Hallo Brandschützer,
kennt einer von euch eine Beschilderung für den Gebrauch einer Handsirene. Habe jetzt nach langer Suche nichts gefunden und brauche daher eure Hilfe. Oder wie wird das in anderen Unternehmen geregelt.
Vielen Dank im Voraus.
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo Brandschützer,
kennt einer von euch eine Beschilderung für den Gebrauch einer Handsirene. Habe jetzt nach langer Suche nichts gefunden und brauche daher eure Hilfe. Oder wie wird das in anderen Unternehmen geregelt.
Vielen Dank im Voraus.
Hallo,
da wird man direkt auch nichts finden. Versuche es mal
damit und ggfs. einer textlichen Ergänzung:
http://www.dieschilder.de/sicherheitsken…hupen-266-400-/
bzw. http://www.esska.de/esska_de_s/Bra…2006-23150.html
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo Marcel.
Handsirene? Wo habt Ihr die denn noch? Egal... Für ein Pfandfinderlager sicherlich brauchbar und zweckmäßig...
Der Gebrauch einer Handsirene hat einige Nachteile.
1. Die Sirene befindet sich im zu alarmierenden Bereich, vllt auch Gefahrenbereich. Eine Person muss diese also entsprechend lange betätigen. Heutzutage sind Gefahrenmeldeanlagen so ausgestattet, dass eine Person eine kurze Handlung durchführt (z. B. Druckknopfmelder betätigen) und sich diese selbst in einen sicheren Bereich begibt. Diese Anlagen haben auch einen sog. Funktionserhalt und alarmieren, bis diese durch entsprechende Kräfte, z. B. Löschkräfte abgeschaltet werden.
2. Die Sirene sollte regelmäßig geprüft und das Personal unterwiesen sein. Hierzu muss ein bestimmter Personenkreis zur Bedienung BESTIMMT werden und eine Sicherstellung eines Bedieners erfolgen!
3. Diese Sirenen befinden sich an einem bestimmten Ort. Was ist, wenn dieser Ort aufgrund eines Ereignisses nicht mehr zugänglich ist? Wie wird dann alarmiert? Zweitsirene vorhanden?
4. Alarmiert die Sirene flächendeckend? Solche Problem habe ich oft schon bei Probealarmen/ Funktionsprüfungen von Brandmeldeanlagen erlebt... Büros, Flure, Hallen... alles super. Aber auf dem Klo und in der Dusche war das berühmte "Rauschen im Walde"
Gruß
Jens
Hallo,
Handsirene? Wo habt Ihr die denn noch? Egal... Für ein Pfandfinderlager sicherlich brauchbar und zweckmäßig...
Ist durchaus möglich, siehe Beispielhaft ASR A2.2 5.1 Branderkennung und Alarmierung
u.a.wird da aufgeführt:
Telefonanlagen, Megaphone, Handsirenen, Zuruf durch Personen...
Ähnliche Fälle hatten wir schon im Forum, siehe hier:
[Info] Im Brandfall wird die Tröte ausgepackt...
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo Simon,
sowas?
Hallo,
was sowas?
Die Handsirene als Alamierungsmittel oder das Schild?
Ich habe mir die ASR A2.2 nicht ausgedacht....
Gruß
Simon Schmeisser
Sorry Simon,
ich bin nur zu blöd ein Bild einzufügen. Gibt es hier eine Anleitung?
Gefunden, alles gut
Hallo,
sowas?
sieht aus wie eine Zivilschutzsirene....für mich persönlich
stellt sich die Frage der Beschilderung eigentlich gar
nicht.
Wenn ich solche Mittel zur Alarmierung verwenden möchte, sind
diese meiner Meinung nach, an einen festen Personenkreis
gebunden.
Gruß
Simon Schmeisser
Ich finde diese Dinger ganz nett. Sind in diesem Beispiel als "Brandmelder" gekennzeichnet.
Hallo,
interessant, wenngleich ich eine solche Ausführung nicht gut finde.
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
interessant, wenngleich ich eine solche Ausführung nicht gut finde.
Gruß
Simon Schmeisser
Ich hab mal zwei so Dinger auf einer Messe geschenkt bekommen. Ohne Gehäuse, Beschilderung, etc.
Einfachste Bedienung, sehr laute Töne, aber leicht verwechselbar mit LKW Hupen, etc. Man kann bei der kleinen Tröte die Töne variieren und auf - und abschwellen lassen.
es kommt wohl auf den Einsatzbereich an. Vielleicht eher geeignet, um die Kinder zum Grillen zu rufen
Zur Beschilderung: Wie Simon schon schrub, ein fester Personenkreis sollte diese Teile bedienen. Theoretisch kann man so etwas in der Brandschutzordnung Teil C festlegen