Prüfung neuer elektrischer Betriebsmittel

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  • Hallo zusammen,

    wir haben durch Umstrukturierung einige neue Mitarbeiter erhalten. Deren Büros wurden natürlich mit neuen elektrischen Betriebsmitteln ausgestattet (Steckdosenleisten, PCs, Drucker, Monitore); genauso z.B. die Teeküche (Mikrowelle, Wasserkocher, Kaffemaschine, ...). Diese Gerät sind alle nicht vor der Erstinbetriebnahme geprüft worden (BGV A3). Angesichts eines bevorstehenden Audits würde ich mich wohler fühlen, wenn die Geräte geprüft wären. Die Verantwortlichen verweisen auf das CE-Zeichen, und dass die Geräte ja herstellerseitig geprüft wären. Ich habe da leichte Zweifel...
    Wie seht Ihr das?

    Gruß
    Detlef

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  • Moin,

    ... Angesichts eines bevorstehenden Audits würde ich mich wohler fühlen, wenn die Geräte geprüft wären. Die Verantwortlichen verweisen auf das CE-Zeichen, und dass die Geräte ja herstellerseitig geprüft wären. Ich habe da leichte Zweifel...

    die Geräte sind vor der Inbetriebnahme gemäß BGV A3 zu prüfen, auch wenn sie gerade frisch aus der Verpackung kommen.
    Auf eine Prüfung kann dann verzichtet werden, wenn die Geräte mit einem entsprechenden Prüfnachweis ausgeliefert werden - und das ist nur selten der Fall.
    Das CE-Kennzeichen sagt in diesem Fall überhaupt nichts, nicht einmal das "wertvollere" "GS"-Kennzeichen.

    Aber lies selbst in der BGV A3
    § 5 Prüfungen
    (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden
    vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und
    in bestimmten Zeitabständen.

    Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.
    (2) Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten.
    (3) Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen.
    (4) Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach Absatz 1 ist nicht erforderlich, wenn dem Unternehmer vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo,

    gebe dem Vorreder recht. Aber, selbst wenn ein Gerät mit Prüfbericht kommt würde ich dieses erneut Prüfen. Es kann ja beim TRansport, Auspacken usw. an dem Gerät einen defekt usw. ausgelöst haben. Wie z.B. der PE war nicht richtig angeschlossen und ist während des Transportes oder Auspacken von der Klemmstelle weg.

    Da ich bei uns im Unternehmen die Verantwortliche Elektrofachkraft bin, prüfe ich alle neue Geräte ohne Ausnahme.

    Schöne Grüße und Frohe Weihnachten aus Neuwied

  • Moin,

    a.r.ni hat es schon erkannt: Arbeitsmittel = Prüfen!

    Was sagt das CE-Kennzeichen? Der Hersteller hat sein Ding im Rahmen vorhandener Grenzen/Normen/Gesetze gebaut. Das bestätigt er. Eine aussagefähige Prüfung ist das nicht oder habt ihr ein Prüfprotokoll für exakt die Kaffeemaschine mit der Seriennummer, die auch im Protokoll steht?

    Nebenbei:
    Es wird immer ein Riesending mit der Prüfung gemacht. Das geht wirklich ratz-fatz mit den entsprechenden Messgeräten. Die Erstaufnahme, also die reine Datensammlung, die dauert etwas, aber dann....

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Nebenbei:
    Es wird immer ein Riesending mit der Prüfung gemacht. Das geht wirklich ratz-fatz mit den entsprechenden Messgeräten. Die Erstaufnahme, also die reine Datensammlung, die dauert etwas, aber dann....

    Hallo,

    das gilt vielleicht bei Neubeschaffungen, gilt aber nicht für Geräte, die z. B. in Büros aufgestellt und genutzt werden. Bei uns im Haus geht im Moment ganz genau darum. Für Verlängerungen und Vielfachsteckdosen habe ich eine jährliches Prüfintervall festgelegt. Wir benutzen höhenverstellbare Tische und dabei passiert es immer wieder, dass Kabel eingeklemmt und beschädigt werden. In einem Büro mit drei Mitarbeiter sind teilweise drei Kaffeemaschinen und drei Wasserkocher zzgl. der Arbeitsmittel (das ist leider möglich bei uns). Da kommen dann noch die Vielfachsteckdosen und Verlängerungen dazu. Man möchte jetzt, dass ich Verlängerungen und Vielfachsteckdosen als ortsfest deklariere und das Prüfintervall verlängere. (Bauchweh)
    Da habe ich gleich noch eine Frage dazu: reicht es aus, die Sichtprüfung von oben in den Tischkanal durchzuführen oder muss ich jedes Kabel in die Hand nehmen? In einem Testlauf haben wir drei Stunden(!) für ein Büro (drei Arbeitsplätze) benötigt. Inklusive aller Messungen und Sichtprüfungen.
    Dabei wurden alle Kabel getrennt und in die Hand genommen und geprüft. Bei ca. 900 Büro eine Herkulesaufgabe.

    Ich wünsche Allen ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Start ins Neue Jahr. :gku:

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Hallo,

    vielen Dank für die klaren Stellungnahmen. Ich sehe mich damit in meiner Aufassung bestätigt, und werde nochmals nachdrücklich auf eine Prüfung drängen.

    Euch allen ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das kommende Jahr 2014.

    LG
    Detlef