Hallo, kann mir bitte jemand bei der Beantwortung einer Nutzerfrage helfen?
"Den grundlegenden Unterschied zwischen Arbeitskleidung i. w. S. (Arbeitskleidung i. e.
S. plus Berufs-, Dienst- und Schutzkleidung) und PSA habe ich verstanden.
Was mir allerdings nicht klar ist, ist der Unterschied speziell
zwischen Schutzkleidung als Unterpunkt der Arbeitskleidung und der PSA.
Auf http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/lexikon/138/
steht:
„Nicht zur Arbeitskleidung gehören hingegen persönliche
Schutzausrüstungen.“
Das würde aber bedeuten, dass Schutzkleidung nie PSA sein kann.
Dabei dienen sowohl Schutzkleidung als auch PSA u. a. dem Schutz vor Gesundheitsgefahren/Arbeitsunfällen.
Die Schutzkleidung kann darüber hinaus auch aus Hygienegründen
eingesetzt werden.
Auf http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/lexiko…hutzausruestung
steht:
„Keine persönliche Schutzausrüstung sind hingegen Arbeitskleidungen
und Uniformen, die nicht speziell der Sicherheit und dem Gesundheitsschutzder Beschäftigten dienen (vgl. § 1 Abs. 23
PSA-BV à falsch, sondern § 1 (3) Nr. 1 PSA-BV).“
à Schutzkleidung dient lt. Ihrer Definition auf http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/lexikon/138/
dem Schutz vor Gesundheitsgefahren/Arbeitsunfällen und wird auch aus
Hygienegründen eingesetzt.
Kann man daher sagen, dass Schutzkleidung, die speziell dem Schutz vor Gesundheitsgefahren/Arbeitsunfällen dient, gleichzeitig PSA
darstellt?
Und dass es sich bei Schutzkleidung, die ausschließlich aus Hygienegründen eingesetzt wird (z. B. im Lebensmittelbereich), rein um Schutzkleidung, nicht aber um PSA handelt?
Das würde bedeuten:
1. Jede PSA ist gleichzeitig Schutzkleidung
2. Nicht jede Schutzkleidung ist gleichzeitig PSA, sondern nur
dann, wenn sie dem Schutz vor Gesundheitsgefahren/Arbeitsunfällen dient."
Vielen Dank für Definitionsunterstützung - mir schwirrt schon der Kopf.