...Anschaffung teurer als die technische Lösung in diesem Fall. ....
Wenn ich eine überteuerte Lösung vorschlage, wirkt man als externe FASI schnell unseriös. Da muss man mit bedacht rangehen.
Schon mal überlegt, was ein Tag Kühlung eines Raumes auf 12°C kostet? Schon mal überlegt wie die Kühlanlage ausgelegt sein muss, wenn nicht kontinuierlich diese niedige Temperatur garantiert werden kann? Dann benötigst Du eine Kühlanlage mit Ex-Schutz und das soll preiswerter sein als ein einfacher Blechcontainer?
Mann, wo hast Du denn bei passiver Lagerung in einem Fass eine "gefaehrliche explosionsfaehige Atmosphaere" in Deinem Lager????
Im Fass, solange es nicht gereinigt ist, geht man hier immer von Zone 0 aus. Nur mal so eine kleine Faustregel: ein Schnapsglas (10 ml) voll Benzin reicht, um in einem Fass (200l) für explosionsfähige Atmosphäre zu sorgen.
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Wenn Du Vorschriften zitierst, solltest Du mit dem Lesen ganz vorne anfangen:"2 Grundlagen
2.1 Allgemeines
Kann nach den Bestimmungen der §§ 7 und 12 der Gefahrstoffverordnung die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären nicht sicher verhindert werden, hat der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 BetrSichV zu beurteilen:
1.die Wahrscheinlichkeit und Dauer des Auftretens gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre,
2.die Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins oder der Entstehung und des Wirksamwerdens von Zündquellen einschließlich elektrostatischer Entladungen und
3.das Ausmaß der zu erwartenden Auswirkungen von Explosionen.
...PS: ...und hier noch ein kleiner Tipp fuer "2 Grundlagen": Bei der 5 K Geschichte geht es um die Verarbeitung, nicht um die passive Lagerung...hilft Dir vielleicht bei der Beurteilung
Wie oben bereits beschrieben, die Ex-Atmosphäre herrscht im Fass vor, davon kann man mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ausgehen. Die Frage ist nur, mit welcher Wahrscheinlichkeit ist dies um das Fass herum relevant und diese Frage ist eigentlich über die Vorgaben der TRGS 510 geklärt, denn da gibt es doch ganz konkrete Vorgaben. Hält man die ein, gilt die Vermutungswirkung.
Da man bei einem entsprechenden Lager in der Regel nur mit technischer Lüftung zum Ziel kommt und diese ja auch nicht kostenlos zu haben ist, erfolgte mein Vorschlag mit dem Lagercontainer im Freien. Der kostet nur einmalige Anschaffungskosten und den entsprechenden Stellplatz, während ein technisch belüftetes Lager sowohl höhere Investitionen als auch laufende Betriebskosten verursacht. Die 5K Geschichte gilt übrigens auch bei der Lagerung, denn die TRGS 721 unterscheidet hier nicht.
Üblicherweise werden solche alkoholischen Lösungen bei Raumtemperatur gelagert und nicht speziell gekühlt. Allerdings sind dann je nach Lagermenge und Lagerbehältern sowie aktiver/passiver Lagerung unter Umständen noch weitere Maßnahmen notwendig wie Raumlüftung, Quellenabsaugung und entsprechende Explosionsschutzmaßnahmen.
Da immer noch nicht so recht klar ist, ob nun aktive oder passive Lagerung und um welche anderen Stoffe es sich im Lager handelt, würde ich Sachbearbeiter für FASI empfehlen, die TRGS 510 zur Hand zu nehmen, bei Tabelle 1 beginnen und sich dann nach hinten durchzuarbeiten.