Gebäuden mit einer Absturzhöhe
< 12m min. 100 cm betragen.
Die 90 cm kommen wohl aus der Bauordnung -
Sollte ich als Sifa empfehlen hier auf 100cm zu erhöhen?
Steht vielleicht irgendwo, welchen Recht hier gilt?
Wie sieht es mit dem Bestandsschutz aus?
Viele Fragen - ich hoffe auf Eure Hilfe und Bedanke mich im Voraus.
LG und ein schönes WE
Willi