Lärm und Lärmbereiche / Kennzeichnung

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Moin, ich mal wieder.
    Habe gerade eine Diskussion über Lärmbereiche / Kennzeichnung ja oder nein.
    Folgendes:
    Arbeitsbereich in den Beschäftigte sich nur kurzfristig (max. eine Stunde pro Schich)t aufhalten gemessen: Peak war 89,8, gemittelt auf acht Stunden komme ich auf 86,38.


    Muss der Bereich als Lärmbereich gekennzeichnet werden???


    Den Rest des Tages hält der MA sich bei Pegeln um die 70-75 auf.
    Ich kenne das nur so, dass der Tagesexposititionspegel ausschlaggebend ist. Der wäre dann bei den Werten bei 82.


    Was dann zu tun ist ist klar: Gehörschutz und Vorsorge anbieten etc.
    Es geht nur darum, ob der Bereich zu kennzeichnen ist oder nicht.


    THX

  • ANZEIGE
  • L + V VO §7 Absatz 4 gibt dir da eigentlich ausreichend Antwort.


    Der Arbeitgeber hat Arbeitsbereiche, in denen einer der oberen Auslösewerte für Lärm (LEX,8h, LpC,peak) überschritten werden kann, als Lärmbereiche zu kennzeichnen und, falls technisch möglich, abzugrenzen. In diesen Bereichen dürfen sich Beschäftigte nur aufhalten, wenn das Arbeitsverfahren dies erfordert und die Beschäftigten eine geeignete persönliche Schutzausrüstung verwenden; Absatz 1 bleibt unberührt.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Wenn du gemittelt auf 86,38 kommst, haben die Leute die Pflicht Gehörschutz zu tragen. Also musst du ihnen das auf "eindrückliche" Weise mitteilen --> Bereich kennzeichnen.

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Mike

  • LEX,8h ≥ 85 dB(A) oder LpC,peak ≥ 137 dB(C)


    • Lärmbereiche kennzeichnen
    • falls technisch möglich abgrenzen und Zugang beschränken
    • Lärmminderungsprogramm aufstellen und durchführen
    • Beschäftigte müssen Gehörschutz benutzen
    • Bestimmungsgemäße Verwendung des Gehörschutzes sicherstellen
    • Regelmäßig Vorsorge veranlassen (Pflichtvorsorge)

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Wenn du gemittelt auf 86,38 kommst, haben die Leute die Pflicht Gehörschutz zu tragen. Also musst du ihnen das auf "eindrückliche" Weise mitteilen --> Bereich kennzeichnen.

    Das war das, was ich auch überlegt hatte. Aber anscheinend hat er nur den Peak auf 8h Tagesexposition hochgerechnet. Einen Peak (eine Spitze) mitteln? Aus meiner Sicht müsste er eine Langzeitmessung (z. B. 60 min) machen, mitteln und dann auf 8 Stunden hochrechnen.
    Der Peak reicht meiner Meinung hier nicht aus, sondern verursacht einen Rechenfehler.
    So ganz habe ich auch nicht verstanden, woher der Tagesexpositionspegel 82 dB herkommt.

    Ich kenne das nur so, dass der Tagesexposititionspegel ausschlaggebend ist. Der wäre dann bei den Werten bei 82.

    Dabei wäre auch noch wichtig im welchen Frequenzbereich die größte Belastung auftritt (höchste Pegel). Ansonsten wird es schwer die Ursachen zu minimieren. Bzw. den korrekten Gehörschutz auszuwählen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • ANZEIGE
  • L + V VO §7 Absatz 4 gibt dir da eigentlich ausreichend Antwort.


    Der Arbeitgeber hat Arbeitsbereiche, in denen einer der oberen Auslösewerte für Lärm (LEX,8h, LpC,peak) überschritten werden kann, als Lärmbereiche zu kennzeichnen und, falls technisch möglich, abzugrenzen. In diesen Bereichen dürfen sich Beschäftigte nur aufhalten, wenn das Arbeitsverfahren dies erfordert und die Beschäftigten eine geeignete persönliche Schutzausrüstung verwenden; Absatz 1 bleibt unberührt.

    DANKE, das habe ich gesucht (und nicht gefunden.......)

  • Also ich hab das so verstanden;
    die Beschäftigten arbeiten den Tag über 7 Stunden in einem Bereich der bei 70-75 db liegt.


    Eine Stunde am Tag arbeiten sie in einem "Lärmbereich" in dem Lärm mit Spitzen bis 89,8 db gemessen wurden.
    Wenn da schon steht dass der Wert "gemittelt" wurde gehe ich davon aus, dass ich verschiedene Messergebnisse habe (min - max) und das mitteln schon stattgefunden hat...


