PSA für Zeitarbeiter

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo Kollegen und Kolleginen,

    wer ist eigendlich für die Ausstattung der Mitarbeiter von Zeitarbeitsfirmen zuständig?

    Eigendlich hat ja der Unternehmer für seine Beschäftigten die PSA zu stellen, wie sieht dieses aber bei Zeitarbeitsmitarbeiter aus? Diese Mitarbeiter sind ja eigendlich nicht Beschäftigte des leihenden Unternehmens sondern der verleiheiden Zeitarbeitsfirma. Muß die Zeitarbeitsfirma die PSA für den Mitarbeiter stellen welcher z.B. für 14 Tage im Lager arbeitet und anschließend 14 Tage als Schweißer im Bahnbereich. (Nur ein Beispiel)

    Ich denke hier kommt es zu einem Problemfall. Die Verleihfirma kann sich finanziell nicht jede PSA für jede Entleihfirma leisten und die Entleihfirma sieht es nicht ein, für Leihmitarbeiter die nur 14 Tage im Betrieb sind eine komplette PSA zu bezahlen.

    Waäre euch Dankbar für einen Tip wie ich ein solches Problem klären kann.

    Gruß
    Roland

    Arbeitsschutz ist eine Gewissensfrage

  • ANZEIGE
  • Hallo Roland,

    dies wird in der Arbeitsschutzvereinbarung geregelt, die Bestandteil des Überlassungsvertrages zwischen Verleiher und Entleiher ist.

    Viele Grüße und eingutes neues Jahr

    kuddel

  • Moin,

    wer ist eigendlich für die Ausstattung der Mitarbeiter von Zeitarbeitsfirmen zuständig?

    Eigendlich hat ja der Unternehmer für seine Beschäftigten die PSA zu stellen, wie sieht dieses aber bei Zeitarbeitsmitarbeiter aus? ...


    Aus Gesetzessicht: die Zeitarbeitsfirma. Punkt.
    Wenn der Entleiher gewisse Vorgaben / Standards hat, dann wird halt vertraglich geregelt, wer für welche Ausstattung und Kosten aufkommt.

    Zitat

    Ich denke hier kommt es zu einem Problemfall. Die Verleihfirma kann sich finanziell nicht jede PSA für jede Entleihfirma leisten und die Entleihfirma sieht es nicht ein, für Leihmitarbeiter die nur 14 Tage im Betrieb sind eine komplette PSA zu bezahlen.


    Du denkst dann falsch, denn es gibt meiner Meinung nach keinen "Problemfall".
    Die Kosten für die PSA ist (s.o.) im Zweifelsfall vertraglich zu regeln. Abstriche sind nicht zu tolerieren.
    Wenn eine Zeitarbeitsfirma das nicht kalkulieren oder verhandeln kann, dann macht sie etwas falsch und hat im freien Markt nichts verloren.

    Warum ich hier so empfindlich bin?
    Ich betreue zwei Zeitarbeitsunternehmen, bei denen die Versorgung mit PSA auch mit Rücksprache bei den Entleihern vorbildlich läuft. (Das überrascht mich nicht :D )
    Ich hatte aber auch den Fall, bei dem ein Zeitarbeitsunternehmen in den Vertrag sinngemäß schrieb:
    "Weder Verleiher noch Entleiher kommen für die Kosten der notwendigen PSA und Vorsorgeuntersuchungen auf."
    ... ! :thumbdown:
    Ich habe sofort nach meiner Kenntnis dafür gesorgt, dass dieses Sch...Unternehmen aus der Liste zugelassener Lieferanten meines Entleiher-Unternehmens gestrichen wird :cursing: und hatte ein längeres Gespräch mit einem Vertreter der VBG ... :evil:

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Ich hatte aber auch den Fall, bei dem ein Zeitarbeitsunternehmen in den Vertrag sinngemäß schrieb:
    "Weder Verleiher noch Entleiher kommen für die Kosten der notwendigen PSA und Vorsorgeuntersuchungen auf."
    ... ! :thumbdown:


