Biogasanlage Explosionschutzdokument

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  • Tach zusammen,

    wir haben von einer Firma ein Explosionschutzdokument beauftragt. Jetzt kam die Lieferung:
    Explosionsschutzdokument ge. Betriebssicherheitsverordnung mit Gefährdungsbeurteilung

    Also was ich so im Netzt finde ist ein Explosionsschutdokument so bis max 5 Seiten. Das sind 62 Seiten und ich weiss nicht was das ist! Es geht nur darum das es nicht explodiert, also es ist keine komplette Gefährdungsbeuteilung.
    Ist das normal für ein Explosionsschutzdokument?

    Danke

    Jan

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  • Hallo,

    "Muster" zur Orientierung findet man im Internet viele, u.a. http://www.hs-owl.de/fb8/fileadmin/…zdokuBiogas.doc

    62 Seiten, möglich ist es.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • ...Also was ich so im Netzt finde ist ein Explosionsschutdokument so bis max 5 Seiten. Das sind 62 Seiten und ich weiss nicht was das ist! ...Ist das normal für ein Explosionsschutzdokument?


    Wenn entsprechende Lagepläne oder Fotos im Dokument enthalten sind, die einzelnen Anlagenteile mit Ex-Zone entsprechend umschrieben werden kann ich mir eine solche Seitenzahl für eine übliche Biogasanlage durchaus vorstellen. In 5 Seiten kann ich mir das allerdings nicht vorstellen, ohne wesentliche Punkte wegzulassen. Versetze Dich in die Lage einer unbeteiligten Person, die feststellen soll, wo überall in diesem Anlagenkomplex möglicherweise Explosionsgefahr auftreten kann. Wenn man dies mit dem Dokument kann, ist es schon mal recht gut. Wenn dann noch beschrieben wird, wie trotz vorhandener potentieller Explosionsgefahr eine Explosion oder Brand vermieden wird, ist es noch besser.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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