Kohlenstaub

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  • Hallo,
    habe mal eine Frage. DasProblem bringt mich irgendwie nicht weiter.
    In meiner Praktikumsarbeit möchte ich unter anderem die Entstehung von Staub beim Entleeren von Behältern mit Aktivkohle betrachten.
    Nun meine Frage: Ist der entstehende Staub die Gefahrbringende Bedingung oder die Gefahrenquelle ?

    vielen Dank im voraus
    Holgers

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  • Hi,

    das tuen Probleme leider nur allzu selten... :whistling:

    Aber zur Frage:

    Ich sehe es als Gefahrenquelle, gefahrbringende Bedingung wäre zum Beispiel Wind.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Danke für die schnelle Antwort.
    Ich habe zur Zeit Gefahrenquelle: Behälter mit Aktivkohle
    gefahrbringende Bedingung: Restentleerung per Hand, dadurch ensteht Staub
    ...?

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  • Also die Gefahrenquelle allein kann der Staub nicht sein.

    Den nur durch den Staub passiert ja nichts.

    Erst wenn der Behälter geleert wird, wird der Staub zur Gefährdung.


    Also ist der Entstehende Staub die Gefährdung,

    die Gefahrenquelle m.E. das Entleeren des mit Aktivkohle gefüllten Behälters.

    Als gefahrbringende Bedingung würde ich die räumliche Nähe des Menschen an der Gefahrenquelle sehen und als begünstigende Bedingung z.B. der Wind.


    Steffen

    Wenn Angeln eine Religion ist, dann ist Norwegen das heilige Land :47: :47: :47:

  • Also ich hätte gesagt, die Gefährdung ist das Einatmen des Staubes. Die Gefahrenquelle ist der Aktivkohlebehälter und die gefahrbringende Bedingung das Entleeren per Hand.

    Aber an einem ähnlichen Problem hänge ich in meiner Praktikumsarbeit auch gerade und ich schaffe es, mich jedes Mal selber zu verwirren...


    hnooasl

  • Gefahrenquelle klar der Staub.

    Gefahrbringende Bedingung z.B. das Entleeren.

    Begünstigende Bedingung z.b. Wind....... so sehe ich das ;)


    Gruss Marco


    Ich sehe es genauso wie Marco.

    Der Argumentation von Steffen kann ich nicht folgen. Beispiel: Bei der Gefahrenquelle "Sprengstoff" passiert auch erstmal nichts. Erst wenn eine entsprechende Zündvorrichtung (gefahrbringende Bedingung) vorhanden ist, kann die Gefahr wirksam werden.

    Beste Grüße aus dem Norden der Republik

    Thorsten

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  • Danke für die schnelle Antwort.
    Ich habe zur Zeit Gefahrenquelle: Behälter mit Aktivkohle
    gefahrbringende Bedingung: Restentleerung per Hand, dadurch ensteht Staub
    ...?

    Hallo alle zusammen!
    Vielen Dank für die Hinweise.

    Ich habe zur Zeit Gefahrenquelle: Behälter mit Aktivkohle
    gefahrbringende Bedingung: Restentleerung per Hand, dadurch ensteht Staub
    ...?

    Genauso habe ich es geschrieben und
    BESTANDEN! :rolleyes:

    viele Grüße
    HolgerS
    :thumbup: