Sicherheitsorganisation

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo zusammen,


    in unserem Betrieb habe ich die Sicherheitsorganisation im Intranet gefunden....

    Diese ist leider nicht aktuell bzw. sehr sehr veraltet.(Stand 1992 inzwischen haben wir einen Neubau mit 13000qm und Gesamtgröße von 24000qm 460 Mitarbeiter)

    Ich finde dort die verschiedensten Fabikpläne( Wasser Abwasser, Stomleitungen, Gasleitungen, Brandschutzabschnitte, Raucherbereiche, Hydranten, Gasversorgung usw.

    Nun meine Frage;

    Gibt es Vorschriften was alles dokumentiert sein muss?

    Hab zwar hier im Forum und im Internet gestöbert aber nichts gefunden


    Grüße Rolf

  • ANZEIGE
  • Hallo Rolf,

    in unserem Betrieb habe ich die Sicherheitsorganisation im Intranet gefunden....


    Meine erste Reaktion: Wow. Du hast wenigstens eine gefunden. :D
    Dann habe ich gemerkt, dass du vermutlich mit Sicherheitsorganisation etwas anderes meinst als ich.
    Mein Verständnis: Organisation von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb. Siehe hier.

    Falls du die notwendigen Unterlagen zum rechtssicheren Betrieb meinst, da gibt es leider keine allgemeingültige Antwort. Da muss jeder Betrieb und jeder Standort im Detail durch.
    Ich würde mit den Genehmigungen und Bescheiden anfangen und mir dort die Verweise, Auflagen und Anhänge anschauen.

    Und zu den Dokumentationspflichten im Arbeitsschutz gibt es auch einige Ratgeber. Wir verwenden dabei ein Protokoll einer international tätigen Rechtsanwaltskanzlei. Kostet pro Land einige tausend Euro und darf ich nicht weitergeben.
    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo,

    ja die gibt es. Und ich bin mir sicher, dass Unterlagen von 1992 veraltet sind. Allerdings ist nicht ganz klar, was du mit Sicherheitsdokumentation meinst.

    Brandschutz, Gefahrstoffe, Beauftragungen, Prüfungen, protokolle von Begehungen oder ASA Sitzungen, und vieles mehr?

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

  • Hallo zusammen,


    mit der Sicherheitsorganisation ist bei uns im System ein schriftlicher Rundumblick gemeint.

    A1 Alarmierungsplan

    A2 Alarmieren

    B Organisationsschema

    C Alarmorganisation – Brandmeldeanlage

    D1 Brandmeldeanlage und Fluchtwege

    D2 Löschgeräte und 1. Hilfe

    D3 Wasserversorgung / Abwasser

    D4 Raucherzonen

    D5 Stromversorgung

    D6 Notstromversorgung

    D7 Gebäudeaufteilung nach Nutzung

    D8 Brandabschnitte

    D9 Lage des Werkes

    D10 Wach- und Schließdienst


    E Autom. Brandmeldesystem BMS 32

    Das heißt eine Proschüre mit allen Informationen zum Betrieb.

    Da ist meine Frage ob das gesetzlich vorgeschrieben ist.

    Wenn ja muss ich neue Pläne erstellen lassen da die stark veraltet sind.


    Grüße Rolf

  • Moin Rolf,

    unabhängig davon, ob es gesetzlich vorgeschrieben ist. Das sind alles Informationen, die man nicht nur für die Arbeitssicherheit sondern auch für effektives Gebäudemanagement haben und dann natürlich auch regelmäßig aktualisieren und fortschreiben sollte. Wenn Du z.B. den Alarmierungsplan nicht fortschreiben lässt, dann benötigst Du auch keinen. :whistling:

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • ANZEIGE
  • Guten Morgen Schwarber,
    meine persönliches Vorgeghen wäre wie folgt:
    Brandschutzordnung nutzen, wenn diese aktuell
    Kontakt zum VB=Feuerschutzhilfegesetz/Rettungsgesetz
    Suchbegriff im @= Vorsorgeplanung zur Sicherstellung
    Checkliste für Krisenmanagement ist im Anhang
    Kontakt zum Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe=http://www.bbk-bund.de, die haben diverse Pläne etc......

    Beste Grüße

    Thomas

  • Hallo Rolf,

    Da ist meine Frage ob das gesetzlich vorgeschrieben ist.

    Die gesetzliche Pflicht ergibt sich aus dem §3 Arbeitsschutzgesetz:
    § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers
    (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.
    (2) Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten
    1. für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie
    2. Vorkehrungen zu treffen, daß die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können.
    (3) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.

    Jetzt ist natürlich die Frage, was ist eine geeignete Organisation? Das lässt sich nicht pauschal beantworten und muss für jeden Betrieb, Betriebsstätte, Standort, Geschäftsführer ^^ im Einzelfall festgelegt werden.
    Oft wird der Ansatz gemacht, dass, wenn ein Schaden entstanden ist, die Organisation eben ungeeignet war (Organisationsverschulden).

    Für die Notfallvorsorge (Alarmierung, Evakuierung, Rettung und Schadensbegrenzung, usw.) dürfte die Notwendigkeit hoffentlich unstrittig sein. Für andere Themen, z.B. Sicherheitsdienst, muss eure Firmenleitung eine Vorgabe treffen.

    Und, ganz nach Guudsje, wenn ihr es schon habt, dann müsst ihr es auch aktuell halten. Üblich sind Revisionen alle 1-3 Jahre.
    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo Rolf,

    wo ich an Deiner Stelle auch einmal reinschauen würde wären folgende Dokumente (sofern vorhanden):
    - Brandschutzkonzept
    - Police des Feuer- und Sachversicherers
    - wie schon gesagt, behördliche Forderungen z.B. in Genehmigungen o.ä.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Hallo Rplf,
    ich bin nochmals. Hatte gerade dden Gedanken betreffend des Betriebs.
    Ihr müßtet eine Betriebsgenehmigung in der Größe haben!!!!!!????????
    Sollte Ihr im Industriellen Maße fertigen, könnte sogar die Industriebaurichtlinie greifen.
    habt Ihr eine Bauabteilung oder so etwas ähnliches, die könnten Dir auch nach SonderbauVO die TechPrüfVO kopieren
    Was ist mit notwendigen Prüfungen nach DIN und den Rl`n, siehe hierzu meinen Beitrag "Prüfungs-Wartungs- nach TechprüfVo

    hast eine Anlage mit verschiedenen bauabschnitten und Bauvorhaben, hast Du mehrere Brandschutzkonzepte, diese sollten ineinander greifen.....

    Beste Grüße
    Thomas

  • ANZEIGE