Gefährdungsbeurteilung BGV A 3

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Guten morgen zusammen,

    ich habe die Aufgabe, einen Mitarbeiter (Elektromechaniker) zur Prüfung nach BGV A 3 qualifizieren zu lassen. Nach Rückfrage bei der BG ist die Antwort (sinngemäß): Zur Festlegung der Fortbildungsmaßnahmen ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.

    Hat jemand von euch ein Muster oder eine Idee, wo ich sowas herbekomme?

    Beste Grüße
    Uwe

  • ANZEIGE
  • Hallo Waldmann,

    danke für die schnelle Antwort, den Link habe ich noch nicht angeschaut, ich wollte zuerst Deine Frage beantworten. Bei der GB geht es darum, den Weiterbildungsinhalt für den Kollegen zu spezifizieren, der zukünftig die Prüfungen durchführen soll. Der Kollege ist Elektromechaniker, montiert und schließt Kamers an etc. Er zieht keine Strippen, klemmt nichts in Unterverteilungen an etc. Die Prüfungen nach BGV A 3 kennt er aus grauer Vorzeit, hier muss also was getan werden. Der Kollege meint, er wäre aufgrund der Ausbildung Elektrofachkraft und könne nach Absolvierung eines Kurses loslegen. Der von ihm ausgewählte Kurs basiert nur auf der DIN VDE 01701-01702, das reicht ja nicht aus. Ich bin der Meinung, dass der Kollege eine Weiterbildung auf Basis der DIN VDE 01701-01702 und der DIN VDE 0105-100 benötigt. Aber um genau diese Auswahl zu treffen, soll ich eine GB machen.
    Zum Hintergrund: In meiner Firma gibt es die üblichen Steckergeräte (Büro, ein paar Bohrmaschinen), als Highlight eine Ständerbohrmaschine, eine Hauptverteilung und zwei Unterverteilungen.

  • Hallo Uwe,

    ok.
    Rein fachlich ist der Kollege im Boot. Er ist eine Elektrofachkraft. Jetzt hat er aber das Problem, so sehe ich es zumindest, dass er nicht aktiv im Berufsleben steht (bezogen auf die Tätigkeit mit den prüfpflichtigen Geräten). Vielleicht kann er ja in einem Elektro-Mstr.-Betrieb hospitieren oder irgendeinen Refresher-Kurs machen? Hier hat er ein Defizit, das zu beseitigen wäre. So gesehen, die erste Sache für deine BG.

    Rein fachlich stellt die Prüfung von Geräten keine großen Kenntnisse für den Fachmann dar. Er hat in seiner Ausbildung etwas von den VDE Vorschriften gehört. Hier ist die absolute Grundlage in der 100, bzw. 105 zu sehen. Die 700er beziehen sich auf eine Überprüfung von instandgesetzten Geräten. Vom Procedere her genau das, was unter der BGV A3 gemacht wird. Dieses Rüstzeug bekommt der gute Mensch bei einer Weiterbildung für die Prüfung der ortsveränderlichen Geräte, die auch von einigen BG'n kostenlos angeboten werden.

    Der Kollege hat mit seiner Meinung sicherlich Recht, er sollte vielleicht die beiden von mir beschriebenen Abschnitte beachten. Also, Rüstzeug in Sachen Prüfen erwerben und seine Fachkenntnis auffrischen.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Uwe,

    was ist der Grund für Deine Meinung, dass der Mitarbeiter einen anderen Kurs besuchen muss?
    Ich stimme Dir natürlich zu, der Prüfer muss Kenntnis über die einschlägigen elektrotechnischen Regeln, z.B. DIN VDE 0105-100 sowie DIN VDE 0701-0702 besitzen. Auch Vorgaben zur geeigneten Prüftechnik müssen bei der Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln eingehalten werden. Die Messtechnik beispielsweise muss der VDE-Norm 0413 entsprechen. Also sollten auch dahingehend Kenntnisse vorhanden sein.
    Deine Gefährdungsbeurteilung (GBU) muss keiner besonderen Form entsprechen, einfach Deine Begründung für Deine sicherlich richtige Meinung niederschreiben.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • ANZEIGE
  • Hallo udrautzburg!

