Kann man eigentlich irgendwo genaue Angaben finden, wo ein Flucht- und Rettungswegeplan aufzuhängen ist?
BGV A 8 und Arbeitsstättenverordnung helfen auf die schnelle nicht weiter.....
Grundsätzlich würde ich sagen, ein Plan pro Etage mindestens, in Treppenaufgängen und im Eingangsbereich oder nach Absprache mit der Feuerwehr, aber wo ist das verbindlich geregelt???