    Oder verstehe ich das falsch?
    @sifafettie Gehst du vom peak aus und "mittelst" den auf eine Stunde runter oder hast du verschiedene Ergebnisse und "mittelst" die?

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Mike

  • ANZEIGE
  • Aus meiner Sicht müsste er eine Langzeitmessung

    Macht Sinn

    Habe gerade eine Diskussion über Lärmbereiche / Kennzeichnung ja oder nein.

    Wenn du keine vernünftige Messtechnik hast kannst du mal bei Deiner zuständigen BG nachfragen ob die für Dich eine Messung durchführen. Beiträge zahlt ihr ja schließlich aus. Aber nicht jeder Verantwortliche möchte dass die BG ins Haus kommt.
    Hast du schon mal ein Lärmkataster erstellt ?


    https://www.dguv.de/ifa/fachin…beitsplatzlaerm/index.jsp

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Es handelt sich hierbei um eine Anlieferhalle für Abfälle, ohne eigentlich definierte Arbeitsplätze.
    Eigentlich hat da auch kein MA was zu suchen, bis auf die Anlieferahrzeuge unserer Logistik.
    Diese fahren mehrmals an, daher die 1h.
    Der einzige Arbeitsplatz ist im Radlader, wo 69,9 gemessen wurde (Langzeitmessung), welcher 4 h am Tag den Schredder bestückt.


    Kann man also nicht mit einer klassichen Produktion vergleichen.


    Eine personenbezogene Messung der Fahrer und Lader der Pressmüllfahrzeuge durch die BG ist terminiert, da fliessen dann die Werte in den Anlieferhallen auch mit ein.

  • Lärmbereich kennzeichnen: ja.


    Begründung:
    Es KÖNNTE sein, dass ein Mitarbeiter oder eine Fremdfirma dort wochenlang tätig sein muss. Das muss dann dokumentiert sein.


    Was Du sonst beschreibst, ist Euer Kampf um die Gefährdungsbeurteilung bezogen auf die Belastungen durch Lärm. Daraus resultieren die möglichen Maßnahmen zu Gehörschutz, Vorsorge usw.


    Ein Lärmminderungsprogramm, in Eurem Fall eine einfache Tabelle, bitte im Netz besorgen, ist schnell erstellt: Lærmquelle: Dingensanlage, Maßnahme: organisatorisch (Exposition 1 h pro Tag), damit Tagesexposition < 85 dB(A). Drops gelutscht.


    Wenn Ihr ÜBER 85 dB(A) kommt, wird es kompliziert.


    Genau 85 dB(A) mit Rundung nach DIN sind noch kein oberer Auslösewert! Das kann den Unterschied zwischen Millionen-Investition und "dann machen wir mal was, wenn wir dazu kommen" sein. Erst ÜBER 85 dB(A) muss der Lärm an der Quelle bekämpft werden, und die Quelle kann eine Schraube, ein Winkel, eine Resonanz, eine Fließgeschwindigkeit (z.B. das Kühlmittel) - was auch immer sein. Da müssen Fachleute ran.


    Trotzdem schadet es nicht, den Lärm zu mindern, wenn möglich. Mediziner sehen die Auslösewerte eher bei 75/80 als bei 80/85.


    Last but not least, bitte dB(C) 135/137 beachten. Es reicht, wenn es dort auch nur ein mal am Arbeitstag knallt, z.B. schon eine Palette, die umfällt (die nie hochkant stehen dürfte), geschweige denn, wenn Metalle aufeinander stoßen...

  • Moin,


    ich schicke voraus: Der §7 (4) LärmVibrationsArbSchV ist mir bekannt.


    Wir haben in unserer Musikschule Bereiche, in den wir LEX,8h >=85 dB(A) verzeichnen. Ergo müsste ich diese Bereiche als Lärmbereiche kennzeichnen. Nun zu meiner Thematik: Wir gehen von einem Unterrichtsraum der Musikschule aus. Der Raum bietet Platz für zwei Schlagzeuge (1xLehrkraft + 1xSchüler) und ein Xylophon/Vibrafon. Es findet Einzelunterricht statt. Jetzt dübel ich ein Schild an die Tür mit dem wunderschönen Piktogramm und einem netten Text kennzeichnen. Der Musikschullehrer sitz mit seinen Otoplastiken im Raum bei gefühlten 40dB. Der Musikschüler kommt (ohne Gehörschutz), und der Unterricht beginnt mit einem riesen Radau, weil Schlagzeug = Bumm = laut.