    So ein Prüfer sollte schon wissen was er macht.
    Bei einer Ständerbohrmaschine dürfte eine Steuereinheit vor dem Antriebsmotor sitzen.
    Damit ist eine simple Isolationsmessung des Motors nicht möglich. Erst bei Anschalten der Maschine sind die galvanischen Verbindungen zum Motor hergestellt.
    Derartige Problemstellungen sind ohne speziellen Kurs kaum händelbar.

    Hier noch ein Textstück, welches aus einer Fachzeitschrift stammt:
    "Fest angeschlossene Geräte
    Ein ortsfest angeordnetes und fest an die elektrische Anlage angeschlossenes Gerät darf nun auch nach dieser Norm geprüft werden. Diese Festlegung ist eigentlich überflüssig, da nach DIN VDE 0701-0702 [3] mehr Prüfgänge verlangt werden, als sie nach DIN VDE 0105-100 [12] für das Prüfen eines Betriebsmittels erforderlich sind. Das Anwenden zusätzlicher Prüfgänge ist ja keinem Prüfer verboten. Deutlich wird aber damit, wer ein Betriebsmittel (Gerät) nach DIN VDE 0701-0702 prüft, erfüllt damit auch die Vorgaben nach DIN VDE 0105-100. Außerdem ist diese Verfahrensweise interessant, da von ihr möglicherweise auch bei steckbaren, ständig am gleichen Ort eingesetzten Geräten Gebrauch gemacht wird, deren Steckverbindung nicht oder schwer zugänglich ist (Kühlschränke, Dunsthauben u.ä.). Werden solche Geräte soweit wie technisch möglich (ISL gar nicht oder nur in einer Steckerstellung) nach DIN VDE 0701-0702 geprüft.."


    Grüße
    Flügelschraube

  • Hi zusammen,

    vielen Dank für die Antworten.
    bauco: Ich denke, dass eine Qualifzierung mit Blick auf die 0701-0702 und der 0105-100 erforderlich ist.
    Waldmann: Um die Kenntnisse zu den Prüfungen zu erlangen schicke ich ihn lieber auf eine Ausbildung. Diese sind für um die € 700 zu erhalten, damit ist meine Firma dann auf der sicheren Seite.
    Flügelschraube: Da hast Du recht, der Kurs ist ja unumstritten, es geht halt um die Inhalte und das starke Selbstvertrauen ;) meines Kollegen
    Auf der Basis eurer Antwortern werde ich nun wie folgt vorgehen:

    - GB erstellen zur Festlegung der erforderlichen Ausbildung (wie auch immer 8) )
    - Schulungsmaßnahme einleiten mit Blick auf obige DIN-Normen

    Dann kanns losgehen.



    Euch allen vielen Dank und eine schöne Woche.

  • Hallo udrautzburg,

    warum die BG ETEM eine Gefährdungsbeurteilung für die Lehrgänge verlangt kann ich nicht nachvollziehen.

    Unsere BGV A3 Prüfer sind alle Elektromechaniker o. Komunikationselektroniker, die haben alle die Lehrgänge ET8 (Grundlagen) und ET8a (Praxis Prüfungen nach BGV A3) bei der BG ETEM besucht. Ich kann diese Lehrgänge der BG nur empfehlen ich habe sie alle selbst besucht super Dozenten und super Essen.

    Neuerdings gibt es den Lehrgang ET8b Befähigung zur Prüfung nach BGV A3 mit Prüfung.

    Vorteil dieser Lehrgänge ist, daß die Lehrgänge für den versicherten Betrieb fast kostenfrei sind der Betrieb muss nur die Arbeitszeit des Mitarbeiters bezahlen.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen