Fristen Nachuntersuchungen

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  • Moin,

    in der Arbeitsmedizinischen regel AMR 2.1 werden die Fristen für die Veranlassung/das Angebot von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen definiert. Grundsätzlich kann der Betriebsarzt hiervon abweichen. Das ist für mich auch kein Problem. Wo ich aber ein Problem damit habe, ist, dass z.B. bei der G37 (Tätigkeiten an Bildschirmgeräten) generell 36 Monate oder weniger als Nachuntersuchungsfrist vermerkt ist. Bei Kollegen, bei denen es medizinisch angeraten ist, unterstütze ich es auch, wenn sie jährlich zur G37 gehen, aber ich habe ein Verständnisproblem damit, wenn Tabelle 3.5 1e: Anhang Teil 4 ArbMedVV - Sonstige Tätigkeiten völlig ignoriert wird. X(

    Wir haben Kollegen, die sind zwanzig Jahre alt und haben keinerlei Probleme mit der Sehkraft oder Sehschärfe, trotzdem wird anstatt 60 Monate immer tapfer 36 Monate eingetragen. Unabhängig davon, dass ich das Problem direkt mit dem Betriebsarzt diskutieren werde, interessiert mich, wie Eure Erfahrungen in diesem Bereich sind. Mir geht es nicht darum, einem Kollegen eine Untersuchung zu verwehren, die wir ihm anbieten müssen, aber mich stört, wenn sich jemand konsequent über die Möglichkeiten der längeren Nachuntersuchungsfristen hinwegsetzt, denn das sieht für mich nicht nach arbeitsmedizinischer Vorsorge, sondern eher nach der Lizenz zum Geldrucken aus.

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje (6. Februar 2014 um 09:37)

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  • was sagt denn der Betriebsarzt dazu? Ich würde das mit dem diskutieren

    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • *hüstel*

    meinen Beitrag hast Du aber durchgelesen?

    wie man sehen kann, nicht aufmerksam genug. :S

    Wir sind auch bei 60 Monaten für die < 40 und 36 Monate für >40. Es gab bisher nur ganz selten Abweichungen davon.

    Es wäre prima wenn du uns das Ergebnis der Diskussion mit dem Betriebsarzt mitteilen könntest.

    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo Frank,

    ich habe einige Kunden, bei denen die Frist für jüngere MA hochgesetzt wurde. Ist aber nicht generell so, sondern auch stark von den Arbeitsbedingungen abhängig und immer in Verbindung mit dem Betriebsarzt entschieden worden. Wobei die Diskussion, egal bei welchem Betriebsarzt, immer in Richtung kurze Fristen gelenkt wurde. :rolleyes:

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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