Wann müssen Konformitätserklärungen vor Ort vorhanden sein ?

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  • Im Rahmen einer Zertifizierung wurde nach dem vorhandensein von Konformitätserklärung für PSA gefragt.

    Die PSA wird inAchte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung
    über die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt)(8.
    ProdSV)

    . Dort findet man in §4 Ce-Kennzeichnung

    (4) Die Marktüberwachungsbehörden gehen bei persönlichen
    Schutzausrüstungen, die mit der CE-Kennzeichnung versehen sind, davon aus, dass
    diese Schutzausrüstungen die Anforderungen des § 2 erfüllen, wenn der Hersteller
    oder sein Bevollmächtigter auf Verlangen Folgendes vorlegen kann:


    1. die
    Konformitätserklärung nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b


    dort steht nicht, das diese mitgeliefert werden muss bzw. dem Nutzer vorliegen muss.

    Mitgeliefert werden muss "Der persönlichen Schutzausrüstung muß eine schriftliche Information des Herstellers nach Punkt 1.4 desAnhangs II der Richtlinie 89/686/EWG in deutscher Sprache beigefügt sein."

    Ähnlich verhält es sich doch z. B. bei Geräten wie Bildschirme die der Niederspannungsrichtlinie unterliegen

    (4) Vom Hersteller oder seinem in der Gemeinschaft oder einem anderen
    Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
    niedergelassenen Bevollmächtigten müssen folgende Unterlagen für die
    zuständigen Behörden bereitgehalten werden:1. eine Konformitätserklärung gemäß Anhang III B der Richtlinie 2006/95/EG und2. die technischen Unterlagen gemäß Anhang IV Nr. 3 der Richtlinie 2006/95/EG.
    Müssen nun für "Dinge" die eine CE-Kennzeichnung tragen eine Konformitäterklärung vorliegen, wie meist gefordert (evtl in Anlehnung an die Maschienenrichtlinie) oder hat dei spezieller Vorschrift recht. Im Prinzip fallen Bildschirme oder PSA ja nicht in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie.
    Ich hoffe ich habe mich einigermassen verständlich ausgedrückt. Vielleicht gibts ja eine Aufstellung wo was gefordert ist.

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  • Zu dieser Frage habe ich von "meiner" Unfallkasse folgende Antwort erhalten:

    Zitat

    Die Aussage der GUV V A1 § 29 Abs.2, dass für bereitgestellte Schutzausrüstungen Konformitätserklärungen vorliegen müssen, bedeutet, dass der Unternehmer den Beschäftigten nur PSA mit CE-Kennzeichnung zur Verfügung stellen darf. Mit der vorhandenen CE-Kennzeichnung ist die Prüfung für den Unternehmer jedoch abgeschlossen und die Forderung aus § 29 bzw. § 2 Abs. 1 Nr.1 der PSA-Benutzungsverordnung erfüllt.
    Das CE-Kennzeichen darf ja nur vergeben werden, wenn der Hersteller sein Produkt nach den entsprechenden Richtlinien produziert. Ob dies erfolgt ist, wird von den zuständigen Behörden (Gewerbeaufsichtsämtern) kontrolliert. Der Unternehmer hat also einen Vertrauensschutz, wenn das CE-Kennzeichen sich auf der PSA wiederfindet. Ob es rechtmäßig vergeben wurde, kann er nicht überprüfen.
    ...
    Eine weitergehende Informationsmöglichkeit die sich dem Unternehmer noch bietet, ist die Informationsbroschüre, welche der Hersteller mitliefern muss. In ihr müssen auch die Ergebnisse der Tests zum Schutzgrad oder der Schutzklassen sowie die beachteten Richtlinien und die Anschrift und Kennnummer der Zertifizierungsstelle benannt sein (Punkt 1.4 Anhang II der Richtlinie 89/686/EWG).
    ...
    Hat man als Unternehmer also trotz CE-Kennzeichnung Bedenken bezüglich der Schutzfunktionen der PSA, bleibt nur die Möglichkeit eines Hinweises an die Gewerbeaufsicht zur Überprüfung des Herstellers bzw. der Wechsel zu einem anderen Anbieter.

    Meine Erfahrung ist, das die Hersteller in den meisten Fällen auf Anfrage Konformitätserklärungen ihrer PSA versenden oder online bereitstellen (Teils interessanterweise auch Baumusterprüfbescheinigungen - Für den Verbraucher Papier ohne Wert).

