Beleuchtung, draussen

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  • @ all,

    wo packe ich das Thema hin? Egal, hier kommt meine Frage.

    Gibt es bei der Ausleuchtung von Höfen (=Parkplatz, Zugang und Zufahrt) allgemeine Regeln, wenn man die Verkehrssicherheitspflicht mit hineinpackt und davon ausgeht, dass ein entsprechender Platz bis ca. 24:00 Uhr entsprechend genutzt wird, abschüssig ist und viel unterschiedliches Kopfsteinpflaster (denkmalgeschützt) hat? Jetzt gibt es in jeder Ecke eines gedachten Rechtecks eine kleine Leuchte, die jeweils einen schönen Lichtkreis macht, der niemanden blenden kann und diese Kreise sehr klein sind. Sie überlappen sich nicht und kommen auch nicht bis in die Mitte. Hääh? Ein Schloßplatz eben. :D
    Die Gefahren rund ums stolpern, umknicken, stürzen, etc. sind wunderbar, auch bei Tageslicht schon gegeben. Doch erst im dunkeln.........

    Wo finde ich so etwas? ASR und Straßenausleuchtung? :?:

    Danke.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Hallo,

    handelt es sich um einen innerbetriebliche Verkehrswege? Falls ja gibt es die Beleuchtungswerte der ASR A3.4, Anhang 2 http://www.voss-arbeitsschutz.de/images/download/beleuchtung.pdf

    Hier ein Urteil das sich mit der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht auf öffentlichen Parkplätzen befasst https://openjur.de/u/99705.html Werte für die Beleuchtung von Parkplätzen kann man der DIN 67528 entnehmen.

    Hier eine Tabelle mit den Werten aus der DIN http://www.strassenlicht.de/index.php/tech…latzbeleuchtung

    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo awen,

    dankeschön.

    Verkehrswege insofern: Der Platz ist umschlossen von Gebäuden, die benutzt und genutzt werden. Ergo, man kann komplett durch die Gebäude durch oder quer über den Platz.

    ASR 3.4 / 6 bezieht sich auf Arbeitsstätten im Freien. Ist denn ein Parkplatz eine Arbeitsstätte?
    Ich könnte da eher den Anhang 1 in der ASR nehmen: 1.1 Verkehrsflächen ohne Fahrzeugverkehr: 50 lx, 100lx im Bereich von Treppen (gibt es auch). Anhang 2: Parkplätze 10lx, was nichts ist.

    Ich schaue mal.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


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  • ASR 3.4 / 6 bezieht sich auf Arbeitsstätten im Freien. Ist denn ein Parkplatz eine Arbeitsstätte?
    Ich könnte da eher den Anhang 1 in der ASR nehmen: 1.1 Verkehrsflächen ohne Fahrzeugverkehr: 50 lx, 100lx im Bereich von Treppen (gibt es auch). Anhang 2: Parkplätze 10lx, was nichts ist.


    Immerhin wird der Parkplatz in der ASR genannt. Es gibt nun mal zwei Anhänge und da werden ausdrücklich unterschiedliche Anforderungen für innen und außen gestellt.

    Für Sicherheitsbeleuchtung wird sogar nur 1lx gefordert.

    Grüße

    awen

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    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • Naja, heller als gefordert kannst du bzw. deine Firma es ja immer machen. Falls es innerstädtisch ist, solltet ihr aber die Befindlichkeiten der Nachbarn berücksichtigen. Die mögen meist kein Flutlicht vor ihren Fenstern :83:

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Es ist eher umgekehrt.

    Mir ist es entschieden zu dunkel und ich suche Motivationsschübe, damit sich das ändert.

    Meine Konstellation ist hier recht witzig: Eigentümer = Land, Objektbetreuer = Liegenschaftsverwaltung, also sozusagen der Vermieter, Nutzer = Universität, zwar Landesbehörde aber hier Mieter. Der Mieter darf also nichts ohne den Vermieter tun, das ist das Kernproblem. Ich sitze als Sifa beim Mieter. :thumbup:

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  • Ah ok. Ist der Platz denn öffentlich zugänglich oder kommt man da nur als Student oder Uni Mitarbeiter hin. Wenn es öffentlich ist, gibt es ja auch noch die Verkehrssicherungspflicht und da wäre wieder der Vermieter mit im Spiel. Die Anforderungen an die Beleuchtung eines öffentlich zugänglichen Parklatzes sind aber auch nicht besser. Da wirst du wohl nur mit der Unfallgefahr auf Grund des Kopfsteinpflasters argumentieren können.

    Dann ist aber immer noch unklar wer (für die Kosten) zuständig ist.

    Grüße

    awen

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    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo Waldmann,

    als kleinen Tipp: Lasst den Vermieter an eurem Problem teilhaben. Gerade bei der Uni geht es nicht nur um die Arbeitssicherheit der Beschäftigten. Bei der Uni Kassel wird auch die Sicherheit der Studierenden groß geschrieben. Da gibt es sogar die Möglichkeit dunkle Stellen zu melden. Eventuell als Beispiel für Best Practice hilfreich: Sicherheit auf dem Campus

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Hallo,

    die Kosten sind immer leicht zu klären: bis 500 Euro zahlt der Mieter, darüber der Vermieter, der permanent eine Geldbörse aus Zwiebelleder hat. Will heissen, immer wenn er reinsieht, weint er.

    Zugänglichkeit: Abgeschrankt. Fahrzeuge nur für Schlüsselinhaber. Fußgänger kommen jedoch immer rein und durch. Auch "externe" Spaziergänger und vor allem Besucher. Es gibt viele Veranstaltungen und öffentliche Aufführungen, die bis spät in den Abend besucht werden können.

    Das Pflaster war auch meine Idee. Alt, uneben, hügelig, glatt, alle schlechten Eigenschaften sind anzutreffen. Das darf jedoch nicht verändert werden, da hier Denkmalschutz besteht.

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  • @ Stephan,

    genau das möchte ich auch machen. Für eine Strategie brauche ich Fakten und die sammel ich gerade.

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  • Hallo Waldmann,

    vielleicht macht es hier auch Sinn nicht nur auf Sicherheit zu argumentieren....sondern auch auf die äußere Erscheinung.

    Es handelt sich hier doch um ein Schloss, viele alte Gemäuer sehen einfach super aus wenn Sie schön ausgeleuchtet werden und dann wird es auf Deinen Innenhof auch evtl. heller

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Moin Kelte,

    daran habe ich auch schon gedacht. Hier muß dann aber eine Lösung her, die auch ins Bild passen könnte. Sie muß dann schön sein.

    Da wir Anfang eines Jahres haben hoffe ich auf gefüllte Kassen. :D
    Mal sehen, was man da machen kann.

    @all
    Danke an alle, die hier sehr schnell und kompetent geholfen haben. :thumbup:
    Ich werde in den nächsten Tagen anhand eines Grundrisses das Gelände komplett Lichttechnisch ausmessen lassen. Gefühlte Helligkeit ist immer noch etwas anderes, als nachweisbare. Das werden wir auch in unterschiedlichen Höhen machen, so das hier (hoffentlich) Werte herauskommen, die die anderen Fakten unterstreichen können.

    Leider mahlen die Mühlen der öffentlichen Hand laaaaaangsam.

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  • [quote='Canislupus','index.php?page=Thread&postID=66707#post66707']... hast ne PN


    Moin moin,

    hakt der Server?
    Es ist leider noch nichts eingetrudelt, sorry.

    Danke.

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