Wenn man Beschäftigte in einem Gebläseraum arbeiten lässt, in denen Schalldruckpegel von etwa 115 dB(A) erreicht werden.....
- Wo liegen die maximalen Beschäftigungszeiten, wenn man nicht "nur" von den Schalldruckpegeln ausgeht, die bei guter PSA (Otoplastik) erheblich abgesenkt werden??? Diese Schalldruckpegel sind ja nicht nur schädigend für das Gehör, sondern auch für den restlichen Organismus....
Kann mir hier jemand einen Hinweis liefern?