@ all,
wo packe ich das Thema hin? Egal, hier kommt meine Frage.
Gibt es bei der Ausleuchtung von Höfen (=Parkplatz, Zugang und Zufahrt) allgemeine Regeln, wenn man die Verkehrssicherheitspflicht mit hineinpackt und davon ausgeht, dass ein entsprechender Platz bis ca. 24:00 Uhr entsprechend genutzt wird, abschüssig ist und viel unterschiedliches Kopfsteinpflaster (denkmalgeschützt) hat? Jetzt gibt es in jeder Ecke eines gedachten Rechtecks eine kleine Leuchte, die jeweils einen schönen Lichtkreis macht, der niemanden blenden kann und diese Kreise sehr klein sind. Sie überlappen sich nicht und kommen auch nicht bis in die Mitte. Hääh? Ein Schloßplatz eben.
Die Gefahren rund ums stolpern, umknicken, stürzen, etc. sind wunderbar, auch bei Tageslicht schon gegeben. Doch erst im dunkeln.........
Wo finde ich so etwas? ASR und Straßenausleuchtung?
Danke.