Hallo zusammen,
wir haben durch Umstrukturierung einige neue Mitarbeiter erhalten. Deren Büros wurden natürlich mit neuen elektrischen Betriebsmitteln ausgestattet (Steckdosenleisten, PCs, Drucker, Monitore); genauso z.B. die Teeküche (Mikrowelle, Wasserkocher, Kaffemaschine, ...). Diese Gerät sind alle nicht vor der Erstinbetriebnahme geprüft worden (BGV A3). Angesichts eines bevorstehenden Audits würde ich mich wohler fühlen, wenn die Geräte geprüft wären. Die Verantwortlichen verweisen auf das CE-Zeichen, und dass die Geräte ja herstellerseitig geprüft wären. Ich habe da leichte Zweifel...
Wie seht Ihr das?
Gruß
Detlef