    Dem Schüler wird das Schild Wurscht sein. Ich sehe aber schon besorgte Mamis auf der Matte stehen, die ihren Sprössling gerade zum Unterricht bringen und sich Gedanken darüber machen, dass ihr Kind demnächst ertaubt, weil es keinen Gehörschutz hat. Der Raum wird immer nur von einer Lehrkraft genutzt. Die Lehrkraft weiß, welcher Lärm dort zu erwarten ist, weil sie entweder selbst spielt oder der Schüler. Die Lehrkraft hat den unermesslichen Vorteil, den die Musiker haben, dass sie sogar fast genau weiß, wann welcher Lärm auftaucht (sofern die Schüler ihr Handwerk einigermaßen beherrschen).


    Keine Lehrkraft im Raum = kein Lärm
    Lehrkraft im Raum = Unterricht = Lärm


    Ich tue mich ein bischen schwer damit, solche Bereiche als Lärmbereiche zu kennzeichnen. Ich habe auch im Leben noch keine Musikschule gesehen, in der solche Schilder an den Türen der Unterrichtsräume hängen. Darüber hinaus ist es auch so, dass morgen von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr in einem Unterrichtsraum 10 Blechbläser als Gruppe unterrichtet werden und nachmittags die Allerkleinsten in der musikalischen Früherziehung auf ihren schönen, kleinen, bunten Xylophonen ihre ersten musikalischen Gehversuche machen.

    Zitat von §7 (4) LärmVibrationsArbSchV

    Der Arbeitgeber hat Arbeitsbereiche, in denen einer der oberen Auslösewerte für Lärm (LEX,8h, LpC,peak) überschritten werden kann, als Lärmbereiche zu kennzeichnen und, falls technisch möglich, abzugrenzen. In diesen Bereichen dürfen sich Beschäftigte nur aufhalten, wenn das Arbeitsverfahren dies erfordert und die Beschäftigten eine geeignete persönliche Schutzausrüstung verwenden;

    Da zieht doch im Leben keine Lehrkraft PSA an, wenn kein signifikanter Lärm da ist. Ihr versteht meine Verwirrung? Ich tendiere momentan dazu nicht zu kennzeichnen, aber ich finde rein rechtlich derzeit noch keine Lösung, das auch zu untermauern. Vielleicht hat ja jemand die Erleuchtung?


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • ANZEIGE
  • Ich habe ein ähnliches Theam mit einem Orchestermitglied diskutiert. Welchen Gehörschutz trägt denn der dritte Geiger von links, der direkt vor der Trompete sitzt?


    Antwort --> keinen --> das ist freiwilig. :|
    Das wäre wohl auch nicht gewollt, weil sonst kann man ja die Takte nicht mtzählen(?)


    Gilt aber nicht trotzdem auch der Branchenleitfaden --> Sicherheit bei Veranstaltungen..... der VBG?
    Die GUV - I 8626 kennst Du bestimmt auch, wobei beide Dokumente mehr auf die Orchster bzielen.
    Letztendlich handelt es sich doch um einen Arbeitsplatz für einen Deiner Mitarbeiter, es ist ein Lärmarbeitsplatz --> ergo.
    Geeh doch mal in ein Krankenhaus und sieh dir einen Eingangsbereich an. Wie hoch ist da die Wahrscheinlichkeit, dass hier der Brandschutz und die baugsetzlichen Anforderungen zum Brandschutz eingehalten werden. Niemand behauptet, dass alle anderen es richtig machen.
    Ich würde die Bereiche in Absprache mit dem Leiter der Akademie, kennzeichnen. Schüler tragen ihre Otoplastiken freiwillig.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Da zieht doch im Leben keine Lehrkraft PSA an, wenn kein signifikanter Lärm da ist. Ihr versteht meine Verwirrung? Ich tendiere momentan dazu nicht zu kennzeichnen, aber ich finde rein rechtlich derzeit noch keine Lösung, das auch zu untermauern. Vielleicht hat ja jemand die Erleuchtung?

    Messtrategie?


    tätigkeitsbezogene Messungen (Strategie 1)
    berufsbildbezogene Messungen (Strategie 2)
    Ganztags-Messungen (Strategie 3)


    Wir gehen mal von der tätigkeitsbezogenen Messung aus, weil in dem Raum kein Lärm ist, wenn der Trommellehrer nicht gerade lehrt => Strategie 1. Damit kein Lärmbereich.


    "Als Lärmbereich wird ein Bereich definiert, in dem der obere Auslösewert erreicht oder überschritten wird."


