Betriebliche Ersthelfer, Ausbildungszeit = Arbeitszeit?

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  • Hallo ihr Lieben,
    Ich frage mal rein aus Interesse.

    Im Unternehmen eines Bekannten ist die Vorgabe, dass jeder eine Ausbildung zum Ersthelfer machen soll. Soweit, so gut. Die Grundausbildung dauert ja bekanntlich 2 Tage. Dabei wird der 1. Tag (Freitag) normal als Arbeitszeit angerechnet, der 2. Tag (Samstag) jedoch wird nicht vergütet, da Wochenende.
    Wie ist denn hier die Rechtsgrundlage, kann mir die jemand nennen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass man seine Freizeit "opfern" soll, um Vorgaben zu erfüllen, welche der Betrieb stellt . (Eine Diskussion drüber, dass so ein Kurs natürlich auch im privaten Rahmen Sinn macht, möchte ich nicht führen.) Übliche Arbeitszeiten in dem Betrieb sind 5 Tage, Montag - Freitag.

    Danke schon einmal für Feedback ^^

    Einmal editiert, zuletzt von Peroxid (27. Juni 2014 um 13:59)

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  • Moin,

    die Beschäftigten werden zu betrieblichen Ersthelfern ausgebildet, da der Arbeitgeber eine ganz klare Verpflichtung hat, dass eine definierte Anzahl von Ersthelfern für die Sicherstellung der Ersten-Hilfe zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitgeber kann die Beschäftigten nicht dazu verpflichten, die hierzu erforderliche Ausbildung in ihrer Freizeit zu absolvieren. Der Samstag wäre dann ganz klar -Überstunden außerhalb der regulären Arbeitszeit. Da das Arbeitszeitgesetz keinen Wochenendtag kennt, der Samstag heißt, sondern der Samstag nach dem Arbeitszeitgesetz als Werktag gilt, liegt diese Tätigkeit zwar außerhalb der üblichen Arbeitszeiten, ist aber genau so zu vergüten wie die Arbeit während der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin zusammen,

    bei uns werden die Kurse innerhalb der regulären Arbeitszeit absolviert. Kollegen, die es auf sich nehmen für andere im Fall des Falles da zu sein, sollen das nicht auch noch mit Einbußen am Wochenende bezahlen.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Vielen Dank, da lag ich mit meiner Vermutung doch nicht falsch. Ich werde das mal so weiter geben :)

    Ich wünsche euch ein schönes Wochenende :)

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