Hallo Menschenschützer,
es geht um die nachträgliche Montage von Sicherheitsbügeltüren an einen Gabelstapler. Darf die hausinterne Werkstatt diese Tätigkeit ausführen oder sollte es der Gabelstapler-Hersteller sein?
Es geht mir hier um die Haftungsfrage im Falle eines Unfalls. Gibt es dazu etwas von der Berufsgenossenschaft?
Vielen Dank für die Hilfe.
Gruß Frank