Liebe Leut,
habe aufgrund einiger Anfragen aus einem anderen Netzwerk, die Themen des Anhangs bearbeitet.
Hierbei wurde aus dem Bereich der Juristen klare Abgrenzungen gesucht.
Ich bin der Meinung, dass diese Aufstellungen und gesetzlichen Grundklagen helfen kann, den Arbeitsalltag sicherer zu gestalten.
PS: Personenbrände können mit Handlöschgeräten Wasser, Schaum, Pulver gelöscht werden.
Bei CO² sollte Vorsicht geboten sein, da der Abstand nicht immer eingehalten wird.
Hinweis zur notwendigen Brandschutzunterweisung: Der leitungen werden gewiss sagen, dass kostet alles wieder Geld und Zeit.
Aber knackt doch diese Einstellung der leitungen, mit der Möglichkeit der Rabattierung der Feuerversicherung (Antrag bei dem VS-Unternehemn), wenn die Unterweisungen in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Die Rabattierungen sind meist höher, als die wirklichen BSU Kosten.
MFG
Thomas Steini