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Danke für den Beitrag.
    Ich glaube das es kein Unternehmen lesiten kann für alle Geräte die Konformitätsbescheinigen zu haben Ein Computerarbeitsplatz besteht ja schon aus Monitor, Maus, Bildschirm, PC die alle ein CE Zeichen tragen.

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  • Nur mal so ne blöde Frage eines CE-Laien:
    Wie sieht es mit verketteten Systemen bei einer PSA aus... z. B. PSAgA? (z. B. Gurt, Verbindungselemente, Verbindungsmittel, Anschlagpunkt)
    Würde mich mal interessieren...

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Grüz Ditsch,

    Wie sieht es mit verketteten Systemen bei einer PSA aus... z. B. PSAgA? (z. B. Gurt, Verbindungselemente, Verbindungsmittel, Anschlagpunkt)
    Würde mich mal interessieren...

    das interessiert mich auch, denn das ist eine gemeine Frage :D , an die ich noch nicht gedacht habe ;( ... ich gehe dem Problem bei Gelegenheit mal nach ...

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  • ...simple Antwort:"In Systemen duerfen nur aufeinander abgestimmte Teile verwendet werden." s. BGR/GUV-R 198 ...

    Haengt also i.d.R. von den Limitierungen und/oder Vorgaben der Hersteller der einzelnen Systeme ab. Wenn ein Hersteller sagt, dieser Gurt darf nur mit einem solchen Daempfer und diesem verbindungsmittel verwendet werden - dann muss ich wohl oder uebel genau diese Dinge vorhalten. Wenn beispielsweise gesagt wird, der Daempfer muss gem DIN... sein, dann kann ich auch nach Alternative Ausschau halten.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • ...simple Antwort:"In Systemen duerfen nur aufeinander abgestimmte Teile verwendet werden." s. BGR/GUV-R 198 ...

    Haengt also i.d.R. von den Limitierungen und/oder Vorgaben der Hersteller der einzelnen Systeme ab. Wenn ein Hersteller sagt, dieser Gurt darf nur mit einem solchen Daempfer und diesem verbindungsmittel verwendet werden - dann muss ich wohl oder uebel genau diese Dinge vorhalten. Wenn beispielsweise gesagt wird, der Daempfer muss gem DIN... sein, dann kann ich auch nach Alternative Ausschau halten.

    In diesem Sinne
    Der Michael


    Hallo Michael.
    Das stimmt schon... ABER (btw) die Komponenten müssen nicht nur aufeinander abgestimmt sein, sondern auch den Umgebungsbedingungen entsprechen ;) Ich habe einige Komponenten in meiner Ausrüstung, die in einer "abgestimmten CE-Kette" verwendet werden. Soll bedeuten, dass Komponenten nur mit Zwischenkomponenten gem EN XXX verwendet werden dürfen. Andererseits habe ich Komponenten die mit speziell genannten Komponenten garnicht kombiniert werden dürfen. Ich erzeuge also mit der Zusammenstellung ein "Verkettetes System", was zwar in den einzelnen Komponenten je CE besitzt, jedoch vllt nicht kombiniert werden darf. Daher ist es auch in diesem Bereich PFLICHT, die Gebrauchsanleitungen der Hersteller vorzuhalten, damit jederzeit der Nutzer nachschauen kann, was er kombinieren darf. Ich erstelle für solche Gebiete immer einen eigenen "PSA-Ordner". Darin befinden sich die einzelnen Anleitungen, GFBn, BAn und zusätzlich bebilderte Handlungsanweisungen. Um den Aufwand möglichst gering zu halten, sollten nicht viele verschiedene Varianten von verschiedenen Herstellern verwendet werden.

    Seid bitte auch vorsichtig bei alleiniger Kennzeichnung der Komponenten mit CE, ohne anständie Erklärung und ohne brauchbarer Gebrauchsanleitung! Es gibt namhafte Hersteller, die gerne gefälscht werden, bsp. ist hier PETZL. Das erkennt Ihr eigentlich nur an den Unterlagen und dann lasst die Finger davon oder sendet es an den Hersteller, dessen Namen darauf steht zur Prüfung. Grade aus Asien kommen solche Komponenten rüber und wenn solche Komponenten weniger als 70% vom Originalpreis neu kosten sollen, dann lasst die Finger davon! Außer der Hersteller/ Lieferant bestätigt den Abverkauf für solche Komponenten, z. B. wegen Geschäftsaufgabe, etc...

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

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