    Genau dieses Problem habe ich jetzt auch mit einer Verleihfirma, Eine kleine Firma mit 5 Angestellten die nicht einsieht dass Sie für die PSA-Kosten aufkommen müssen, die entleihende Firma beruft sich auf die BGV A1 und sagt, das dies Aufgabe der Zeitarbeitsfirma ist da die Zeitarbeiter ja auch da Angestellt sind. Ich sehe es genauso wie die Entleihfirma. Habe dadurch den Auftrag verloren, jetzt ist eine andere FaSi bei der Zeitarbeitsfirma bestellt die wohl so denkt die die. :love: ?(

    Arbeitsschutz ist eine Gewissensfrage

  • Moin,

    ... sehe es genauso wie die Entleihfirma. Habe dadurch den Auftrag verloren,

    Du siehst das richtig; sei froh, dass Du für diese Firma nicht mehr tätig bist - und für die eine gewisse Verantwortung übernehmen musst.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • ANZEIGE
  • Hi,

    es sind zwar die Verleihfirmen verantwortlich, aber ich kenne auch Entleiher die sagen, die PSA muss dem und dem entsprechen (Vertragsbestandteil) oder der Leiharbeiter wird vom Entleicher ausgestattet, die Kosten werden dem Verleiher dann in Rechnung gestellt.

    Ein anderer Betrieb ist nach viel Ärger mit den Verleihern sogar nun so weit, wenn die geforderte PSA (Sicherheitsschuhe (S1P oder S3 und Warnweste) nicht bei betretten des Betriebsgelände vorhanden ist, wird der Leiharbeiter nach Hause geschickt und der Leistungsausfall dem Verleiher in Rechnung gestellt. Es wird aber angeboten die notwendige PSA auch vom Entleicher zu bekommen, dies wird dann dem Verleiher in Rechnung gestellt.

    Das sind alles Vertragsbestandteile und werden von den Entleihern gefordert.

    Eine Leiharbeitsfirma die in einem Betrieb tätig ist, fordert sogar die Gefährdungsbeurteilung für den Einsatzbereich und ob und wenn ja welche Vorsorgeuntersuchungen notwendig sind.

    Grüße
    Lucy

    P.S: sei froh das die Firma nicht mehr zu deinem Aufgabenbereich gehört, oder haben die dir einen dokumentierte Gefährdungsbeurteilung schon bezahlt?

  • P.S: sei froh das die Firma nicht mehr zu deinem Aufgabenbereich gehört, oder haben die dir einen dokumentierte Gefährdungsbeurteilung schon bezahlt?


    Nein habeden Sie noch nicht!

    Auf der einen Seite habt Ihr recht mit dem was Ihr sagt, aber wenn man auf jeden Auftrag angewiesen ist weil Aufträge nicht wie San am Meer vorhanden sind und man davon leben muss, dann ist jeder Auftrag der nicht mehr da ist ein sehr großer finanzieller verlusst. Gerade wenn man davon eine Familie ernähren muss und man keinerlei zuschüsse zur Existenzgründung bekommt.

    Arbeitsschutz ist eine Gewissensfrage

  • Hallo,


    Auf der einen Seite habt Ihr recht mit dem was Ihr sagt, aber wenn man auf jeden Auftrag angewiesen ist weil Aufträge nicht wie San am Meer vorhanden sind und man davon leben muss, dann ist jeder Auftrag der nicht mehr da ist ein sehr großer finanzieller verlusst.

    wenn solche Probleme bestehen, sollte man sich vielleicht hinterfragen ob der
    Weg mit der Selbstständigkeit der richtige ist. Schau doch mal nach einer Stelle,
    als freier Mitarbeiter oder ähnliches in einem anderen Arbeitsschutzbüro, bis dein
    Geschäft läuft. Hätte gleichzeitig noch den positiven Nebeneffekt der Sammlung
    von Erfahrungen.

    Natürlich kann man sich ein Stückweit auch Aufträge selbst generieren, z.B.:

    https://www.tuv.com/media/germany/…ner-gesucht.pdf
    der TÜV sucht Dozenten, u.a. auch zum Arbeitsschutz

    oder hier:

    http://www.tuev-nord.de/de/seminare-un…suche-81853.htm

    Oder hier, hier werden als freie Mitarbeiter Autoren und Gutachter gesucht, u.a. oft auch
    für das Themenfeld "Arbeitsschutz": http://karriere.vnrag.de/wen-wir-suchen/autorgutachter.html

    oder schreibe Beiträge gegen Honorar für Fachzeitschriften....

    usw.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010