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  • Moin,

    kurze Frage. Gemäß der DGUV 70 §57 (2) und der dazugehörigen Durchführungsanweisung unter Berücksichtigung des BGG 916 habe ich Fahrzeuge, einmal jährlich prüfen zu lassen, dies zu dokumentieren usw. usw. Wie läuft das in der Praxis ab? Ist das in der Realität nur eine Inspektion, wie wir sie sowieso regelmäßig gemäß den vorgeschriebenen Intervallen vornehmen lassen und auf der Rechnung erscheint nur "Prüfung gemäß BGV DE29 bzw. DGUV 70 durchgeführt" oder kommt hier nochmals richtig Geld für eine Prüfung oben drauf, obwohl es eine große Schnittmenge gibt? Wir reden hier nur von PKWs. Hand aufs Herz - lasst Ihr alle PKWs in Eurem Bereich prüfen?

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Moin Frank,

    wir machen es wie Reinhard. Zusätzlich sind alle MA angehalten vorgeschriebene Servicetermine auch wahrzunehmen.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hallo Frank,
    wir prüfen alle zu den normalen TÜV-Terminen und im gewohnten Umfang.

    VG Reinhard

    Dann wäre ich ja bei Leasingfahrzeugen mit 36 monatiger Laufzeit sauber aus der Nummer raus und müsste nur die Fahrzeuge prüfen lassen, die sich in unserem Besitz befinden. Aber wie fackelt Ihr den §57 ab?

    Zitat

    § 57
    Prüfung

    (1) Der Unternehmer hat Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Frank,

    ich denke, man muss hier genau die Begrifflichkeiten beachten:

    Eine Inspektion ist eine vom Hersteller vorgegebene Prüfung und Handlungsvorgabe, um das Fahrzeug nutzungs- bzw. betriebsfähig zu halten (im Wesentlichen Flüssigkeits- und Teilewechsel nach Verschleiß-Vorgaben)
    Der "TÜV" ist die verkehrstechnisch vorgeschriebene Prüfung (Fahrwerk, Bremsen, Licht, usw.) zum Erhalt der Betriebserlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr (Zulassung) und basiert auf der STVZO
    Die "UVV"-Prüfung (DGUV 70) ist die "arbeitssicherheitstechnische" Prüfung des Fahrzeugs (alle Bedienungselemente und Funktionen i.O., alle notwendigen Hilfsmittel und Werkzeuge vorhanden und i.O., keine gefährlichen Oberflächen, usw.)

    schau bitte auch mal hier:

    http://www.sifaboard.de/index.php?page…zeuge#post66572

    insbesondere Beitrag 14


    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

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  • Moin Frank,

    im Grunde lassen wir zwei unterschiedliche Prüfungen bei unseren Fahrzeugen durchführen.

    !. Prüfung: Prüfung nach StVZO durch den TÜV zu den vorgeschriebenen Terminen - hierbei geht es ausschließlich um die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs.

    2. Prüfung: Jährliche Prüfung gemäß dem von Dir zitierten BG-Regelwerk im Hinblick auf Arbeits- und Betriebssicherheit.

    Beispiel zu 1.): Firmenfahrzeuge werden nur durch den TÜV auf Verkehrssicherheit geprüft, denn damit wird gefahren, aber nicht gearbeitet wie gleich unter 2.) beschrieben.

    Beispiel zu 2.): Nehmen wir mal einen fahrbaren Kompressor, den man an ein Firmenfahrzeug anhängt und auf diese Weise mit auf die Baustelle nimmt. Der hat ein Autokennzeichen und unterliegt wie ein Firmenfahrzeug der TÜV-Prüfung. Zusätzlich ist ein Kompressor aber auch ein Arbeitsmittel, mit dem auf der Baustelle gearbeitet wird. Hierfür ist die Prüfung gemäß Pkt. 2 notwendig und wird von uns auch gemacht.

    Wenn es bei Dir "nur" um reine PKW´s geht, reicht die TÜV-Prüfung.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Jetzt nochmal ich.

    Der Peter war schneller - und hat mich mit seinem Link auf den älteren Beitrag doch verunsichert, was die jährliche Prüfung betrifft.

    Was soll ich denn jährlich an einem stinknormalen PKW oder Kleinbus, der ohne nachträgliche Veränderungen durch uns nur zum fahren verwendet wird denn jährlich überprüfen?

