Hallo,
Hallo Leute,
schreibt in die GB einfach rein: Von der vorhandenen Beschilderung geht keine Gefahr für unsere Mitarbeiter aus.
Reicht vollkommen aus.
So einfach.
ganz toller Ratschlag....
Gruß
Simon Schmeisser
Um schreiben oder kommentieren zu können, benötigen Sie ein Benutzerkonto.
Sie haben schon ein Benutzerkonto? Melden Sie sich hier an.
Jetzt anmeldenHier können Sie ein neues Benutzerkonto erstellen.
Neues Benutzerkonto erstellenHallo,
Hallo Leute,
schreibt in die GB einfach rein: Von der vorhandenen Beschilderung geht keine Gefahr für unsere Mitarbeiter aus.
Reicht vollkommen aus.
So einfach.
ganz toller Ratschlag....
Gruß
Simon Schmeisser
Von der vorhandenen Beschilderung geht keine Gefahr für unsere Mitarbeiter aus.
SICHER?!?!?!?! Und wenn jetzt ein Schild von der Wand fällt und den Beschäftigten trifft?
Sorry, das war ne Steilvorlage.
Achtung off-topic, aber so Schilder können schon gefährlich sein
Zum Thema, mit einer kurzen Gefährdungsbeurteilung ist das Thema meines erachtens gegessen. Die Mitarbeiter kennen aufgrund der Unterweisung und der jährlichen Begehung der Fluchtwege oder Räumungsübung die Beschilderung und deren Bedeutung,, und um nichts anderes geht es ja, dass die Personen diese Schilder richtig zu deuten wissen.
Gruß
Simon Schmeisser
Ich habe Deinen Beitrag ob der Länge jetzt nicht ganz durchgelesen , aber...
Zitat von BAUAWendet der Arbeitgeber die geänderten Sicherheitszeichen beim Betreiben von bestehenden Arbeitsstätten nicht an, so hat er mit der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob die in der Arbeitsstätte verwendeten Sicherheitszeichen nach ASR A1.3 (GMBl 2007, S. 674) weiterhin angewendet werden können.
Hallo,
es hat keiner das Gegenteil behauptet, ich denke dies wurde im
Thread auch hinreichend behandelt.
Mein bezog sich mal wieder auf die nervigen "Spaß-
Beiträge" ohne fachlichen und inhaltlichen Hintergrund zum
Thread.
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
unser VDSI - Bezirksgruppenleiter hat zu diesem Thema was gutes erstellt....gruß pfülli
Zitat aus der doc:
ZitatBei Beschädigung oder Verlust von Schildern oder bei Neubeschilderung sind ab sofort die neuen Schilder zu verwenden, um unnütze zusätzliche Kosten durch Umbeschilderung zu vermeiden
.
hmm.. und ich dachte das darf nicht sein. In einem Objekt darf alte und neue Kennzeichnung nicht vermischt werden.
gruß mika
Hallo mika,
ohne das Dokument zu kennen gehe ich von aus, dass der Ersteller die hier gegebenen Tipps (Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung) auch in seinem Schreiben beherzigt hat.
Lies einfach mal die Beiträge in diesem Thread durch. Ich denke dann wirst Du verstehen. Falls nicht melde dich einfach nochmal
Gruß
Stephan
Hallo mika,
ohne das Dokument zu kennen gehe ich von aus, dass der Ersteller die hier gegebenen Tipps (Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung) auch in seinem Schreiben beherzigt hat.
Lies einfach mal die Beiträge in diesem Thread durch. Ich denke dann wirst Du verstehen. Falls nicht melde dich einfach nochmalGruß
Stephan
Ich verstehe deine Antwort nicht... du solltest dir das Dokument zuerst anschauen, bevor du eine allgemeine Antwort schreibst.
Es geht ja um das Dokument vom "VDSI - Bezirksgruppenleiter" - ich habe eine Gegenfrage gestellt, da ich mit der Aussage vom Bezirksgruppenleiten nicht einverstanden bin, oder unsere BG misverstanden habe.
Denn die meinte beim letzten Besuch, wir können mit einer Gef.beurteilung die alten beibehalten, da er eine Änderung auch nicht notwendig findet. Jedoch sollten wir aufpassen, das wir in einem Objekt alte und neue Kennzeichnung nicht vermischen.
Gruß
Hallo,
einfach mal den Thread lesen, da findest Du alle Antworten
zu deiner Gegenfrage. Bezüglich diesem Postitionspapier ich
kenne es zwar nicht, würde diesem aber keine große Beachtung
schenken (es kommt schließlich vom VDSI.....).
