Hallo Kollegen und Kolleginen,
wer ist eigendlich für die Ausstattung der Mitarbeiter von Zeitarbeitsfirmen zuständig?
Eigendlich hat ja der Unternehmer für seine Beschäftigten die PSA zu stellen, wie sieht dieses aber bei Zeitarbeitsmitarbeiter aus? Diese Mitarbeiter sind ja eigendlich nicht Beschäftigte des leihenden Unternehmens sondern der verleiheiden Zeitarbeitsfirma. Muß die Zeitarbeitsfirma die PSA für den Mitarbeiter stellen welcher z.B. für 14 Tage im Lager arbeitet und anschließend 14 Tage als Schweißer im Bahnbereich. (Nur ein Beispiel)
Ich denke hier kommt es zu einem Problemfall. Die Verleihfirma kann sich finanziell nicht jede PSA für jede Entleihfirma leisten und die Entleihfirma sieht es nicht ein, für Leihmitarbeiter die nur 14 Tage im Betrieb sind eine komplette PSA zu bezahlen.
Waäre euch Dankbar für einen Tip wie ich ein solches Problem klären kann.
Gruß
Roland