Hallo ihr Lieben,
Ich frage mal rein aus Interesse.
Im Unternehmen eines Bekannten ist die Vorgabe, dass jeder eine Ausbildung zum Ersthelfer machen soll. Soweit, so gut. Die Grundausbildung dauert ja bekanntlich 2 Tage. Dabei wird der 1. Tag (Freitag) normal als Arbeitszeit angerechnet, der 2. Tag (Samstag) jedoch wird nicht vergütet, da Wochenende.
Wie ist denn hier die Rechtsgrundlage, kann mir die jemand nennen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass man seine Freizeit "opfern" soll, um Vorgaben zu erfüllen, welche der Betrieb stellt . (Eine Diskussion drüber, dass so ein Kurs natürlich auch im privaten Rahmen Sinn macht, möchte ich nicht führen.) Übliche Arbeitszeiten in dem Betrieb sind 5 Tage, Montag - Freitag.
Danke schon einmal für Feedback