Gruß
Simon Schmeisser
Ich verstehe deine Antwort nicht... du solltest dir das Dokument zuerst anschauen, bevor du eine allgemeine Antwort schreibst.Es geht ja um das Dokument vom "VDSI - Bezirksgruppenleiter" - ich habe eine Gegenfrage gestellt, da ich mit der Aussage vom Bezirksgruppenleiten nicht einverstanden bin, oder unsere BG misverstanden habe.
Denn die meinte beim letzten Besuch, wir können mit einer Gef.beurteilung die alten beibehalten, da er eine Änderung auch nicht notwendig findet. Jedoch sollten wir aufpassen, das wir in einem Objekt alte und neue Kennzeichnung nicht vermischen.
Gruß
Hallo mika,
ich habe keine allgemeine Antwort gegeben. Ich habe Deine Gegenfrage schon verstanden. Dazu muss man das Dokument nicht kennen, denn genau diese Frage wird hier im Thread umfassend beantwortet. tl;dr: Man kann auch gemischte Beschilderung haben
Einfach nochmal lesen
Gruß
Stephan
Moin.
Interessantes Thema. Ich vermisse jedoch eine entscheidende allg. Frage, die in einer Gefährdungsbeurteilung gestellt werden sollte: Ist mein Schutzziel erreicht? Egal, ob jetzt mit alter oder neuer Kennzeichnung...
Dazu gehört für mich in erster Linie die ausreichende Sichbarkeit und entsprechende Vorschriften, die z. B. verlangen, dass Beschilderung entsprechend beleuchtet sein muss, etc. Dann weise ich auf die Defizite hin und kläre mit dem Verantwortlichen, wie und in welchem Zeitraum das Thema angegangen werden soll, gebe meine Hinweise und äußere meine Bedenken. Das Ganze mach ich natürlich schriftlich. Dann versuchen wir gemeinsam für einen Übergang (sollte natürlich terminlich festgelegt sein) entsprechende Maßnahmen festzulegen, z. B. zusätzliche Aushänge und Unterweisungen. Es muss praktikabel sein und für einen Unternehmer wirtschaftlich bleiben. Ich betreue einen Kunden, wo wir mal nicht grade über 100k€ reden, sondern über wesentlich höhere Kosten. Da kann ich auch nicht einfach sagen: Alles neu, umgehend!
Da sagt der Verantwortliche: Den Globetrotter brauchen wir neu, umgehend!
Solange Ihr in Eurer Position kein Budget zur Verfügung habt, habt Ihr immer ne beratende Funktion. Das sollte Euch bewusst sein.
Gruß
Jens
Hallo,
Interessantes Thema. Ich vermisse jedoch eine entscheidende allg. Frage, die in einer Gefährdungsbeurteilung gestellt werden sollte: Ist mein Schutzziel erreicht? Egal, ob jetzt mit alter oder neuer Kennzeichnung...
Ich nicht, da eine solche Fragestellung eine Selbstverständlichkeit ist.
Ich betreue einen Kunden, wo wir mal nicht grade über 100k€ reden, sondern über wesentlich höhere Kosten. Da kann ich auch nicht einfach sagen: Alles neu, umgehend! Solange Ihr in Eurer Position kein Budget zur Verfügung habt, habt Ihr immer ne beratende Funktion. Das sollte Euch bewusst sein.
Sicherlich, auf der anderen Seite, die Änderungen hinsichtlich der Kennzeichnung
haben sich schon mind. vor 4/5 Jahren angedeutet, lange vor dem Normverfahren.
Genauso gab es schon vor dem Normverfahren Hotels in D. die ihre Kennzeichnung
aufgrund ihrer internationalen Kundschaft umgestellt haben. Eine Vielzahl von "Änderungen"
kündigen sich schon lange im Voraus an, siehe z.B. nur die ständigen Bemühungen auf der Normungsebene
hinsichtlich Feuerlöscher/ Wartung. Da gibt es schon seit 97! entsprechende Bemühungen
bezüglich Verkürzungen (siehe Forensuche, 2011 oder 2012 habe ich darüber mal berichtet).
Hinsichtlich Kennzeichnung ist die Umsetzung so flexibel möglich, dass es eigentlich
gar keine Probleme in der Praxis geben dürfte.
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo mika,ich habe keine allgemeine Antwort gegeben. Ich habe Deine Gegenfrage schon verstanden. Dazu muss man das Dokument nicht kennen, denn genau diese Frage wird hier im Thread umfassend beantwortet. tl;dr: Man kann auch gemischte Beschilderung haben
Einfach nochmal lesenGruß
Stephan
Hi Stephan,
oh ist mir das peinlich... den einen Block mit der entsprechenden Aussage habe ich jedesmal überlesen.
Ok, nun verstanden
Hallo mika,
nichts, was Dir peinlich sein müsste. Ich hatte ja geschrieben, Du sollst Dich nochmal melden, wenn es unklar ist. Schön, wenn Deine Frage nun beantwortet ist
Gruß
Stephan