Beiträge von udrautzburg

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    Hallo zusammen,

    Danke für die hohe Zahl an Antworten. Zur Erklärung beschreibe ich unsere Vorgehensweise:
    Auswertung der Bögen durch den Betriebsarzt - ananym
    Ich erhalte die Ergebnisse und stelle diese der GF vor
    Die Bewertungen der Führungskräfte erfolgt unter vier Augen
    Dann Workshops für die Maßnahmenableitung und Umsetzung.

    Bezüglich der Mobbingmeldungen habe ich folgenden Weg vorgeschlagen: Kontakt mit dem BR (Mobbingbeauftragter) und im Anschluss ein Gespräch mit dem Betriebsarzt zu den Vorwürfen. Hier kommen wir ja auf dünnes Eis. Bevor hier final jemand tätig werden kann, muss nach meinem Verständnis erstmal festgestellt werden, ob es überhaupt Mobbing ist. Dies mit Blick auf den Straftatbestand. Hier kann man eben auch Existenzen zerstören.

    Ich werde den Empfehlungen von euch folgen und anonymisiert die GF über die Informationen unterrichten, die erhalten habe und werde. Derzeit gehe ich noch schwanger damit, ob es nach Manifestation der Vorwürfe Sinn macht, den TAB und die Aufsichtsbehörde mit ins Boot zu nehmen. Dies wäre für mich aber nur die finale Möglichkeit, wenn sich sonst nichts tut.

    Euch einen schönen Abend

    Zur Situation:
    Bin seit Ende September frische SiFa und bestellt. Ich habe die GB psych. Belastungen auf den Weg gebracht. Im Zuge der Fragebogenbearbeitung erhalte ich von MitarbeiterInnen Fragen und Informationen, z.B. zum Thema Mobbing.
    Hier bin ich jetzt in der Zwickmühle der Verschwiegenheit. Nach meinem Verständnis muss ich darüber Verschwiegenheit wahren, wie sieht das denn gegenüber der Geschäftsführung aus? Bin ich verpflichtet, hier Infos weiterzugeben?
    Gibt es da entsprechende gesetzliche oder BG-liche Vorgaben? Ich hab da nichts gefunden.

    Freue mich auf Hilfe, danke dafür.

    Hallo zusammen,


    ich beschäftige mich derzeit intensiv mit BGV A 3 Prüfungen. Dabei bin ich darauf gestoßen, dass Schuko und CEE Steckdosen (gelten als stationäre Anlagen) alle 6 Monate geprüft werden müssen. Ich bin keine E-Fachkraft, daher hier mein laienhaftes Unverständnis. Bedeutet dies wirklich, dass ich in jedem Raum jede Steckdose prüfen muss? Da kommt ja bei einem Bürogebäude einiges zusammen. Ich habe noch nie Prüfplaketten auf Steckdosen gesehen! Oder müssen nur die Steckdosen in Haupt- oder Unterverteilungen geprüft werden?


    Freue mich auf eure Antwort und allen einen schönen 1. Mai


    Uwe

    Hi zusammen,

    vielen Dank für die Antworten.
    bauco: Ich denke, dass eine Qualifzierung mit Blick auf die 0701-0702 und der 0105-100 erforderlich ist.
    Waldmann: Um die Kenntnisse zu den Prüfungen zu erlangen schicke ich ihn lieber auf eine Ausbildung. Diese sind für um die € 700 zu erhalten, damit ist meine Firma dann auf der sicheren Seite.
    Flügelschraube: Da hast Du recht, der Kurs ist ja unumstritten, es geht halt um die Inhalte und das starke Selbstvertrauen ;) meines Kollegen
    Auf der Basis eurer Antwortern werde ich nun wie folgt vorgehen:

    - GB erstellen zur Festlegung der erforderlichen Ausbildung (wie auch immer 8) )
    - Schulungsmaßnahme einleiten mit Blick auf obige DIN-Normen

    Dann kanns losgehen.



    Euch allen vielen Dank und eine schöne Woche.

    Hallo Waldmann,

    danke für die schnelle Antwort, den Link habe ich noch nicht angeschaut, ich wollte zuerst Deine Frage beantworten. Bei der GB geht es darum, den Weiterbildungsinhalt für den Kollegen zu spezifizieren, der zukünftig die Prüfungen durchführen soll. Der Kollege ist Elektromechaniker, montiert und schließt Kamers an etc. Er zieht keine Strippen, klemmt nichts in Unterverteilungen an etc. Die Prüfungen nach BGV A 3 kennt er aus grauer Vorzeit, hier muss also was getan werden. Der Kollege meint, er wäre aufgrund der Ausbildung Elektrofachkraft und könne nach Absolvierung eines Kurses loslegen. Der von ihm ausgewählte Kurs basiert nur auf der DIN VDE 01701-01702, das reicht ja nicht aus. Ich bin der Meinung, dass der Kollege eine Weiterbildung auf Basis der DIN VDE 01701-01702 und der DIN VDE 0105-100 benötigt. Aber um genau diese Auswahl zu treffen, soll ich eine GB machen.
    Zum Hintergrund: In meiner Firma gibt es die üblichen Steckergeräte (Büro, ein paar Bohrmaschinen), als Highlight eine Ständerbohrmaschine, eine Hauptverteilung und zwei Unterverteilungen.

    Guten morgen zusammen,

    ich habe die Aufgabe, einen Mitarbeiter (Elektromechaniker) zur Prüfung nach BGV A 3 qualifizieren zu lassen. Nach Rückfrage bei der BG ist die Antwort (sinngemäß): Zur Festlegung der Fortbildungsmaßnahmen ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.

    Hat jemand von euch ein Muster oder eine Idee, wo ich sowas herbekomme?

    Beste Grüße
    Uwe

    Hallo zusammen,

    meine Firma nutzt für die Hauptverwaltung angemietete Räume. Nach meinem Verständnis müssen die Haupt- und Unterverteilungen (fest mit dem Gebäude verbunden und nicht durch meine Firma erstellt oder verändert, also vom Vermieter zur Verfügung gestellt) alle vier Jahre durch den Vermieter geprüft werden.

    Meine Frage:
    Sehe ich das richtig, dass die o.a. Verteilungen durch den Vermieter geprüft werden müssen?

    Besten Dank im voraus für eure Antwort.

    Gruß Uwe

    Zur Situation:
    In der Hauptverwaltung (angemietet, in NRW) 4 Rauchschutztüren verbaut (EKONAL U 50 DIN 18095-RS-1 aus dem Jahr 2000). Diese haben eine Feststelleinrichtung, die zur Offenhaltung der Türen dient. Eine BMA ist anscheinend nicht verbaut. In der Feststelleinrichtung ist ein elektrisches Bauteil von DORMA verbaut (EM GD 20 A24 24V DC).

    Meine Fragen nun:
    1. Ist eine solche Kombination überhaupt zulässig?
    2. Sind diese Türen zu warten?
    3. Wenn gewartet werden muss: auf Basis welcher Vorschrift?
    4. Wenn gewartet werden muss: Nach meinem Verständnis ist hier, da fest mit dem Gebäude verbunden, der Vermieter zuständig, richtig?


    Ich freue mich auf eure Hilfe, Brandschau steht kurz bevor ;(
    Grüße Uwe