    :?: :?: :?:

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Also ich habe in meiner Arbeitssicherheitsunterweisung gelernt, dass sich Firmen-PKW in einem wichtigen Punkt von "normalen" PKW unterscheiden: Sie müssen zwingend Mittel zur Ladungssicherung haben. Selbst wenn man nur eine Laptoptasche in den Kofferraum stellt.
    Das würde der TÜV natürlich nicht überprüfen.

    Diese Info ist aber nur Hörensagen...

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  • Moin,

    bei den öffentlichen Trägern von Fahrzeugen ist es doch so, dass nach einem Jahr die VERKEHRSSICHERHEIT geprüft wird und dokumentiert wird. Arbeitsschutzmässig ist das was anderes. Das ist das, was im Volksmund als TÜV-Prüfung bezeichnet wird. Diese Prüfung wird von einen entsprechenden (vereidigten?) Sachverständigen abgenommen.
    Dazu fahren wir hier z.B. in eine Polizeiwerkstatt, die die Fahrzeuge dann checkt. Dabei ist es egal ob die Fahrzeuge jetzt ein normales oder Behördenkennzeichen haben, alle gehen dahin.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin,

    bei den öffentlichen Trägern von Fahrzeugen ist es doch so, dass nach einem Jahr die VERKEHRSSICHERHEIT geprüft wird und dokumentiert wird. Arbeitsschutzmässig ist das was anderes. Das ist das, was im Volksmund als TÜV-Prüfung bezeichnet wird.

    Das umfasst doch beides die DGUV 70. Es gibt die Prüfliste A "Arbeitssicherheit - Fahrzeuge allgemein" und (neben vielen anderen) und die Prüfliste V "Verkehrssicherheit". Wenn ich mir diese beiden Prüflisten jetzt anschaue und eine Werkstatt die wirklich sauber abarbeitet, das ganze mit der Zahl der Fahrzeuge im Fuhrpark multipliziere, dann sehe ich viele Euros für Prüfungen davonschweben, die wahrscheinlich in der Realität gar nicht stattfinden. X(

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo,

    bei uns gehen die PKW neben der Hauptuntersuchung, 1/Jahr zur Inspektion (Hauseigene Werkstatt) dort wird dann sowohl der verkehrssichere als auch der arbeitssichere Zustand geprüft. Wobei die Prüfung des arbeitssicheren Zustands eines normalen PKW nicht so furchtbar viele Punkte umfasst die nicht sowieso im Rahmen der Inspektiongeprüft werden. Unsere Werkstatt hat eine Liste die mit eurer vergleichbar ist. Bei uns werden nur noch die im Kofferraum angebrachten Zurrpunkte und die Zurrmittel geprüft und das wars. Das ausfüllen der Liste dauert allerdings fast länger als die Prüfung 8)

    Die anderen in der Liste der BGI aufgeführten Punkte treffen auf nomale PKW doch gar nicht zu.

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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    • Offizieller Beitrag

    ..... 8)

    Natürlich ist es so, dass es zwischen den drei Prüfungen auch Schnittmengen gibt. … z.B. muss ein defektes Scheinwerfer-Leuchtmittel in der Fahrzeug-Inspektion genauso gefunden werden, wie bei der TÜV-Prüfung und der Prüfung der Arbeitssicherheit des Fahrzeugs.

    Zur Prüfung der Arbeitssicherheit gehört aber viel mehr: beispielsweise die Mittel zur Ladungssicherung, die Befestigung zusätzliche Einbauten und Ausrüstungen, aber auch abgebrochene Bedienelement, die Türinnenverkleidung, die jedes Mal beim Schließen der Tür in das Innere des Autos fällt, der Fensteröffner, der nicht mehr funktioniert oder der defekte Höhenversteller des Fahrersitzes.
    Mit dem Prüfer für die „UVV“-Prüfung sollte man sich daher abstimmen, welche Prüfungsinhalte man bei Fahrzeugen, die in dem jeweiligen Jahr bereits eine „TÜV“-Prüfung hatten, weglassen kann.

    Hier mal noch zwei weitere Links, die sich mit dem Thema beschäftigen:
    http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/c…lid=DE&bid=BAS&
    http://flotte.de/magazine/flott….html#comment62


    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)