In der neuen BGR A1 ist ja eine Definition zu gefährlichen Arbeiten vorhanden. In der Baustellenverordnung gibt es ebenfalls Erläuterungen und Beispiele dazu....
Meine Frage: Kann man Arbeiten im Straßenverkehr auch unter gefährlichen Arbeiten einstufen? Gerade im Störungsdienst Fernwärme/Wasser usw. im Straßenbereich stellt sich mir die Frage, ob man Ein-Mann-Teams überhaupt einsetzen darf/kann/sollte...
Kann mir da jemand weiterhelfen???