    Also: GENAU da, wo dieser Lehrer und dieser Schüler zusammenkommen, ist Lärmbereich. Wie sieht die Markierung aus, wenn die sich im Stadtpark treffen, im Yoga-Raum der Musikschule oder zu einem Konzert auf dem Volksfest? Sind Orchestergräben irgendwo auf diesem Planeten als Lärmbereich gekennzeichnet? Die Ösis haben da aber eine geniale Lösung:


    KODEX zur Lärmreduktion im
    Musik- und Unterhaltungssektor
    Leitfaden zur Verordnung Lärm und Vibrationen - VOLV


    (Kodex ist so etwas wie eine DGUV I)


    Hier wird die "personenbezogene Kennzeichnung" des Lärmbereiches gefordert. Zumindest nach Schluchti-Recht.


    Da "personenbezogene Kennzeichnung" nur EINEN Google-Treffer liefert, wird es schwer mit Spicken....


    Mit anderen Worten: wenn Dir jemand die "personenbezogene Kennzeichnung" zeigen kann, dann kannst anfangen zu markieren... Bis dahin würde ich mir keinen Kopf machen.

  • Hi,


    die TRLV Lärm konkretisiert die LärmVibrationsArbSchV. Die TRLV Lärm, Teil 3 „Lärmschutzmaßnahmen“, beschreibt das Vorgehen bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik, wie es in der LärmVibrationsArbSchV gefordert ist.


    In der TRLV Lärm steht: "Der Teil 3 der TRLV Lärm gilt nicht für den Musik-und Unterhaltungssektor."
    Somit ist in der Musikschule keine Kennzeichnung der Lärmbereiche erforderlich ;) .


    schöne Grüße

  • ANZEIGE
  • In der TRLV Lärm steht: "Der Teil 3 der TRLV Lärm gilt nicht für den Musik-und Unterhaltungssektor."


    Somit ist in der Musikschule keine Kennzeichnung der Lärmbereiche erforderlich ;) .

    Gehört die Musikschule in den Musik- und Unterhaltungssektor oder ist es eine Lehranstalt?
    So wie ich Guudsje einschätze, ist es nicht so einfach, wie du schreibst. Sonst würde er sich die Frage selbst beantworten können. ;)

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Zwei Exen von mir sind Musiklehrerinnen. Beide haben in "normalen" Klassenräumen unterrichtet. Kleine Gemeinden haben keine dedizierte Musikschule, die Lehrer der Musikschule (der Großstadt) gehen dann in andere Räume (Nebenräume der Stadthalle, Schulen/Grundschulen), die zur Verfügung stehen (abends, samstags). Aber auch in Musikschulen habe ich keine Lärmbereiche markiert gesehen.


    Lärmbereich in der Schule zu kennzeichnen, weil abends Musikunterricht stattfindet? Abwegig... Wobei.... Unter der Woche wäre das weniger abwegig


    Hier haben wir es mit tätigkeitsbezogenem Lärm zu tun. Dass Musik das Gehör zerlegen kann, wissen wir SPÄTESTENS seit Beethoven. Dass es für Orchestermusiker Gehörschutz gibt, und er vorgeschrieben ist, wissen wir auch.


    Wenn ein Percussion-Lehrer 8 Stunden trommeln lässt, ist er auch exponiert - Fakt. Hier würde ich die individuelle Beratung wählen. Die Eltern brauchen keinen Aufstand zu machen: wenn Sohnemann/Töchterchen/Divers-chen eine halbe Stunde Lärm macht ist das nicht mit dem 8h-tag eines Lehrers aufzurechnen, zumal der Gehörschutz für Musiker fast unsichtbar ist (und die Kommunikation auch nicht besonders beeinträchtigt).


    Die Kennzeichnung des "Lärmbereiches" würde ich in auf jeden Fall komplett ablehnen. Dritte sind NICHT gefährdet. Im Maschinenraum eines Notstromaggregates reichen 20 s Aufenthalt für Lex8h=85 dB(A). In der Musikschule reicht es für Normalos nicht, das Gehör zu schädigen (außer mit Vorsatz - ins Ohr trompeten oder so).

  • Hi Mick,


    unabhängig davon, ob in einer Lehranstalt oder andernorts unterrichtet wird, gehört auch die Musikförderung inkl. Ausbildung neuer Musiker sowie die dazu erforderlichen Musikpädagogen, Musiklehrer usw. zum Musiksektor. Weitere Informationen dazu liefert z.B. das Deutsche Musikinformationszentrum.


    Ich durfte auch schon Schulen unterschiedlicher Art sicherheitstechnisch betreuen und weder ein gesetzlicher Unfallversicherungsträger, noch die staatliche Arbeitsschutzaufsicht haben für Musikräume eine Kennzeichnung als Lärmbereich gefordert (nicht mal, wenn darin sogar ein Schlagzeug aufgebaut war und rege genutzt wurd ;) . Grundlage dafür ist die TRLV Lärm.


    schöne Grüße