Höhe des Fußbretts?

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  • Hallo SiGeKos,

    welche minimale Höhe sollten denn Fußbretter zur Verhinderung von Stolpern und herabfallenden Gegenständen aus Höhe haben?

    Es geht mir zwar nicht um ein Gerüst, sondern um einen Maschine mit erhöhtem Standplatz. Aber was an einem Gerüst richtig ist, kann ja an Maschinenpodesten nicht so ganz falsch sein.
    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • Hallo Niko,

    mit dem Begriff Fußleiste findest Du in der ASR 2.1 unter Punkt 5.1 die richtige Angabe: Höhe mindestens 0,05 m, abweichend davon auf dem Bau mindestens eine Höhe von 0,15 m (dann als Bordbrett ;))
    Die Normentwurd DIN EN ISO 14122-3:2014-01 "Sicherheit von Maschinen - Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen..." fordert dagegen eine Mindesthöhe von 0,1 m... erstellt in Zusammenarbeit mit Vertretern der BG, usw. :whistling:

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo,

    herzlichen Dank.
    Ich meinte die Fußleiste (die deutsche Maschine steht in Österreich und dort heißt die Fußleiste Fußbrett :D ).

    Die EN ISO 14122-3 ist genau das, was ich suchte.
    Und über diese ISO habe ich auch noch die BGI 859 gefunden. Dort werden 5 cm empfohlen, aber auf die ISO 14122-3 mit 10 cm und der besseren Schutzwirkung verwiesen.

    Unsere neue Maschine entspricht der BGI. Wir werden aber auf 10 cm, vielleicht 15 cm, erhöhen.
    Gruß, Niko.

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  • Hallo,
    hier ist die neue DIN 4420-1 bei Arbeitsgerüsten entscheidend.
    Nach dieser Norm muss das Bordbrett 150 mm hoch sein.
    Schönes WE

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Hallo AL_MTSA,

    ginge es um ein Arbeitsgerüst wäre Dein Hinweis richtig, da es Niko um ein Maschinenpodest ging ist die von mir genannte Norm schon die Richtige ;)

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl