Hallo!
Ich soll eine Betriebsanweisung für Kompressoren erstellen.
Die Betriebssicherheitsverordnung fordert bei größeren Anlagen innere und äußere Prüfungen.
Bei Kleinkompressoren, finde ich nur Hinweise auf TRBV, UVV und Gefährdungsbeurteilungen. Da lese ich mich im Kreis, ohne es wirklich zu verstehen.
Kann jemand verbindlich sagen, wie ich mit dem 50 l-Kompressor für den Druckluftnagler umzugehen habe?
Natürlich bezieht sich die Frage auf eine Verwendung im gewerblichen Bereich.
Grüße
Flügelschraube