Prüfung nach BGV A 3: Haupt- und Unterverteilungen

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  • Hallo zusammen,

    meine Firma nutzt für die Hauptverwaltung angemietete Räume. Nach meinem Verständnis müssen die Haupt- und Unterverteilungen (fest mit dem Gebäude verbunden und nicht durch meine Firma erstellt oder verändert, also vom Vermieter zur Verfügung gestellt) alle vier Jahre durch den Vermieter geprüft werden.

    Meine Frage:
    Sehe ich das richtig, dass die o.a. Verteilungen durch den Vermieter geprüft werden müssen?

    Besten Dank im voraus für eure Antwort.

    Gruß Uwe

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  • Hallo Uwe,

    auch hier kannst Du meinen letzten Punkt der Feststellanlage übernehmen: Ja, Anlagen sind zu prüfen.
    Aber wer prüft/prüfen lässt ist a) Vertragsgegenstand und b) seit Ihr als Betrieb zum Prüfen/prüfen lassen verpflichtet. Wir prüfen selber, damit es einfach besser bei uns in die Planung passt.

    Das ganze ist aus meiner Sicht eher eine Frage der Auswirkungen auf den Betrieb, Betriebsablauf, als eine Frage ob der Vermieter muss.